Daten
Kommune
Kerpen
Größe
92 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
22.06.18, 13:16
Aktualisiert
22.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 10.1 / Büro des Bürgermeisters,
Pressestelle, Datenschutz
Bearbeitung: Erhard Nimtz
TOP
Drs.-Nr.: 337.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
24.05.2018
Bemerkungen
04.07.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Kosten der sozialen Infrastruktur für alte Menschen;
hier: Antrag der Fraktion UWG/Die Linke
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat beschließt, den Antrag nicht in die Tagesordnung aufzunehmen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Nimtz
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. IV
gez. Comacchio
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Der vorliegende Antrag wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung und
Verkehr am 10.04.2018 behandelt. Der Ausschuss lehnte den Antrag mit 16 Nein-Stimmen
(7 CDU, 5 SPD, 2 Bündnis 90/Die Grünen, 1 FDP, 1 BBK/Piraten) bei 1 Ja-Stimme
(UWG/Linksfraktion) ab.
Gemäß § 3 Abs. 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Kolpingstadt Kerpen und seine
Ausschüsse können zurückgezogene oder behandelte Anträge erst nach Ablauf von sechs
Monaten seit dem Tag der Zurückziehung oder Behandlung erneut eingebracht werden.
Andernfalls werden sie nur dann behandelt, wenn die Änderung der Sachlage begründet worden
ist und die Mehrheit der Mitglieder des Rates der Wiederaufnahme vor Eintritt in die
Tagesordnung zugestimmt hat. Dies gilt auch für Anträge und Anfragen, die inhaltlich den
zurückgezogenen oder behandelten entsprechen. Anträge, die in einem Ausschuss abschließend
beraten und entschieden wurden, dürfen innerhalb von sechs Monaten nicht inhaltsgleich dem Rat
vorgelegt werden. Über Ausnahmen entscheidet der Rat mit der Mehrheit seiner Mitglieder.
Da der Antrag im Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr abschließend beraten und entschieden
wurde, kann er nach der vor genannten Regelung nicht vor dem 10.10.2018 dem Stadtrat
vorgelegt werden.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Antrag nicht in die Tagesordnung aufzunehmen.
Beschlussvorlage 337.18
Seite 2