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Beschlussvorlage (Kosten der sozialen Infrastruktur für alte Menschen; hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
22.06.18, 13:16
Aktualisiert
22.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Kosten der sozialen Infrastruktur für alte Menschen;
hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke) Beschlussvorlage (Kosten der sozialen Infrastruktur für alte Menschen;
hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke)

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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters, Pressestelle, Datenschutz Bearbeitung: Erhard Nimtz TOP Drs.-Nr.: 337.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 24.05.2018 Bemerkungen 04.07.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Kosten der sozialen Infrastruktur für alte Menschen; hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Stadtrat beschließt, den Antrag nicht in die Tagesordnung aufzunehmen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Nimtz Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. IV gez. Comacchio Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Der vorliegende Antrag wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und Verkehr am 10.04.2018 behandelt. Der Ausschuss lehnte den Antrag mit 16 Nein-Stimmen (7 CDU, 5 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP, 1 BBK/Piraten) bei 1 Ja-Stimme (UWG/Linksfraktion) ab. Gemäß § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Kolpingstadt Kerpen und seine Ausschüsse können zurückgezogene oder behandelte Anträge erst nach Ablauf von sechs Monaten seit dem Tag der Zurückziehung oder Behandlung erneut eingebracht werden. Andernfalls werden sie nur dann behandelt, wenn die Änderung der Sachlage begründet worden ist und die Mehrheit der Mitglieder des Rates der Wiederaufnahme vor Eintritt in die Tagesordnung zugestimmt hat. Dies gilt auch für Anträge und Anfragen, die inhaltlich den zurückgezogenen oder behandelten entsprechen. Anträge, die in einem Ausschuss abschließend beraten und entschieden wurden, dürfen innerhalb von sechs Monaten nicht inhaltsgleich dem Rat vorgelegt werden. Über Ausnahmen entscheidet der Rat mit der Mehrheit seiner Mitglieder. Da der Antrag im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr abschließend beraten und entschieden wurde, kann er nach der vor genannten Regelung nicht vor dem 10.10.2018 dem Stadtrat vorgelegt werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag nicht in die Tagesordnung aufzunehmen. Beschlussvorlage 337.18 Seite 2