Daten
Kommune
Kerpen
Größe
125 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
25.06.18, 10:06
Aktualisiert
25.06.18, 10:06
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: Herr Höhne
TOP
Drs.-Nr.: 418.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
19.06.2018
Bemerkungen
04.07.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Aufgabenfeld der noch auszuschreibenden Stelle eines/r Klimaschutzmanagers/in
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt den als Anlage beigefügten Umsetzungsfahrplan als
Handlungsfeld für den/die noch mit Fördermitteln zu beantragenden/e Klimaschutzmanager/in
(KM).Entsprechend den Förderbedingungen wird der/die KM als weitere Aufgabe ein KlimaschutzControlling aufbauen. Der Bereich Mobilität soll als kontinuierlicher Prozess in das Aufgabenfeld
des/der KM eingebunden werden. Für die Bereitstellung evtl. erforderlicher Haushaltsmittel wird im
Einzelfall im Fachausschuss entschieden.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Höhne
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
.
gez. Vaaßen
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 das vom Büro
„energielenker“ erarbeitete „Integrierte Energie- und Klimaschutzkonzept“ beschlossen.
Des Weiteren wurde u. a. beschlossen, einen Förderantrag für die Installierung einer Stelle
eines/er Klimaschutzmanagers/in (KM) im Klimaschutzmanagement beim Projektträger Jülich zu
stellen.
Im Rahmen der Antragstellung zeigte sich, dass der Fördergeber die Mittel für den/die KM nur
bewilligen wird, wenn entsprechende Projekte, die von dem/der KM zu bearbeiten sind, im
Förderantrag genannt werden. Es ist nicht möglich, eine pauschale Aufgabenstellung zu
formulieren.
Die Stelle kann erst ausgeschrieben werden, wenn der Fördergeber seine Zustimmung zur
Ausschreibung erteilt hat.
Da der Rat sich vorbehalten hat, die konkreten Aufgaben des/der KM festzulegen, ist es, um einen
zielführenden Antrag zu stellen, bereits jetzt erforderlich einen entsprechenden Beschluss zu
fassen.
Eine Dringlichkeit zur Antragsstellung ist gegeben, da der Fördergeber beabsichtigt, zum Ende
des Jahres 2018 die Fördervoraussetzungen zu ändern und sich der Fördergeber einen
Bewilligungszeitraum von ca. 5 – 6 Mon. vorbehält.
Klimaschutzmanagement:
Das Klimaschutzmanagement soll einen Teil der Maßnahmen federführend umsetzen, ein
weiteres Maßnahmenbündel wird von ihm angestoßen (insbesondere außerhalb des
Zuständigkeitsbereiches der Kolpingstadt) und ein verbleibender Teil konzeptionell initiiert und in
der Umsetzungsphase begleitet. Das Klimaschutzmanagement ist dabei nicht für das gesamte
Maßnahmenpaket des Klimaschutzkonzeptes verantwortlich, sondern wird in der
Verschiedenartigkeit seiner jeweiligen Funktion in den Projekten ausgewählte Maßnahmen
initiieren und koordinieren. Es wird unterstützend tätig sein, Projekte und Termine moderieren, die
Zielsetzungen des Konzeptes kontrollieren sowie beraten und vernetzen.
Die Erfolge werden durch ein entsprechendes Klimaschutz –Controlling dokumentiert.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit wird ein Zuschuss in Höhe von 20.000,-€ gewährt. Ebenso
kann ein Investives Projekt/ Sondermaßnahmen (50% Förderung, max. 200.000,-€) mit Nachweis
von 70% CO2 Einsparung der ausgewählten Sondermaßnahme finanziert werden.
Maßnahmen:
Lt. Klimaschutzkonzept wurden 23 Maßnahmen aus 5 Maßnahmenfelder erarbeitet:
Maßnahmenkatalog:
E2
Projekt: Anmietung von Dachflächen durch Stadtwerke zur
Erzeugung von PV-Strom
Initiierung von Bürgerbeteiligungsmodellen
E3
Errichtung von Windkraftanlagen entlang der A4
E4
Förderung der Sektorenkopplung
E5
E6
Gründung von Energiegemeinschaften in Form von MiniNahwärmenetzen
Prüfung des Potenziales für Tiefengeothermielösung
E7
Prüfung des Einsatzes von Speichertechnologien und Initiierung
E1
Nutzung erneuerbarer
Energien
Beschlussvorlage 418.18
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von Pilotprojekten
S1
Handlungsfeld 2:
Klimagerechte
Stadtentwicklung
Klimagerechte
Stadtentwicklung
S2
S3
Pilotprojekt: Entwicklung einer "Mustersiedlung"
Umsetzung von energetischen Leuchtturmprojekten im Stadtteil
Buir: Nutzung der Abwärme des Tagebau-Sümpfungswassers zur
Wärmeversorgung und Integration von klimafreundlicher
Mobilität
Erstellung eines energetischen Quartierskonzepts für ein
Modellquartier
Kampagne zur Bewerbung von Warmwasserkollektoren
Private Haushalte
H1
Handlungsfeld 3:
H2
Private Haushalte
H3
Kampagne zur Nutzung des bestehenden Solarpotenzialkatasters
und Erweiterung um Garagendächer
Informationskampagne für Immobilienbesitzer / Bauherren
Ö1
Ausbau der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Klimaschutz
Ö2
Kampagne für klimafreundliche Mobilität
Öffentlichkeitsarbeit und
Ö3
Bildung
Ö4
Gründung einer Klima-AG an Schulen zur Kooperation mit der
Stadtverwaltung
Aufbau eines Klimaschutznetzwerks
Öffentlichkeitsarbeit und
Bildung Handlungsfeld 4:
M5
Ausbau und Instandhaltung des Radwegenetzes /
Fahrradfreundliche Gestaltung zentraler Knotenpunkte
Etablierung der Stadtverwaltung als Vorbild im Bereich
klimafreundliche Mobilität
Neubau der Europaschule unter verkehrsvermeidenden
Gesichtspunkte
Aufstellung eines Mobilitätsprogramms unter Berücksichtigung
des Klimaschutzkonzeptes
Querung A4 für Fahrradfahrer in Kerpen-Sindorf
M6
Radschnellverbindung Kerpen - Köln
M1
M2
Klimafreundliche Mobilität
Handlungsfeld 5:
Klimafreundliche Mobilität
M3
M4
Das Datenblatt jeder einzelnen Maßnahme ist als Anlage beigefügt
.
Hieraus ergibt sich ein entsprechender Zeitenplan mit Fristen und Fertigstellungsterminen. Es ist
davon auszugehen, dass dieser Zeitenplan den bei Einstellung des/der KM vorliegenden
Gegebenheiten regelmäßig anzupassen ist, da es durchaus vorkommen kann, dass sich
Maßnahmen verschieben, nicht umgesetzt werden können oder durch Unvorhergesehenes länger
dauern als geplant.
Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, den Bereich „Klimafreundliche Mobilität“ in
Verbindung mit dem Bereich Öffentlichkeitsarbeit als Ergänzung zu o.g. Aufgabenplan als
kontinuierlichen Prozess über die gesamte Laufzeit einzubeziehen. Es soll durch eine partizipative
Vorgehensweise erreicht werden „aus einem alten Autokult eine neue Mobilitätskultur“ für Kerpen
zu entwickeln. Dieser Aufgabenschwerpunkt beinhaltet ein breites Spektrum mit einer Vielzahl von
Facetten, der sowohl ein Konzept zur zukünftigen Beschaffung von städtischen Fahrzeugen (e/H2Mobilität) bis hin zur Begleitung bei der weiteren Fortschreibung der IRR - Skizze (Innovative
Mobilität & Energie am Autobahnkreuz Kerpen A4/A61) beinhalten könnte.
Beschlussvorlage 418.18
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