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Beschlussvorlage (Aufgabenfeld der noch auszuschreibenden Stelle eines/r Klimaschutzmanagers/in)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
125 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
25.06.18, 10:06
Aktualisiert
25.06.18, 10:06
Beschlussvorlage (Aufgabenfeld der noch auszuschreibenden Stelle eines/r Klimaschutzmanagers/in) Beschlussvorlage (Aufgabenfeld der noch auszuschreibenden Stelle eines/r Klimaschutzmanagers/in) Beschlussvorlage (Aufgabenfeld der noch auszuschreibenden Stelle eines/r Klimaschutzmanagers/in)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: Herr Höhne TOP Drs.-Nr.: 418.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 19.06.2018 Bemerkungen 04.07.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Aufgabenfeld der noch auszuschreibenden Stelle eines/r Klimaschutzmanagers/in X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den als Anlage beigefügten Umsetzungsfahrplan als Handlungsfeld für den/die noch mit Fördermitteln zu beantragenden/e Klimaschutzmanager/in (KM).Entsprechend den Förderbedingungen wird der/die KM als weitere Aufgabe ein KlimaschutzControlling aufbauen. Der Bereich Mobilität soll als kontinuierlicher Prozess in das Aufgabenfeld des/der KM eingebunden werden. Für die Bereitstellung evtl. erforderlicher Haushaltsmittel wird im Einzelfall im Fachausschuss entschieden. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Höhne gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt . gez. Vaaßen Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 das vom Büro „energielenker“ erarbeitete „Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept“ beschlossen. Des Weiteren wurde u. a. beschlossen, einen Förderantrag für die Installierung einer Stelle eines/er Klimaschutzmanagers/in (KM) im Klimaschutzmanagement beim Projektträger Jülich zu stellen. Im Rahmen der Antragstellung zeigte sich, dass der Fördergeber die Mittel für den/die KM nur bewilligen wird, wenn entsprechende Projekte, die von dem/der KM zu bearbeiten sind, im Förderantrag genannt werden. Es ist nicht möglich, eine pauschale Aufgabenstellung zu formulieren. Die Stelle kann erst ausgeschrieben werden, wenn der Fördergeber seine Zustimmung zur Ausschreibung erteilt hat. Da der Rat sich vorbehalten hat, die konkreten Aufgaben des/der KM festzulegen, ist es, um einen zielführenden Antrag zu stellen, bereits jetzt erforderlich einen entsprechenden Beschluss zu fassen. Eine Dringlichkeit zur Antragsstellung ist gegeben, da der Fördergeber beabsichtigt, zum Ende des Jahres 2018 die Fördervoraussetzungen zu ändern und sich der Fördergeber einen Bewilligungszeitraum von ca. 5 – 6 Mon. vorbehält. Klimaschutzmanagement: Das Klimaschutzmanagement soll einen Teil der Maßnahmen federführend umsetzen, ein weiteres Maßnahmenbündel wird von ihm angestoßen (insbesondere außerhalb des Zuständigkeitsbereiches der Kolpingstadt) und ein verbleibender Teil konzeptionell initiiert und in der Umsetzungsphase begleitet. Das Klimaschutzmanagement ist dabei nicht für das gesamte Maßnahmenpaket des Klimaschutzkonzeptes verantwortlich, sondern wird in der Verschiedenartigkeit seiner jeweiligen Funktion in den Projekten ausgewählte Maßnahmen initiieren und koordinieren. Es wird unterstützend tätig sein, Projekte und Termine moderieren, die Zielsetzungen des Konzeptes kontrollieren sowie beraten und vernetzen. Die Erfolge werden durch ein entsprechendes Klimaschutz –Controlling dokumentiert. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wird ein Zuschuss in Höhe von 20.000,-€ gewährt. Ebenso kann ein Investives Projekt/ Sondermaßnahmen (50% Förderung, max. 200.000,-€) mit Nachweis von 70% CO2 Einsparung der ausgewählten Sondermaßnahme finanziert werden. Maßnahmen: Lt. Klimaschutzkonzept wurden 23 Maßnahmen aus 5 Maßnahmenfelder erarbeitet: Maßnahmenkatalog: E2 Projekt: Anmietung von Dachflächen durch Stadtwerke zur Erzeugung von PV-Strom Initiierung von Bürgerbeteiligungsmodellen E3 Errichtung von Windkraftanlagen entlang der A4 E4 Förderung der Sektorenkopplung E5 E6 Gründung von Energiegemeinschaften in Form von MiniNahwärmenetzen Prüfung des Potenziales für Tiefengeothermielösung E7 Prüfung des Einsatzes von Speichertechnologien und Initiierung E1 Nutzung erneuerbarer Energien Beschlussvorlage 418.18 Seite 2 von Pilotprojekten S1 Handlungsfeld 2: Klimagerechte Stadtentwicklung Klimagerechte Stadtentwicklung S2 S3 Pilotprojekt: Entwicklung einer "Mustersiedlung" Umsetzung von energetischen Leuchtturmprojekten im Stadtteil Buir: Nutzung der Abwärme des Tagebau-Sümpfungswassers zur Wärmeversorgung und Integration von klimafreundlicher Mobilität Erstellung eines energetischen Quartierskonzepts für ein Modellquartier Kampagne zur Bewerbung von Warmwasserkollektoren Private Haushalte H1 Handlungsfeld 3: H2 Private Haushalte H3 Kampagne zur Nutzung des bestehenden Solarpotenzialkatasters und Erweiterung um Garagendächer Informationskampagne für Immobilienbesitzer / Bauherren Ö1 Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz Ö2 Kampagne für klimafreundliche Mobilität Öffentlichkeitsarbeit und Ö3 Bildung Ö4 Gründung einer Klima-AG an Schulen zur Kooperation mit der Stadtverwaltung Aufbau eines Klimaschutznetzwerks Öffentlichkeitsarbeit und Bildung Handlungsfeld 4: M5 Ausbau und Instandhaltung des Radwegenetzes / Fahrradfreundliche Gestaltung zentraler Knotenpunkte Etablierung der Stadtverwaltung als Vorbild im Bereich klimafreundliche Mobilität Neubau der Europaschule unter verkehrsvermeidenden Gesichtspunkte Aufstellung eines Mobilitätsprogramms unter Berücksichtigung des Klimaschutzkonzeptes Querung A4 für Fahrradfahrer in Kerpen-Sindorf M6 Radschnellverbindung Kerpen - Köln M1 M2 Klimafreundliche Mobilität Handlungsfeld 5: Klimafreundliche Mobilität M3 M4 Das Datenblatt jeder einzelnen Maßnahme ist als Anlage beigefügt . Hieraus ergibt sich ein entsprechender Zeitenplan mit Fristen und Fertigstellungsterminen. Es ist davon auszugehen, dass dieser Zeitenplan den bei Einstellung des/der KM vorliegenden Gegebenheiten regelmäßig anzupassen ist, da es durchaus vorkommen kann, dass sich Maßnahmen verschieben, nicht umgesetzt werden können oder durch Unvorhergesehenes länger dauern als geplant. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, den Bereich „Klimafreundliche Mobilität“ in Verbindung mit dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit als Ergänzung zu o.g. Aufgabenplan als kontinuierlichen Prozess über die gesamte Laufzeit einzubeziehen. Es soll durch eine partizipative Vorgehensweise erreicht werden „aus einem alten Autokult eine neue Mobilitätskultur“ für Kerpen zu entwickeln. Dieser Aufgabenschwerpunkt beinhaltet ein breites Spektrum mit einer Vielzahl von Facetten, der sowohl ein Konzept zur zukünftigen Beschaffung von städtischen Fahrzeugen (e/H2Mobilität) bis hin zur Begleitung bei der weiteren Fortschreibung der IRR - Skizze (Innovative Mobilität & Energie am Autobahnkreuz Kerpen A4/A61) beinhalten könnte. Beschlussvorlage 418.18 Seite 3