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Vorlage (Einladung einer Gruppe der Sprachhelfer)

Daten

Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
21.06.18, 15:18
Aktualisiert
21.06.18, 15:18
Vorlage (Einladung einer Gruppe der Sprachhelfer) Vorlage (Einladung einer Gruppe der Sprachhelfer)

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Inhalt der Datei

Stadt Brühl öffentliche Vorlage Der Bürgermeister Dienststelle Sachbearbeiter/in Aktenzeichen Datum Vorlagen-Nr. 03 Kilian 50 00 40 Ki 18.06.2018 207/2018 Betreff Einladung einer Gruppe der Sprachhelfer Beratungsfolge Integrationsrat Finanzielle Auswirkungen Ja X Nein Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST Mittel stehen nicht zur Verfügung Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen Sachkonto / Kostenstelle BGM Zust. Dez. Zust. Dienststelle Kämmerer RPA Freytag Beschlussentwurf: Der Integrationsrat beschließt, Vertreter der Preisträger des Integrationspreises 2017 zwecks Bericht über die Verwendung der Preisgelder, sowie Frau Charlotte Weber zur Vorstellung der verwendeten Schulungsmaterialien der Sprachhelfer, in die nächste Sitzung des Integrationsrates einzuladen. Erläuterungen: Eine Anhörung von Sachverständigen oder Einwohnern in einer Ausschusssitzung ist gem. § 58 GO nur nach vorherigem Beschluss des Ausschusses zulässig. Die Geschäftsordnung des Integrationsrates regelt in § 10 Abs. 2 entsprechend der GeschO des Rates die Hinzuziehung nach Beschlussfassung: § 10 GeschO Integrationsrat Teilnahme (1) Als Gäste mit beratender Stimme können an den Sitzungen des Integrationsrates die/ der Bürgermeisterin/ Bürgermeister oder ein/e von ihr/ ihm zu benennende/r Mitarbeiter/in sowie ein/e von jeder Ratsfraktion zu benennende/r Vertreter/in teilnehmen. (2) Der Integrationsrat kann beschließen, zur Beratung einzelner Punkte der Tagesordnung Sachverständige oder Vertreter/innen anderer Behörden und Organisationen hinzuzuziehen. Das ergibt sich auch aus dem Kommentar von Rehn/Cronauge zu § 58 GO NW: „Die Hinzuziehung von Sachverständigen oder von Einwohnern erfordert regelmäßig einen entsprechenden Beschluss des Ausschusses in einer der Hinzuziehung vorausgehenden Drucksache 207/2018 Seite - 2 – Sitzung, um sowohl den Ausschussmitgliedern als auch den anzuhörenden Personen eine angemessene Vorbereitung zu ermöglichen.“ Von daher ist die Einladung gemäß des vorliegenden Antrages vom 06.06.2018 nach entsprechendem Beschluss für die nächste Sitzung möglich. Da sich drei Preisträger den Preis geteilt haben, sollten auch die beiden anderen Preisträger eingeladen werden, um allen die Möglichkeit zu geben, über die Verwendung der Preisgelder zu berichten. Da beantragt wird, auch das Schulungsmaterial der Sprachhelfer durch Frau Charlotte Weber vorzustellen, sollte diese ebenfalls eingeladen werden