Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
25.06.18, 10:06
Aktualisiert
25.06.18, 10:06
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.2 / Verkehrsplanung
Bearbeitung:
TOP
Drs.-Nr.: 335.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
24.05.2018
Bemerkungen
04.07.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Einsatzplan für die städtische Geschwindigkeitsmessanlage;
hier: Anfrage des Stadtverordneten Heiner Funke
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Einsatz der städtischen
Geschwindigkeitsmessanlage zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Strehling
gez. Ensemeier
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Es werden von der angesprochenen Einsatzliste mit Straßen- und Straßenabschnitten jährlich
rund ein halbes Dutzend Messungen durchgeführt. Tatsächlich sind es jedoch deutlich mehr
Messpunkte, die von der Verwaltung bearbeitet werden. So werden Grundlagen für
Planungsprozesse in Bürgerbeteiligungsverfahren geschaffen, Evaluationen veränderter
straßenverkehrsrechtlicher Anordnungen durchgeführt, wie auch Geschwindigkeitsergebnisse in
Zusammenhang mit gerichtlichen Verfahren ermittelt. Denkbare Einsatzzeiten für die
Durchführung von Messungen sind durch Witterungseinflüsse, Schulferienzeiten,
Verkehrsumleitungen und auch Urlaubszeiten des Einsatzpersonals sehr begrenzt.
Die Abarbeitung des Einsatzplanes geschieht in Prioritäten, die jährlich neu durch den Arbeitskreis
Verkehrsplanung und Verkehrssicherheit empfohlen und durch den Ausschuss für Stadtplanung
und Verkehr beschlossen werden. Der personelle Aufwand für die Durchführung der Messungen
ist individuell in Abhängigkeit der konkreten Messstellen sehr unterschiedlich, detaillierte
Aufwandsdokumentationen wurden zur Vermeidung weiterer personeller Engpässe bislang nicht
geführt. Die Kosten für die Messungen durch externe Fachkräfte (3.000,- € je Messung) weisen
darauf hin, dass der personelle Aufwand je Messung nicht unerheblich ist. Das Auffinden
geeigneter Standorte, der Aufbau des Messsystems, die Justierung, das Kalibrieren, das
Austauschen der Akkus und Versuchsmessungen mit Fahrproben können teilweise nur durch zwei
Personen und dem gelegentlichen Einsatz von Steighilfen durchgeführt werden.
Zur Vermeidung fehlerhafter Messungen helfen Erfahrungen aus vielen Messvorgängen und der
Bewertung der jeweiligen Datensätze. Nach entsprechenden Schulungen sind Messungen
grundsätzlich auch von angelerntem Personal durchführbar. Die Anschaffung zusätzlicher
Messinfrastruktur (Kosten rund 2.500 € je Einheit) vermag die Anzahl möglicher Messungen nicht
zu erhöhen, hier hilft ausschließlich eine personelle Verstärkung.
Bei der Durchführung solcher Messungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung der
Verwaltung und ist somit natürlich sehr bürgerfreundlich. In der überwiegenden Zahl der
Messungen werden die subjektiv empfundenen und behaupteten Geschwindigkeiten der
BeschwerdeführerInnen durch die objektiven Echtgeschwindigkeiten deutlich unterschritten.
Beschlussvorlage 335.18
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