Daten
Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
22.06.18, 13:16
Aktualisiert
22.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters,
Pressestelle, Datenschutz
Bearbeitung: Erhard Nimtz
TOP
Drs.-Nr.: 265.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
14.06.2018
Bemerkungen
04.07.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Aufhebung eines Beschlusses des Sozialausschusses;
hier: TOP 5 der Sitzung des Sozialausschusses vom 28.02.2018;
Antrag der Fraktion UWG / DIE LINKE
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen lehnt den Antrag der Fraktion UWG/Die Linke auf Aufhebung des
Beschlusses des Sozialausschusses zu TOP 5 der Sitzung vom 28.02.2018 ab.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Nimtz
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. II
Amt 22
gez. Canzler
gez. Maus
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Die Fraktion UWG/Die Linke beantragt, den gefassten Beschluss zu TOP 5 der Sitzung des
Sozialausschusses vom 28.02.2018 (siehe Anlage) aufzuheben. Sie vertritt die Auffassung, dass
über den Antrag in der Sache nicht hätte abgestimmt werden dürfen, da der Antrag
zurückgezogen worden sei.
Ausweislich der Niederschrift über die Sitzung vom 28.02.2018 stellte das Ausschussmitglied der
Fraktion UWG/Die Linke, Thomas Ristow zwar den zu TOP 5 vorgelegten Antrag zurück, bis eine
entsprechende Vorlage der Verwaltung vorliegt. Ein Antrag nach § 14 der Geschäftsordnung auf
Absetzung wurde jedoch dazu nicht gestellt. Ebenfalls erfolgte keine entsprechende Abstimmung,
so wie sie nach § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorgesehen ist. Demzufolge wurde der Antrag
zu TOP 5 nicht rechtswirksam von der Tagesordnung abgesetzt.
Der Auffassung der Fraktion UWG/Die Linke, dass der Antragsteller jederzeit Herr des Verfahrens
sei und deshalb über einen zurückgestellten Antrag auch nicht abgestimmt werden müsse, kann
nicht gefolgt werden. So geht die Kommentierung zur Gemeindeordnung in
Held/Becker/Decker/Kirchhof (vgl. dort § 48 Rn 2.2) davon aus, dass es kein einseitiges
„Rücknahmerecht“ des Antragstellers gibt. Dementsprechend hätte der Sozialausschuss den
Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung absetzen müssen.
Da dies nicht erfolgt ist, beantragte das Ausschussmitglied der CDU-Fraktion, Klaus Ripp die
Nichtbearbeitung des Antrages zu TOP 5. Über diesen wurde im Folgenden abgestimmt, mit dem
Ergebnis, den zu TOP 5 verfassten Antrag der Fraktion UWG/Die Linke abzulehnen.
Im Ergebnis ist der Beschluss zu TOP 5 der Sitzung des Sozialausschusses vom 28.02.2018
rechtmäßig gefasst worden und daher der Antrag der Fraktion UWG/Die Linke auf Aufhebung des
Beschlusses abzulehnen.
Beschlussvorlage 265.18
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