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Beschlussvorlage (Dringend notwendige Investitionen in städtischen Sportlerheimen hier: Aufhebung des Sperrvermerks)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
90 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
22.06.18, 13:16
Aktualisiert
22.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Dringend notwendige Investitionen in städtischen Sportlerheimen
hier: Aufhebung des Sperrvermerks) Beschlussvorlage (Dringend notwendige Investitionen in städtischen Sportlerheimen
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KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: Projektbeauftragter Sportstättenzielplanung Bearbeitung: Karl-Hans Giesen TOP Drs.-Nr.: 380.18 Datum : Beratungsfolge Termin Stadtrat X 07.06.2018 Bemerkungen 04.07.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Dringend notwendige Investitionen in städtischen Sportlerheimen hier: Aufhebung des Sperrvermerks Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von __ €. X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2018 Produktsachkonto: 424240100 - 5241000 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Der Rat beschließt, den Sperrvermerk des Produktsachkontos 424240100 – 5241000 bauliche Unterhaltung Gebäude für die Arbeiten an Sportlerheimen vor Übergabe an die Vereine aufzuheben. Sachbearbeitung Amtsleiter/Projektbeauftragter Sportstättenzielplanung gez. Giesen Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. IV Amt 24 gez. Comacchio gez. Pütgens Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Schaaf gez. Spürck gez. Nimtz Begründung: Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für den Haushalt 2018 wurde ein Betrag von 50.000 € eingestellt, der verwandt werden soll, um dringend notwendige Investitionen in den städt. Sportlerheimen festzustellen und zu bewerten. Hintergrund ist die vom Rat der Kolpingstadt Kerpen beschlossene Übergabe der Sportlerheime in die Verwaltung der sogenannten „Platzvereine“. Da die ersten Architekten- und Fachingenieurverträge erteilt werden sollen, schlägt die Verwaltung vor, den Sperrvermerk aufzuheben. Beschlussvorlage 380.18 Seite 2