Daten
Kommune
Kerpen
Größe
161 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.06.18, 18:59
Aktualisiert
20.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung
Bearbeitung: 16.1 Rachel Hennecken
TOP
Drs.-Nr.: 397.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Bemerkungen
Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr
19.06.2018
Stadtrat
04.07.2018
X
14.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Bebauungsplan Ho 322 "Am Winterberg" Stadtteil Horrem
hier:
A
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015
B
Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB
C
öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
X
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 5000 € (s. Anlage)
X
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2018
Produktsachkonto:51511900
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
X
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf siehe nächste Seite
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
gez. Hennecken
gez. Mackeprang
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
gez. Schwister
Mitzeichnung
Dez.
Amt
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Nimtz
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der
Kolpingstadt Kerpen beschließt:
A
Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015 des Bebauungsplanes Ho
322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem.
B
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Ho 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem gem.
§ 2 (1) BauGB.
C
Die Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
sowie der Behörden und der Öffentlichkeit. Die während der Beteiligung gem. § 4 (1)
BauGB eingegangenen Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der Behörden und gem.
§ 3 (1) BauGB eingegangenen Bedenken der Öffentlichkeit gem. den
Verwaltungsvorschlägen auszuräumen.
D
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Ho 322 „Am Winterberg“, Stadtteil
Horrem gem. § 3 (2) BauGB.
E
Der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und der
Entwurf des Bebauungsplanes Ho 322 „Am Winterberg“ und seine Begründung sind auf
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und
Behörden sind zu beteiligen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet „Am Winterberg“ befindet sich im Stadtteil Kerpen-Horrem und umfasst eine
Größe von ca. 2.4 ha. Es befindet sich am nord-östlichen Ortsrand von Horrem unterhalb des
Wohnparks Buchenhöhe, auf einer Teilfläche des ehem. Deponiegeländes „Grube Winter“, welche
dem Abbau von Quarzkies diente.
Westlich angrenzend an das Plangebiet liegt das Waldgrundstück „Villa Winter“, welches sich bis
zur Oscar-Straus-Straße erstreckt.
Das Plangebiet liegt am nord-östlichen Rand des Stadtteiles Horrem und wird begrenzt im:
Norden
durch die Bundesbahnstrecke Aachen - Köln
Osten
durch die Rekultivierungsfläche des ehemaligen Quarzkiestagebaus
Süden
durch die Böschung südlich der Josef-Bitschnau-Straße unterhalb der Buchenhöhe
Westen
durch das Waldgrundstück „Villa Winter“.
Ziele und Zwecke der Planung
Ziel der Planung ist es, für den ehemaligen gewerblich genutzten Bereich des
Quarzkiestagebaubetriebes die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche
Folgenutzung zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes
(1.Änderung) und die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes (HO 322) erforderlich.
Beschlussvorlage 397.18
Seite 2
MAßNAHME:
______________________________________________
ÜBERSICHT
lfd. Jahr
Ausgaben / Einnahmen
Aufwendungen / Erträge
1. Folgejahr
2. Folgejahr
3. Folgejahr
4. Folgejahr
Einmalkosten
Ausgaben / Aufwendungen
Anschaffungskosten (z.B. Baukosten)
5000 €
Einrichtungskosten
Personalkosten
Honorare Architekten/Ingenieure o.ä.
gesamt:
5000 €
Einnahmen / Erträge
Zuschüsse
Beiträge
gesamt:
Aufwand netto:
Folgekosten:
Aufwendungen
Sachkosten (z.B. Unterhaltung)
Schuldendienste/Zinsen
Abschreibung
Personalkosten
gesamt
Erträge
Zuschüsse
Gebühren
gesamt
Beschlussvorlage 397.18
Seite 3
Begründung:
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015
Die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses ist wegen der Änderung von einer
ursprünglich geplanten Einfamilienhausbebauung zu Geschosswohnungsbau, sowie der Änderung
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes erforderlich.
Planungsanlass
Das Plangebiet des Bebauungsplanes HO 322 „Am Winterberg“ umfasst eine in unmittelbarer
Nähe des ÖPNV – Verknüpfungspunktes Bahnhof Horrem liegende Konversionsfläche, die als
Betriebsfläche für den bereits abgeschlossenen Quarzkiestagebau an der Josef – Bitschnau –
Straße diente. Die ehemalige Abbaufläche wird derzeit rekultiviert und zu einer
Naherholungsfläche umgestaltet.
Aufgrund seiner Lagegunst in fußläufiger Entfernung zum ÖPNV – Verbindungspunkt „Bahnhof
Horrem“ bietet sich eine wohnbauliche Folgenutzung für diesen Bereich an. Es lassen sich ca. 100
Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau realisieren. Die Nähe zu Mobilitätsangeboten und
Freiraum sind wichtige Aspekte der Standortwahl für die Ausweisung dieses Neubaugebietes.
Durch ein verbessertes Angebot urbaner Wohn- und Lebensqualitäten an dieser Stelle kann
zusätzlicher Verkehr vermieden werden.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan HO 322 „Am Winterberg wurde am 08.09.2015
gefasst.
Verfahrensstand
Aufstellungsbeschluss: Rat 08.09.2015
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 19.10.2015-16.11.2015
Frühzeitige Beteiligung der Behörden: bis 27.11.2015
Neuaufstellungs- und Offenlegungsbeschluss (geplant): PA 19.06.2018 und der Rat 04.07.2018
Anlagen
Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Planverkleinerung
Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden
Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit
Anlage 5: Textliche Festsetzungen, Hinweise
Anlage 6: Teil A Begründung zum Bebauungsplan
Anlage 7: Teil B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag und Umweltbericht
Beschlussvorlage 397.18
Seite 4