Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine hier: Umwandlung des Tennensportplatzes "Sportanlage Goldammerweg 2-5, 50170 Kerpen-Sindorf" in einen Kunstrasenplatz)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
22.06.18, 13:16
Aktualisiert
22.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine
hier: Umwandlung des Tennensportplatzes "Sportanlage Goldammerweg 2-5, 50170 Kerpen-Sindorf" in einen Kunstrasenplatz) Beschlussvorlage (Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine
hier: Umwandlung des Tennensportplatzes "Sportanlage Goldammerweg 2-5, 50170 Kerpen-Sindorf" in einen Kunstrasenplatz)

öffnen download melden Dateigröße: 95 kB

Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: Projektbeauftragter Sportstättenzielplanung Sachbearbeiter: Karl-Hans-Giesen TOP Drs.-Nr.: 379.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 07.06.2018 Bemerkungen 04.07.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine hier: Umwandlung des Tennensportplatzes "Sportanlage Goldammerweg 2-5, 50170 Kerpen-Sindorf" in einen Kunstrasenplatz Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 350.000,- € X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :ab 2017 und folgende Produktsachkonto:42.424.01 – 0961303 - I001582 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt dem Verein für Leibesübungen 1928 Sindorf (VFL Sindorf 1928 e.V.) für die Umwandlung des Tennensportplatzes auf der Sportanlage Goldammerweg 2-4, 50170 Kerpen in einen Kunstrasenplatz eine Zuschusssumme von 350.000,€ zur Verfügung zu stellen. Ziel ist die Umsetzung der Baumaßnahme durch den VFL Sindorf e.V. im Rahmen eines „Bauherrenmodells“ bis Ende des Jahres 2018. Sachbearbeitung Amtsleiter Projektbeauftragter Sportstättenzielplanung gez. Giesen Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. Amt 25 Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Otten gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: In der Ratssitzung der Kolpingstadt Kerpen wurde am 8.11.2016 (Drs.Nr. 466.16) zum Thema Umwandlung von Tennensportplätzen in Kunstrasenspielfeldern ein Grundsatzbeschluss gefasst, der vorsieht zukünftige Einzelfall bezogene Investitionen an städt. Sportanlagen unter Federführung der die Anlage nutzenden Vereinen abzuwickeln. Voraussetzung ist die Bereitschaft der jeweiligen Vereine sowohl beträchtliches Eigenkapital als auch „Muskelhypotheken“ nachvollziehbar darzulegen. Der VFL Sindorf 1928 e.V. hat bereits im April 2016 einen entsprechenden Antrag hinsichtlich der Erstellung eines Kunstrasenplatzes eingereicht. Nach dem Grundsatzbeschluss fanden Arbeitsgespräche mit den zuständigen Ämtern/Abteilungen der Verwaltung statt und schließlich Ende Mai 2017 die Vorstellung des Konzeptes in der Verwaltung. Im September 2017 wurde durch den VFL Sindorf 1928 e.V. das Landschaftsarchitekturbüro Dalhaus & Engelmayer mit der Ausführungsplanung, Leistungsverzeichniserstellung etc. beauftragt. Im November 2017 erfolgte durch den Verein die Vorstellung des Projektes im Fachausschuss. Umfangreiche Untersuchungen des bestehenden Platzaufbaus, Abstimmungsgespräche über den Ablauf und Umfang der Baumaßnahme mit den Fachämtern der Verwaltung endeten im April/Mai 2018 in einer abgestimmten Ausführungsplanung mit Kostenberechnung die sich wie folgt darstellt: Baukosten durch Unternehmerleistung rd. 560.000,-€, Arbeiten in Eigenleistung rd. 80.000,-€ sowie Architektenhonorar, rd. 63.000,-€ . Diesen kalkulierten Gesamtausgaben von brutto rd. 703.000,- € stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber bei Anrechnung des städt. Zuschusses von 350.000,-€. Dies sind bereits erzielte und zu erwartende Spenden, ein Zuschuss der Boll Stiftung sowie ein Mehrwertsteuerrückfluss und schlussendlich bei Unterdeckung die Aufnahme von Darlehen die auf der letzten Jahreshauptversammlung des Vereins beschlossen wurden. Da somit die Finanzierung gesichert ist, schlägt die Verwaltung dem Rat der Kolpingstadt Kerpen die Gewährung eines Baukostenzuschusses in Höhe von 350.000,- € vor. Der Pachtvertrag der u.a. die Unterhaltungsverpflichtung des Vereins für den Kunstrasenplatz regelt ist abgeschlossen. Die Leistungsverzeichnisse sind Anfang Juni 2018 versandt worden. Die Auftragserteilung ist für Mitte Juli 2018 (29.KW) vorgesehen. Baubeginn soll in der 31.KW sein mit einer angenommenen Bauzeit bis Mitte Oktober 2018. Beschlussvorlage 379.18 Seite 2