Daten
Kommune
Kerpen
Größe
94 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
25.06.18, 10:06
Aktualisiert
25.06.18, 10:06
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 24.2 / Gebäude- und
Energiewirtschaft, Klimaschutzmaßnahmen,
Bäder
Bearbeitung: Herr Floryszak
TOP
Drs.-Nr.: 421.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
21.06.2018
Bemerkungen
04.07.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln
hier: Instandsetzung Dachgaube Erftlagune
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 30.000 € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
X
Mittel müssen überplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr : 2018
Produktsachkonto:42420204.5241095
Deckung: Minderaufwendungen Kreisumlage
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, zur Beauftragung der Architekten- und Ingenieurleistungen
(Leistungsphasen 1 und 2 Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) für die Instandsetzung
der Dachgaube an der Erftlagune einen Betrag von 30.000 € überplanmäßig bereitzustellen.
Begründung:
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Floryszak
gez. Pütgens
gez. Comacchio
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez.Cornely
In den Sitzungen des Ausschusses für Sport, Freizeit und Kultur am 05.06.2018 sowie in der
Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses am 21.06.2018 wurde seitens der Verwaltung
bereits ausführlich über den aktuellen Instandsetzungsbedarf bzgl. der Dachgaube der Erftlagune
berichtet (siehe DRS.Nr. 349.18 sowie 354.18).
In diesen Vorlagen bzw. Sitzungen wurde u.a. darauf hingewiesen, dass zur weiteren
Kostenermittlung und Planung die Beauftragung von Architekten- und Ingenieurbüros für die
Bereiche Architektur, Bauphysik und Tragwerksplanung erforderlich ist.
Es wurden mehrere Büros angesprochen. Hinsichtlich zeitlicher Verfügbarkeit und Qualifikation
kristallisierte sich ein Büro aus Ratingen heraus, welches zwischenzeitlich ein entsprechendes
Honorarangebot für die Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) und 2 (Vorplanung)
Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vorlegte. Es endet bei knapp 20.000 €. Es
beinhaltet sowohl Architekturleistungen als auch Leistungen aus dem Bereich Bauphysik.
Die Verwaltung beabsichtigt daher, diesem Büro den entsprechenden Auftrag zu erteilen (siehe
auch NÖ-Teil, s. DRS.Nr. 422.18).
Für den Teilbereich „Tragwerksplanung“ konnte noch kein Büro ein entsprechendes Angebot
vorlegen. Die Verwaltung geht für diesen Teilbereich von einem Kostenvolumen von 10.000 € für
die LPH 1 und 2 HOAI aus. Eine Beauftragung würde dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
Diese Büros sollen spätestens zur Sitzung des Bau- und Feuerschutzausschusses am 06.09.2018
eine Kostenberechnung und einen Zeitplan für diese Maßnahme vorlegen. Es ist beabsichtigt, den
entsprechenden Finanzbedarf in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am
18.09.2018 oder in der Sitzung des Stadtrates am 25.09.2018 freigeben zu lassen.
Nach bisherigem Planungsstand und Kostenprognose ist das Budget für bauliche
Unterhaltungsmaßnahmen des Haushaltsjahres 2018 erschöpft durch die geplanten Maßnahmen.
Zur Beauftragung der Büros ist daher die überplanmäßige Bereitstellung entsprechender
Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 € erforderlich.
Beschlussvorlage 421.18
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