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Beschlussvorlage (Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln hier: Instandsetzung Dachgaube Erftlagune)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
25.06.18, 10:06
Aktualisiert
25.06.18, 10:06
Beschlussvorlage (Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln
hier: Instandsetzung Dachgaube Erftlagune) Beschlussvorlage (Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln
hier: Instandsetzung Dachgaube Erftlagune)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen, Bäder Bearbeitung: Herr Floryszak TOP Drs.-Nr.: 421.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 21.06.2018 Bemerkungen 04.07.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln hier: Instandsetzung Dachgaube Erftlagune Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 30.000 € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: X Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : 2018 Produktsachkonto:42420204.5241095 Deckung: Minderaufwendungen Kreisumlage Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt, zur Beauftragung der Architekten- und Ingenieurleistungen (Leistungsphasen 1 und 2 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für die Instandsetzung der Dachgaube an der Erftlagune einen Betrag von 30.000 € überplanmäßig bereitzustellen. Begründung: Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Floryszak gez. Pütgens gez. Comacchio Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Schaaf gez. Spürck gez.Cornely In den Sitzungen des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 05.06.2018 sowie in der Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses am 21.06.2018 wurde seitens der Verwaltung bereits ausführlich über den aktuellen Instandsetzungsbedarf bzgl. der Dachgaube der Erftlagune berichtet (siehe DRS.Nr. 349.18 sowie 354.18). In diesen Vorlagen bzw. Sitzungen wurde u.a. darauf hingewiesen, dass zur weiteren Kostenermittlung und Planung die Beauftragung von Architekten- und Ingenieurbüros für die Bereiche Architektur, Bauphysik und Tragwerksplanung erforderlich ist. Es wurden mehrere Büros angesprochen. Hinsichtlich zeitlicher Verfügbarkeit und Qualifikation kristallisierte sich ein Büro aus Ratingen heraus, welches zwischenzeitlich ein entsprechendes Honorarangebot für die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung) Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorlegte. Es endet bei knapp 20.000 €. Es beinhaltet sowohl Architekturleistungen als auch Leistungen aus dem Bereich Bauphysik. Die Verwaltung beabsichtigt daher, diesem Büro den entsprechenden Auftrag zu erteilen (siehe auch NÖ-Teil, s. DRS.Nr. 422.18). Für den Teilbereich „Tragwerksplanung“ konnte noch kein Büro ein entsprechendes Angebot vorlegen. Die Verwaltung geht für diesen Teilbereich von einem Kostenvolumen von 10.000 € für die LPH 1 und 2 HOAI aus. Eine Beauftragung würde dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. Diese Büros sollen spätestens zur Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses am 06.09.2018 eine Kostenberechnung und einen Zeitplan für diese Maßnahme vorlegen. Es ist beabsichtigt, den entsprechenden Finanzbedarf in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 18.09.2018 oder in der Sitzung des Stadtrates am 25.09.2018 freigeben zu lassen. Nach bisherigem Planungsstand und Kostenprognose ist das Budget für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen des Haushaltsjahres 2018 erschöpft durch die geplanten Maßnahmen. Zur Beauftragung der Büros ist daher die überplanmäßige Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € erforderlich. Beschlussvorlage 421.18 Seite 2