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Beschlussvorlage (Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
91 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
22.06.18, 13:16
Aktualisiert
22.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss) Beschlussvorlage (Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 23.3 / Kinder- u. Jugendförderung, Vormundschaften Bearbeitung: Manfred Manzke TOP Drs.-Nr.: 288.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 11.05.2018 Bemerkungen 04.07.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) x Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen bestätigt Herrn Daniel Dobbelstein als neue persönliche Stellvertretung des beratenden Mitglieds im Jugendhilfeausschuss, Frau Peggy Michael (bisherige Stellvertretung: Frau Carmen Bleser). Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Landscheidt gez. Canzler Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely i.V. gez. Manzke gez. Kümpel Begründung: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen bildete gem. §§ 70 Abs. 1 und 71 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) in Verbindung mit dem Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AG KJHG) und der Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen den Jugendhilfeausschuss, der aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern besteht. Darüber hinaus wurden 16 beratende Mitglieder und deren persönliche Stellvertretungen vom Rat der Kolpingstadt Kerpen bestätigt (§ 5 AG KJHG i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung für das Jugendamt der Kolpingstadt Kerpen). Die Geschäftsleitung des Sozialpädagogischen Zentrums (SPZ) in Kerpen teilte mit, dass künftig Herr Daniel Dobbelstein die persönliche Stellvertretung für das beratende Mitglied im Jugendhilfeausschuss, Frau Peggy Michael, übernehmen soll (bisherige Stellvertretung: Frau Carmen Bleser). Beschlussvorlage 288.18 Seite 2