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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Ho 322 "Am Winterberg" Stadtteil Horrem hier: A Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015 B Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB C öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
161 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
14.06.18, 18:59
Aktualisiert
20.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Ho 322 "Am Winterberg" Stadtteil Horrem
hier:
A	Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015
B	Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB
C	öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Ho 322 "Am Winterberg" Stadtteil Horrem
hier:
A	Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015
B	Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB
C	öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Ho 322 "Am Winterberg" Stadtteil Horrem
hier:
A	Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015
B	Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB
C	öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Ho 322 "Am Winterberg" Stadtteil Horrem
hier:
A	Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015
B	Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB
C	öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB)

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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt/Abteilung: 16.1 / Stadtplanung Bearbeitung: 16.1 Rachel Hennecken TOP Drs.-Nr.: 397.18 Datum : Beratungsfolge Termin Bemerkungen Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr 19.06.2018 Stadtrat 04.07.2018 X 14.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Bebauungsplan Ho 322 "Am Winterberg" Stadtteil Horrem hier: A Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015 B Beschluss zur Neuaufstellung gem. § 2 (1) BauGB C öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten X Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von 5000 € (s. Anlage) X Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :2018 Produktsachkonto:51511900 Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe X Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf siehe nächste Seite Sachbearbeitung Abteilungsleitung gez. Hennecken gez. Mackeprang Amtsleitung Zuständiger Dezernent gez. Schwister Mitzeichnung Dez. Amt Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Nimtz Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtplanung und Verkehr der Kolpingstadt Kerpen empfiehlt/der Rat der Kolpingstadt Kerpen beschließt: A Die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015 des Bebauungsplanes Ho 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem. B Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Ho 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem gem. § 2 (1) BauGB. C Die Beratung über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie der Behörden und der Öffentlichkeit. Die während der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB eingegangenen Bedenken der Träger öffentlicher Belange, der Behörden und gem. § 3 (1) BauGB eingegangenen Bedenken der Öffentlichkeit gem. den Verwaltungsvorschlägen auszuräumen. D Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Ho 322 „Am Winterberg“, Stadtteil Horrem gem. § 3 (2) BauGB. E Der Aufstellungs- und Offenlagebeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen und der Entwurf des Bebauungsplanes Ho 322 „Am Winterberg“ und seine Begründung sind auf die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Träger öffentlicher Belange und Behörden sind zu beteiligen. Geltungsbereich Das Plangebiet „Am Winterberg“ befindet sich im Stadtteil Kerpen-Horrem und umfasst eine Größe von ca. 2.4 ha. Es befindet sich am nord-östlichen Ortsrand von Horrem unterhalb des Wohnparks Buchenhöhe, auf einer Teilfläche des ehem. Deponiegeländes „Grube Winter“, welche dem Abbau von Quarzkies diente. Westlich angrenzend an das Plangebiet liegt das Waldgrundstück „Villa Winter“, welches sich bis zur Oscar-Straus-Straße erstreckt. Das Plangebiet liegt am nord-östlichen Rand des Stadtteiles Horrem und wird begrenzt im: Norden durch die Bundesbahnstrecke Aachen - Köln Osten durch die Rekultivierungsfläche des ehemaligen Quarzkiestagebaus Süden durch die Böschung südlich der Josef-Bitschnau-Straße unterhalb der Buchenhöhe Westen durch das Waldgrundstück „Villa Winter“. Ziele und Zwecke der Planung Ziel der Planung ist es, für den ehemaligen gewerblich genutzten Bereich des Quarzkiestagebaubetriebes die planungsrechtliche Grundlage für eine wohnbauliche Folgenutzung zu schaffen. Hierzu ist die Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes (1.Änderung) und die parallele Aufstellung eines Bebauungsplanes (HO 322) erforderlich. Beschlussvorlage 397.18 Seite 2 MAßNAHME: ______________________________________________ ÜBERSICHT lfd. Jahr Ausgaben / Einnahmen Aufwendungen / Erträge 1. Folgejahr 2. Folgejahr 3. Folgejahr 4. Folgejahr Einmalkosten Ausgaben / Aufwendungen Anschaffungskosten (z.B. Baukosten) 5000 € Einrichtungskosten Personalkosten Honorare Architekten/Ingenieure o.ä. gesamt: 5000 € Einnahmen / Erträge Zuschüsse Beiträge gesamt: Aufwand netto: Folgekosten: Aufwendungen Sachkosten (z.B. Unterhaltung) Schuldendienste/Zinsen Abschreibung Personalkosten gesamt Erträge Zuschüsse Gebühren gesamt Beschlussvorlage 397.18 Seite 3 Begründung: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 08.09.2015 Die Aufhebung und Neufassung des Aufstellungsbeschlusses ist wegen der Änderung von einer ursprünglich geplanten Einfamilienhausbebauung zu Geschosswohnungsbau, sowie der Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes erforderlich. Planungsanlass Das Plangebiet des Bebauungsplanes HO 322 „Am Winterberg“ umfasst eine in unmittelbarer Nähe des ÖPNV – Verknüpfungspunktes Bahnhof Horrem liegende Konversionsfläche, die als Betriebsfläche für den bereits abgeschlossenen Quarzkiestagebau an der Josef – Bitschnau – Straße diente. Die ehemalige Abbaufläche wird derzeit rekultiviert und zu einer Naherholungsfläche umgestaltet. Aufgrund seiner Lagegunst in fußläufiger Entfernung zum ÖPNV – Verbindungspunkt „Bahnhof Horrem“ bietet sich eine wohnbauliche Folgenutzung für diesen Bereich an. Es lassen sich ca. 100 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau realisieren. Die Nähe zu Mobilitätsangeboten und Freiraum sind wichtige Aspekte der Standortwahl für die Ausweisung dieses Neubaugebietes. Durch ein verbessertes Angebot urbaner Wohn- und Lebensqualitäten an dieser Stelle kann zusätzlicher Verkehr vermieden werden. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan HO 322 „Am Winterberg wurde am 08.09.2015 gefasst. Verfahrensstand Aufstellungsbeschluss: Rat 08.09.2015 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 19.10.2015-16.11.2015 Frühzeitige Beteiligung der Behörden: bis 27.11.2015 Neuaufstellungs- und Offenlegungsbeschluss (geplant): PA 19.06.2018 und der Rat 04.07.2018 Anlagen Anlage 1: Übersichtsplan Anlage 2: Planverkleinerung Anlage 3: Stellungnahmen der Behörden Anlage 4: Anregungen der Öffentlichkeit Anlage 5: Textliche Festsetzungen, Hinweise Anlage 6: Teil A Begründung zum Bebauungsplan Anlage 7: Teil B Landschaftspflegerischer Fachbeitrag und Umweltbericht Beschlussvorlage 397.18 Seite 4