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Beschlussvorlage (Sachstand von Lebensumfeld und -situation im Nordring und den benachbarten Straßen; hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
25.06.18, 10:06
Aktualisiert
25.06.18, 10:06
Beschlussvorlage (Sachstand von Lebensumfeld und -situation im Nordring und den benachbarten Straßen;
hier: Anfrage der FDP-Fraktion) Beschlussvorlage (Sachstand von Lebensumfeld und -situation im Nordring und den benachbarten Straßen;
hier: Anfrage der FDP-Fraktion)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters, Pressestelle, Datenschutz Bearbeitung: Christa Cornely TOP Drs.-Nr.: 407.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 13.06.2018 Bemerkungen 04.07.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Sachstand von Lebensumfeld und -situation im Nordring und den benachbarten Straßen; hier: Anfrage der FDP-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sachbearbeitung gez. Cornely Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez.II Amt 18 Dez.III gez. Canzler gez. Vaaßen gez. Schwister Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Schaaf gez. Spürck gez. Cornely Begründung: zu Frage 1: Bei der Erfassung der Investitionen erfolgt keine dezidierte örtliche Erfassung nach Stadtteilen und somit ebenso wenig nach Wahl- oder Stimmbezirken. Dies macht es unmöglich, eine elektronisch unterstütze Auswertung der Finanzdaten nach Örtlichkeit vorzunehmen. Die gewünschte Aufstellung müsste somit manuell erstellt werden, was insbesondere wegen des großzügig gewählten Zeitraums von zehn Jahren sehr aufwändig wäre und in der Kürze der Zeit nicht leistbar ist. Darüber hinaus wird die die Auffassung vertreten, dass die gewünschten Zahlen interpretationsbedürftig und wenig aussagekräftig wären. Schließlich muss auf die geplanten Maßnahmen des ISEK verwiesen werden, in dessen Gebiet die angesprochenen Straßen liegen. Es wäre finanzpolitisch fahrlässig gewesen, im gleichen örtlichen Bezug Maßnahmen mit vollständiger Eigenfinanzierung in der jüngeren Vergangenheit durchzuführen, die in den kommenden Jahren bei Realisierung innerhalb des ISEK Chancen auf eine 90%ige Förderung haben. Die im Rahmen des ISEK geplanten Maßnahmen sind hinlänglich bekannt und auch mit Zahlen hinterlegt. Im Übrigen wird auf die Haushaltssituation und die sich daraus ergebene Beschränkung auf das unabdingbar Notwendige verwiesen.“ zu Frage 2: Im laufenden Jahr ist mit Datum vom 15.06.2018 die erste Beschwerde aus der Anwohnerschaft im Umfeld des Nordrings zur Thematik Beleuchtung und Parkplatzsituation eingegangen, welche nach Eingang vom zuständigen Fachamt überprüft und kurzfristig beantwortet wird. Dies ist die bei eingehenden Anregungen und Beschwerden übliche Verfahrensweise. zu Frage 3: Im öffentlich geförderten Wohnungsbau ist der Abteilung 18.2 – Wohnungsmanagement – kein Fall von Überbelegung von Wohnraum im Stadtgebiet Kerpen bekannt. Auch im freifinanzierten Wohnungsbau im Stadtgebiet Kerpen wurde keine Überbelegung angezeigt. Bei Vorliegen einer Überbelegung kann die Kolpingstadt Kerpen im Rahmen des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW) im Einzelfall einschreiten. Beschlussvorlage 407.18 Seite 2