Daten
Kommune
Jülich
Größe
123 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
22.06.18, 12:33
Aktualisiert
20.07.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.: Amt 66
Jülich, 12.06.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 163/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.07.2018
Stadtrat
11.07.2018
TOP
Ergebnisse
außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln für die Neubeschaffung eines Friedhofsbaggers
Anlg.:
20/22
66
SD.Net
III
Beschlussentwurf:
„Im Haushalt 2018 werden für die Neubeschaffung eines Friedhofsbaggers außerplanmäßige Mittel
in Höhe von 100.000,00 bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus Wenigerausgaben bei der Maßnahme „Kanalsanierung Friedrich-Ebert-Straße“.
Begründung:
Vom Fachamt wurden für den Haushalt 2018 Mittel für die Neubeschaffung des Friedhofsbaggers
angemeldet. Da der vorhandene Bagger zum 31.12.2017 noch eine Restnutzungsdauer von 5 Jahren
und einen Restwert von rund 40.000 € hatte, wurden die Mittel 2018 nicht veranschlagt, sondern in
die Finanzplanung des Jahres 2020 verschoben.
Neben den damals bereits bekannten Schäden ist nun aktuell der Baggerarm gebrochen. Ob entsprechende Ersatzteile lieferbar sind, ist derzeit unklar.
Insgesamt weist der Bagger die folgenden Schäden auf:
Baggerarm gebrochen, zur Zeit noch nicht klar, ob überhaupt lieferbar
Steuergerät der kompletten Baggerbetätigung wurde schon mehrfach repariert
Bildschirm, Kombiinstrument zeitweise ohne Funktion
Kompletter Kabelstrang weist Beschädigungen auf.
Im Fahrerhaus wurde schon ein Kabelbrand instandgesetzt. Kein Ersatz lieferbar.
Bereifung vorn muss in Kürze erneuert werden
Greifer ist defekt, Kolbenstange wurde geschweißt
Verbindungsstück zwischen Greifer und Baggerarm wurde instandgesetzt
Antriebsaggregat undicht
Drehdurchführung defekt
Baggerabstützung hinten ist undicht
Baggerabstützung vorn ist geschweißt muss erneuert werden
6.500,00 €
2.000,00 €
1.500,00 €
600,00 €
4.500,00 €
500,00 €
2.500,00 €
1.500,00 €
500,00 €
2.000,00 €
Zudem hat die Hydraulikanlage Ausfälle und zeitweise Fehlfunktionen, die aufgrund der Bauart des
Baggers auch vom Hersteller nicht beseitigt werden können.
Eine Reparatur des Fahrzeuges ist demnach nicht wirtschaftlich. Der Friedhofsbagger ist aber zur
Durchführung von Bestattungen zwingend erforderlich.
Die Mittel sollten daher außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Die Deckung erfolgt aus der Maßnahme „Kanalsanierung Friedrich-Ebert-Straße“. Mittel für diese
Maßnahme sind in den Jahren 2018 und 2019 veranschlagt. Derzeit zeichnet sich ab, dass die für
2018 vorgesehenen Mittel in Höhe von 360.000 € nicht vollständig verausgabt werden können.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
ja
jährl. Einnahmen:
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
nein
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
nein
Sitzungsvorlage 163/2018
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