Daten
Kommune
Jülich
Größe
127 kB
Datum
11.07.2018
Erstellt
22.06.18, 12:33
Aktualisiert
20.07.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 20/22 Az.:
Jülich, 19.06.2018
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 175/2018
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
04.07.2018
Stadtrat
11.07.2018
TOP
Ergebnisse
Mittelbare Beteiligung der Stadt Jülich an einer Immobiliengesellschaft durch die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft mbH &. Co. KG
Anlg.:
I-Bet
SD.Net
Beschlussentwurf:
1) Der Rat der Stadt Jülich beauftragt Herrn Bürgermeister Fuchs, als Vertreter der Stadt Jülich in
der Gesellschafterversammlung der SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH &. Co. KG der
Beteiligung der Gesellschaft an der noch zu gründenden Jülicher Immobiliengesellschaft mbH auf
Basis des als Anlage beigefügten Entwurf des Gesellschaftsvertrages zuzustimmen.
2) Als Vertreter der SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH &. Co. KG in der Gesellschafterversammlung der Immobiliengesellschaft Jülich mbH wird neben Herrn Bürgermeister Fuchs
durch Beschluss des Rates der Stadt Jülich folgende Person entsandt:
______________________________
Begründung:
In mehreren Sitzungen des Aufsichtsrates der SEG wurde die Baugebietsentwicklung der Flächen
„Alte Fachhochschule“ beraten und die Gründung einer gemeinsamen Gesellschaft mit der Konzepta Dueren GmbH, einem Tochterunternehmen der Sparkasse Düren, als beste Lösung der Vermarktung zur Beschlussfassung an die Gesellschafterin empfohlen.
Durch dieses Konstrukt bleibt eine höchstmögliche Einflussnahme auf die städtebauliche Entwicklung gewahrt und man kann gleichzeitig auf die überregionale Vermarktungskompetenz der Sparkassentochter zurückgreifen.
Vom vorgesehen Stammkapital in Höhe von 400 T€ soll die SEG Stadtentwicklungsgesellschaft
Jülich mbH &. Co. KG Gesellschaftsanteile im Wert von 204.000 € erwerben (51 %), 49%
(196.000 €) die Konzepta Düren GmbH.
Von der Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrates wurde mit Blick auf die Größe und die Arbeitsfähigkeit der Gesellschaft Abstand genommen.
Die Kontrollfunktion soll durch die paritätisch mit je 2 Personen je Gesellschafter besetzte Gesellschafterversammlung wahrgenommen werden.
Nach § 113 GO NW entsendet der Rat der Gemeinde die Vertreter in Gesellschafterversammlungen. Sollten mehrere Vertreter zu entsenden sein, muss der Bürgermeister oder ein von ihm benannter Beschäftigter der Gemeinde dazuzählen.
Per Ratsbeschluss vertritt der Bürgermeister die Stadt Jülich in Gesellschafterversammlungen von
Unternehmen, an denen die Stadt beteiligt ist. Bei der hier vorliegenden mittelbaren Beteiligung ist
somit noch ein weiterer Vertreter in der Gesellschafterversammlung durch den Rat zu bestellen.
Nach § 6 des Kommanditgesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über den
Erwerb und die Gründung anderer Unternehmen.
Ebenfalls nach § 113 GO NW sind die Vertreter der Gemeinden in Gesellschafterversammlungen an
die Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Somit ist diesen die Gelegenheit zur
Beschlussfassung zu geben.
Zur weiteren Sachverhaltsdarstellung sowie zum Entwurf des Gesellschaftsvertrages wird auf die
beigefügten Unterlagen des Aufsichtsrates verwiesen.
Über das Abstimmungsergebnis im Aufsichtsrat wird in der Sitzung berichtet.
Für weitere Fragen steht der Geschäftsführer der SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Jülich mbH &.
Co. KG in der Sitzung zur Verfügung.
Die Beschlussfassung unterliegt dann noch dem erfolgreichen Abschluss der kommunalaufsichtsrechtlichen Anzeigeverfahrens gemäß § 115 GO NW, welches im unmittelbaren Anschluss an eine
positive Beschlussfassung im Rat eingeleitet würde.
Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (für Ausgaben/Investitionen mit einer Wertgrenze ab 25.000 € brutto):
Entfällt
Sitzungsvorlage 175/2018
Seite 2
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
X
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
ja
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
X
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 175/2018
X
nein
nein
Seite 3