Daten
Kommune
Kerpen
Größe
95 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
22.06.18, 13:16
Aktualisiert
22.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: Projektbeauftragter
Sportstättenzielplanung
Sachbearbeiter: Karl-Hans-Giesen
TOP
Drs.-Nr.: 379.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
07.06.2018
Bemerkungen
04.07.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Gewährung von einzelfallbezogenen Investitionszuschüssen an Vereine
hier: Umwandlung des Tennensportplatzes "Sportanlage Goldammerweg 2-5, 50170
Kerpen-Sindorf" in einen Kunstrasenplatz
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 350.000,- €
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :ab 2017 und folgende
Produktsachkonto:42.424.01 – 0961303 - I001582
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt dem Verein für Leibesübungen 1928 Sindorf (VFL
Sindorf 1928 e.V.) für die Umwandlung des Tennensportplatzes auf der Sportanlage
Goldammerweg 2-4, 50170 Kerpen in einen Kunstrasenplatz eine Zuschusssumme von 350.000,€ zur Verfügung zu stellen. Ziel ist die Umsetzung der Baumaßnahme durch den VFL Sindorf e.V.
im Rahmen eines „Bauherrenmodells“ bis Ende des Jahres 2018.
Sachbearbeitung
Amtsleiter Projektbeauftragter
Sportstättenzielplanung
gez. Giesen
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez.
Amt 25
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Otten
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
In der Ratssitzung der Kolpingstadt Kerpen wurde am 8.11.2016 (Drs.Nr. 466.16) zum Thema
Umwandlung von Tennensportplätzen in Kunstrasenspielfeldern ein Grundsatzbeschluss gefasst,
der vorsieht zukünftige Einzelfall bezogene Investitionen an städt. Sportanlagen unter
Federführung der die Anlage nutzenden Vereinen abzuwickeln.
Voraussetzung ist die Bereitschaft der jeweiligen Vereine sowohl beträchtliches Eigenkapital als
auch „Muskelhypotheken“ nachvollziehbar darzulegen.
Der VFL Sindorf 1928 e.V. hat bereits im April 2016 einen entsprechenden Antrag hinsichtlich der
Erstellung eines Kunstrasenplatzes eingereicht.
Nach dem Grundsatzbeschluss fanden Arbeitsgespräche mit den zuständigen Ämtern/Abteilungen
der Verwaltung statt und schließlich Ende Mai 2017 die Vorstellung des Konzeptes in der
Verwaltung.
Im September 2017 wurde durch den VFL Sindorf 1928 e.V. das Landschaftsarchitekturbüro
Dalhaus & Engelmayer mit der Ausführungsplanung, Leistungsverzeichniserstellung etc.
beauftragt.
Im November 2017 erfolgte durch den Verein die Vorstellung des Projektes im Fachausschuss.
Umfangreiche Untersuchungen des bestehenden Platzaufbaus, Abstimmungsgespräche über den
Ablauf und Umfang der Baumaßnahme mit den Fachämtern der Verwaltung endeten im April/Mai
2018 in einer abgestimmten Ausführungsplanung mit Kostenberechnung die sich wie folgt
darstellt:
Baukosten durch Unternehmerleistung rd. 560.000,-€, Arbeiten in Eigenleistung rd. 80.000,-€
sowie Architektenhonorar, rd. 63.000,-€ . Diesen kalkulierten Gesamtausgaben von brutto rd.
703.000,- € stehen Einnahmen in gleicher Höhe gegenüber bei Anrechnung des städt.
Zuschusses von 350.000,-€. Dies sind bereits erzielte und zu erwartende Spenden, ein Zuschuss
der Boll Stiftung sowie ein Mehrwertsteuerrückfluss und schlussendlich bei Unterdeckung die
Aufnahme von Darlehen die auf der letzten Jahreshauptversammlung des Vereins beschlossen
wurden.
Da somit die Finanzierung gesichert ist, schlägt die Verwaltung dem Rat der Kolpingstadt Kerpen
die Gewährung eines Baukostenzuschusses in Höhe von 350.000,- € vor.
Der Pachtvertrag der u.a. die Unterhaltungsverpflichtung des Vereins für den Kunstrasenplatz
regelt ist abgeschlossen. Die Leistungsverzeichnisse sind Anfang Juni 2018 versandt worden. Die
Auftragserteilung ist für Mitte Juli 2018 (29.KW) vorgesehen. Baubeginn soll in der 31.KW sein mit
einer angenommenen Bauzeit bis Mitte Oktober 2018.
Beschlussvorlage 379.18
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