Daten
Kommune
Jülich
Größe
124 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
22.06.18, 12:33
Aktualisiert
20.07.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 12.06.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 164/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.07.2018
Stadtrat
11.07.2018
TOP
Ergebnisse
Verwendung der Mittel aus dem Programm "Gute Schule 2020"
Anlg.:
20/22
65
III
40
IV
SD.Net
Beschlussentwurf:
Die Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ werden für die in der Anlage dargestellten Maßnahmen verwendet.
Begründung:
Ende 2016 hat das Land NRW den Kommunen über das Progrann „Gute Schule 2020“ Mittel in
Höhe von zwei Milliarden € in Aussicht gestellt. Die Mittel werden in Form von Darlehen zur Verfügung gestellt, wobei das Land NRW die Zins- und Tilgungsleistungen übernimmt.
Die Mittel könen sowohl für investive (z.B. Neu- und Erweiterungsbauten) als auch für konsumtive
Maßnahmen (Sanierungen) verwendet werden. Auf die Stadt Jülich entfallen davon insgesamt
2.065.400 €, die sich auf die Haushaltsjahre 2017 bis 2020 wie folgt verteilen:
Kreditkontingent 2017
Kreditkontingent 2018
Kreditkontingent 2019
Kreditkontingent 2020
516.350 €
516.350 €
516.350 €
516.350 €
abzurufen bis 30.11.2018
abzurufen bis 30.11.2019
abzurufen bis 30.11.2020
abzurufen bis 30.11.2020
Die M aßnahmen, die über das Programm finanziert werden sollten, sind in den Haushalten 2017
und 2018 entsprechend gekennzeichnet. Das dem Programm zugrunde liegende Gesetz verlangt
darüber hinaus aber ein vom Rat zu beschließendes Konzept, wie die Mittel in Anspruch genommen
werden sollen.
Anfang Mai wurden für die bereits laufenden Maßnahmen
- Erweiterung GGS Nord
- Erneuerung Sonneschutz und Zaunanlage GGS West
- Erneuerung Beleuchtung und ELA-Anlage Gymnasium sowie
- Betonsanierung und Fenstererneuerung Turnhalle Gymnasium
Mittel in Höhe von 881.900 € abgerufen und am 15.05.2018 von der NRWBank ausgezahlt.
Sollten Mittel aus der Maßnahmenliste nicht benötigt werden, ist eine Anpassung des Konzeptes
jederzeit möglich.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
1.Finanzielle Auswirkungen:
X
Gesamtkosten:
ja
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
X
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto: siehe Haushalte 2017 und 2018, Kennzeichnung „GUTE SCHULE 2020“
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 164/2018
X
nein
nein
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