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Beschlussvorlage (Aufhebung eines Beschlusses des Sozialausschusses; hier: TOP 5 der Sitzung des Sozialausschusses vom 28.02.2018; Antrag der Fraktion UWG / DIE LINKE)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
93 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
22.06.18, 13:16
Aktualisiert
22.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Aufhebung eines Beschlusses des Sozialausschusses;
hier: TOP 5 der Sitzung des Sozialausschusses vom 28.02.2018;
Antrag der Fraktion UWG / DIE LINKE) Beschlussvorlage (Aufhebung eines Beschlusses des Sozialausschusses;
hier: TOP 5 der Sitzung des Sozialausschusses vom 28.02.2018;
Antrag der Fraktion UWG / DIE LINKE)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters, Pressestelle, Datenschutz Bearbeitung: Erhard Nimtz TOP Drs.-Nr.: 265.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 14.06.2018 Bemerkungen 04.07.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Aufhebung eines Beschlusses des Sozialausschusses; hier: TOP 5 der Sitzung des Sozialausschusses vom 28.02.2018; Antrag der Fraktion UWG / DIE LINKE X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen lehnt den Antrag der Fraktion UWG/Die Linke auf Aufhebung des Beschlusses des Sozialausschusses zu TOP 5 der Sitzung vom 28.02.2018 ab. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Nimtz Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. II Amt 22 gez. Canzler gez. Maus Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Die Fraktion UWG/Die Linke beantragt, den gefassten Beschluss zu TOP 5 der Sitzung des Sozialausschusses vom 28.02.2018 (siehe Anlage) aufzuheben. Sie vertritt die Auffassung, dass über den Antrag in der Sache nicht hätte abgestimmt werden dürfen, da der Antrag zurückgezogen worden sei. Ausweislich der Niederschrift über die Sitzung vom 28.02.2018 stellte das Ausschussmitglied der Fraktion UWG/Die Linke, Thomas Ristow zwar den zu TOP 5 vorgelegten Antrag zurück, bis eine entsprechende Vorlage der Verwaltung vorliegt. Ein Antrag nach § 14 der Geschäftsordnung auf Absetzung wurde jedoch dazu nicht gestellt. Ebenfalls erfolgte keine entsprechende Abstimmung, so wie sie nach § 14 Abs. 2 der Geschäftsordnung vorgesehen ist. Demzufolge wurde der Antrag zu TOP 5 nicht rechtswirksam von der Tagesordnung abgesetzt. Der Auffassung der Fraktion UWG/Die Linke, dass der Antragsteller jederzeit Herr des Verfahrens sei und deshalb über einen zurückgestellten Antrag auch nicht abgestimmt werden müsse, kann nicht gefolgt werden. So geht die Kommentierung zur Gemeindeordnung in Held/Becker/Decker/Kirchhof (vgl. dort § 48 Rn 2.2) davon aus, dass es kein einseitiges „Rücknahmerecht“ des Antragstellers gibt. Dementsprechend hätte der Sozialausschuss den Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung absetzen müssen. Da dies nicht erfolgt ist, beantragte das Ausschussmitglied der CDU-Fraktion, Klaus Ripp die Nichtbearbeitung des Antrages zu TOP 5. Über diesen wurde im Folgenden abgestimmt, mit dem Ergebnis, den zu TOP 5 verfassten Antrag der Fraktion UWG/Die Linke abzulehnen. Im Ergebnis ist der Beschluss zu TOP 5 der Sitzung des Sozialausschusses vom 28.02.2018 rechtmäßig gefasst worden und daher der Antrag der Fraktion UWG/Die Linke auf Aufhebung des Beschlusses abzulehnen. Beschlussvorlage 265.18 Seite 2