Daten
Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
22.06.18, 13:16
Aktualisiert
22.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: Projektbeauftragter
Sportstättenzielplanung
Bearbeitung: Karl-Hans Giesen
TOP
Drs.-Nr.: 380.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Stadtrat
X
07.06.2018
Bemerkungen
04.07.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Dringend notwendige Investitionen in städtischen Sportlerheimen
hier: Aufhebung des Sperrvermerks
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von __ €.
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2018
Produktsachkonto: 424240100 - 5241000
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt, den Sperrvermerk des Produktsachkontos 424240100 – 5241000 bauliche
Unterhaltung Gebäude für die Arbeiten an Sportlerheimen vor Übergabe an die Vereine
aufzuheben.
Sachbearbeitung
Amtsleiter/Projektbeauftragter
Sportstättenzielplanung
gez. Giesen
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. IV
Amt 24
gez. Comacchio
gez. Pütgens
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Schaaf
gez. Spürck
gez. Nimtz
Begründung:
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2018 wurde ein Betrag von 50.000 €
eingestellt, der verwandt werden soll, um dringend notwendige Investitionen in den städt.
Sportlerheimen festzustellen und zu bewerten. Hintergrund ist die vom Rat der Kolpingstadt
Kerpen beschlossene Übergabe der Sportlerheime in die Verwaltung der sogenannten
„Platzvereine“.
Da die ersten Architekten- und Fachingenieurverträge erteilt werden sollen, schlägt die Verwaltung
vor, den Sperrvermerk aufzuheben.
Beschlussvorlage 380.18
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