Daten
Kommune
Kerpen
Größe
96 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
25.06.18, 10:06
Aktualisiert
25.06.18, 10:06
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters,
Pressestelle, Datenschutz
Bearbeitung: Christa Cornely
TOP
Drs.-Nr.: 407.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
13.06.2018
Bemerkungen
04.07.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Sachstand von Lebensumfeld und -situation im Nordring und den benachbarten Straßen;
hier: Anfrage der FDP-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachbearbeitung
gez. Cornely
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.II
Amt 18
Dez.III
gez. Canzler
gez. Vaaßen
gez. Schwister
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
zu Frage 1:
Bei der Erfassung der Investitionen erfolgt keine dezidierte örtliche Erfassung nach Stadtteilen und
somit ebenso wenig nach Wahl- oder Stimmbezirken. Dies macht es unmöglich, eine elektronisch
unterstütze Auswertung der Finanzdaten nach Örtlichkeit vorzunehmen.
Die gewünschte Aufstellung müsste somit manuell erstellt werden, was insbesondere wegen des
großzügig gewählten Zeitraums von zehn Jahren sehr aufwändig wäre und in der Kürze der Zeit
nicht leistbar ist.
Darüber hinaus wird die die Auffassung vertreten, dass die gewünschten Zahlen
interpretationsbedürftig und wenig aussagekräftig wären.
Schließlich muss auf die geplanten Maßnahmen des ISEK verwiesen werden, in dessen Gebiet
die angesprochenen Straßen liegen. Es wäre finanzpolitisch fahrlässig gewesen, im gleichen
örtlichen Bezug Maßnahmen mit vollständiger Eigenfinanzierung in der jüngeren Vergangenheit
durchzuführen, die in den kommenden Jahren bei Realisierung innerhalb des ISEK Chancen auf
eine 90%ige Förderung haben.
Die im Rahmen des ISEK geplanten Maßnahmen sind hinlänglich bekannt und auch mit Zahlen
hinterlegt.
Im Übrigen wird auf die Haushaltssituation und die sich daraus ergebene Beschränkung auf das
unabdingbar Notwendige verwiesen.“
zu Frage 2:
Im laufenden Jahr ist mit Datum vom 15.06.2018 die erste Beschwerde aus der Anwohnerschaft
im Umfeld des Nordrings zur Thematik Beleuchtung und Parkplatzsituation eingegangen, welche
nach Eingang vom zuständigen Fachamt überprüft und kurzfristig beantwortet wird. Dies ist die bei
eingehenden Anregungen und Beschwerden übliche Verfahrensweise.
zu Frage 3:
Im öffentlich geförderten Wohnungsbau ist der Abteilung 18.2 – Wohnungsmanagement – kein
Fall von Überbelegung von Wohnraum im Stadtgebiet Kerpen bekannt.
Auch im freifinanzierten Wohnungsbau im Stadtgebiet Kerpen wurde keine Überbelegung
angezeigt.
Bei Vorliegen einer Überbelegung kann die Kolpingstadt Kerpen im Rahmen des
Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW) im Einzelfall einschreiten.
Beschlussvorlage 407.18
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