Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Einsatzplan für die städtische Geschwindigkeitsmessanlage; hier: Anfrage des Stadtverordneten Heiner Funke)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
25.06.18, 10:06
Aktualisiert
25.06.18, 10:06
Beschlussvorlage (Einsatzplan für die städtische Geschwindigkeitsmessanlage;
hier: Anfrage des Stadtverordneten Heiner Funke) Beschlussvorlage (Einsatzplan für die städtische Geschwindigkeitsmessanlage;
hier: Anfrage des Stadtverordneten Heiner Funke)

öffnen download melden Dateigröße: 93 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung Bearbeitung: TOP Drs.-Nr.: 335.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 24.05.2018 Bemerkungen 04.07.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Einsatzplan für die städtische Geschwindigkeitsmessanlage; hier: Anfrage des Stadtverordneten Heiner Funke X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Einsatz der städtischen Geschwindigkeitsmessanlage zur Kenntnis. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Strehling gez. Ensemeier Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Es werden von der angesprochenen Einsatzliste mit Straßen- und Straßenabschnitten jährlich rund ein halbes Dutzend Messungen durchgeführt. Tatsächlich sind es jedoch deutlich mehr Messpunkte, die von der Verwaltung bearbeitet werden. So werden Grundlagen für Planungsprozesse in Bürgerbeteiligungsverfahren geschaffen, Evaluationen veränderter straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen durchgeführt, wie auch Geschwindigkeitsergebnisse in Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren ermittelt. Denkbare Einsatzzeiten für die Durchführung von Messungen sind durch Witterungseinflüsse, Schulferienzeiten, Verkehrsumleitungen und auch Urlaubszeiten des Einsatzpersonals sehr begrenzt. Die Abarbeitung des Einsatzplanes geschieht in Prioritäten, die jährlich neu durch den Arbeitskreis Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit empfohlen und durch den Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr beschlossen werden. Der personelle Aufwand für die Durchführung der Messungen ist individuell in Abhängigkeit der konkreten Messstellen sehr unterschiedlich, detaillierte Aufwandsdokumentationen wurden zur Vermeidung weiterer personeller Engpässe bislang nicht geführt. Die Kosten für die Messungen durch externe Fachkräfte (3.000,- € je Messung) weisen darauf hin, dass der personelle Aufwand je Messung nicht unerheblich ist. Das Auffinden geeigneter Standorte, der Aufbau des Messsystems, die Justierung, das Kalibrieren, das Austauschen der Akkus und Versuchsmessungen mit Fahrproben können teilweise nur durch zwei Personen und dem gelegentlichen Einsatz von Steighilfen durchgeführt werden. Zur Vermeidung fehlerhafter Messungen helfen Erfahrungen aus vielen Messvorgängen und der Bewertung der jeweiligen Datensätze. Nach entsprechenden Schulungen sind Messungen grundsätzlich auch von angelerntem Personal durchführbar. Die Anschaffung zusätzlicher Messinfrastruktur (Kosten rund 2.500 € je Einheit) vermag die Anzahl möglicher Messungen nicht zu erhöhen, hier hilft ausschließlich eine personelle Verstärkung. Bei der Durchführung solcher Messungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der Verwaltung und ist somit natürlich sehr bürgerfreundlich. In der überwiegenden Zahl der Messungen werden die subjektiv empfundenen und behaupteten Geschwindigkeiten der BeschwerdeführerInnen durch die objektiven Echtgeschwindigkeiten deutlich unterschritten. Beschlussvorlage 335.18 Seite 2