Daten
Kommune
Brühl
Größe
98 kB
Datum
05.07.2018
Erstellt
21.06.18, 15:18
Aktualisiert
21.06.18, 15:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Brühl
öffentliche
Vorlage
Der Bürgermeister
Dienststelle
Sachbearbeiter/in
Aktenzeichen
Datum
Vorlagen-Nr.
03
Kilian
50 00 40 Ki
18.06.2018
207/2018
Betreff
Einladung einer Gruppe der Sprachhelfer
Beratungsfolge
Integrationsrat
Finanzielle Auswirkungen
Ja
X Nein
Mittel stehen zur Verfügung bei SK / KST
Mittel stehen nicht zur Verfügung
Über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen
Sachkonto / Kostenstelle
BGM
Zust. Dez.
Zust. Dienststelle
Kämmerer
RPA
Freytag
Beschlussentwurf:
Der Integrationsrat beschließt, Vertreter der Preisträger des Integrationspreises 2017
zwecks Bericht über die Verwendung der Preisgelder, sowie Frau Charlotte Weber zur
Vorstellung der verwendeten Schulungsmaterialien der Sprachhelfer, in die nächste
Sitzung des Integrationsrates einzuladen.
Erläuterungen:
Eine Anhörung von Sachverständigen oder Einwohnern in einer Ausschusssitzung ist
gem. § 58 GO nur nach vorherigem Beschluss des Ausschusses zulässig.
Die Geschäftsordnung des Integrationsrates regelt in § 10 Abs. 2 entsprechend der
GeschO des Rates die Hinzuziehung nach Beschlussfassung:
§ 10 GeschO Integrationsrat
Teilnahme
(1) Als Gäste mit beratender Stimme können an den Sitzungen des Integrationsrates die/
der Bürgermeisterin/ Bürgermeister oder ein/e von ihr/ ihm zu benennende/r Mitarbeiter/in
sowie ein/e von jeder Ratsfraktion zu benennende/r Vertreter/in teilnehmen.
(2) Der Integrationsrat kann beschließen, zur Beratung einzelner Punkte der
Tagesordnung Sachverständige oder Vertreter/innen anderer Behörden und
Organisationen hinzuzuziehen.
Das ergibt sich auch aus dem Kommentar von Rehn/Cronauge zu § 58 GO NW: „Die
Hinzuziehung von Sachverständigen oder von Einwohnern erfordert regelmäßig einen
entsprechenden Beschluss des Ausschusses in einer der Hinzuziehung vorausgehenden
Drucksache 207/2018
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Sitzung, um sowohl den Ausschussmitgliedern als auch den anzuhörenden Personen eine
angemessene Vorbereitung zu ermöglichen.“
Von daher ist die Einladung gemäß des vorliegenden Antrages vom 06.06.2018 nach
entsprechendem Beschluss für die nächste Sitzung möglich.
Da sich drei Preisträger den Preis geteilt haben, sollten auch die beiden anderen
Preisträger eingeladen werden, um allen die Möglichkeit zu geben, über die Verwendung
der Preisgelder zu berichten.
Da beantragt wird, auch das Schulungsmaterial der Sprachhelfer durch Frau Charlotte
Weber vorzustellen, sollte diese ebenfalls eingeladen werden