Daten
Kommune
Kerpen
Größe
149 kB
Datum
27.06.2018
Erstellt
19.06.18, 13:16
Aktualisiert
19.06.18, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
KOLPINGSTADT KERPEN
DER BÜRGERMEISTER
Amt: 22 Soziales und Schulen
Bearbeitung: Hans Arnold Maus
TOP
Drs.-Nr.: 399.18
Datum :
Beratungsfolge
Termin
Schulausschuss
X
18.06.2018
Bemerkungen
27.06.2018
Öffentlicher Teil
Nichtöffentlicher Teil
Situation an den Sindorfer Grundschulen;
hier: Antrag der SPD-Fraktion
X
Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten
Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage)
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung;
Haushaltsansatz im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden;
Im Haushaltsjahr :
Produktsachkonto:
Deckung:
Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden:
Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung)
Pflichtaufgabe
Freiwillige Aufgabe
Beschlussentwurf:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.
Sachbearbeitung
Abteilungsleitung
Amtsleitung
Zuständiger
Dezernent
Mitzeichnung
Dez. IV
Amt
gez. Maus
gez. Canzler
gez. Comacchio
Kämmerer
Bürgermeister
Abt. 10.1
Ratsbüro
gez. Spürck
gez. Cornely
Begründung:
Mit Beschluss des Schulausschusses vom 06.12.2017 wurde die Verwaltung bezogen auf den
Haushaltsansatz Zaunanlage Ulrichschule Sindorf beauftragt, ein Gesamtkonzept für die
Ulrichschule unter Beteiligung von Streetwork, Ordnungsamt, Schulsozialarbeit und Polizei zu
entwickeln, damit eine Verbesserung der Gesamtsituation erreicht werden kann, um die
Vandalismusproblematik nicht nur örtlich zu verschieben.
Bezüglich der Situation an den Sindorfer Grundschulen wird wie folgt Stellung genommen:
Sachstand Ulrichschule:
In der Sitzung des Schulausschusses vom 07.03.2018 hat die Verwaltung die bisherigen
Maßnahmen erläutert.
So überprüft der Außendienst des Amtes 21 seit Herbst 2017 im Rahmen regelmäßiger Kontrollen
den Bereich dreimal pro Woche in den Abend- und Nachtstunden. Auch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Streetwork des Amtes 23 haben ein Augenmerk auf die Situation. Es erfolgt aber
keine gemeinsame Kontaktaufnahme, da 21 mit ordnungsrechtlichen Mitteln eingreift, Streetwork
bietet hingegen Interesse an den Anliegen der Jugendlichen und Zeit zum Zuhören. Bei Kontakt
mit Jugendlichen wird auf die Angebote des Jugendzentrums und andere Treffpunkte im
Sozialraum verwiesen. In Abstimmung mit dem Schulleiter der Ulrichschule wurde vorgeschlagen
in einem ersten Schritt die Zugänge am Rauschgraben und an der Fuchsiusstraße zu schließen,
um kostengünstig den Querverkehr auf dem Gelände zu unterbinden. Sollten trotz dieser
Maßnahmen weiterhin Vandalismusschäden entstehen, muss in einem zweiten Schritt geprüft
werden, ob eine komplette Umzäunung sinnvoll ist.
Auf dieser Grundlage wurde in einem Termin am 28.05.18 unter Teilnahme des Schulleiters, des
Amtsleiters 22 und des Abteilungsleiters 25.1 festgelegt, Tore an den Zugängen am
Rauschgraben zu beauftragen. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 8.000 €. Eine Umsetzung
erfolgt in den Sommerferien. Die geplante Zaunanlage an der Fuchsiusstrasse erfolgt
sinvollerweise nach Umsetzung der Schulcontainer. Da zum veranschlagten Ansatz in der
Ratssitzung am 19.12.2017 kein Sperrvermerk beschlossen wurde, kann auf einen
entsprechenden Aufhebungsbeschluss verzichtet werden, auch berücksichtigend, dass die bereits
oben erwähnte, umfassende Erläuterung der Sachlage im Schulausschuss zustimmend zur
Kenntnis genommen wurde.
Sachstand Mühlenfeldschule:
Mit dem dieser Vorlage beigefügtem Schreiben haben die Verfasser, Frau Anna-Lena Schneider
und Herr Maurice Vianden die Vandalismusproblematik für den Bereich der Mühlenfeldschule
umfassend beschrieben. Hier wird die Verwaltung in Absprache mit der Schulleitung abstimmen,
welche Lösungsansätze sich für eine dauerhafte Entschärfung der Problematik ergeben. Die o.g.
Aussagen bezüglich des Einsatzes des Ordnungsdienstes sowie Streetwork gelten auch für die
Mühlenfeldschule.
Des Weiteren wird im vorliegenden Antrag wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
Beschlussvorlage 399.18
Seite 2
Bitte stellen Sie dem Ausschuss eine Übersicht der Besuche ab Januar 2018 des
Ordnungsamtes sowie der Streetworker zur Verfügung, aus der hervorgeht, welche Situation
jeweils vorgefunden wurde.
o
o
Für den Bereich des Ordnungsamtes ist die Auflistung der Vorlage beigefügt.
Im Bereich Streetwork erfolgt grundsätzlich keine Auflistung der Besuche. Derzeit wird
aber mit keiner Gruppe an beiden Schulen aktiv gearbeitet. Die Problematik ist aber
bekannt und wird bei der täglichen Arbeit insofern berücksichtigt, als dass versucht
wird, entsprechende Kontakte aufzubauen.
Welche Maßnahmen wurden mit der Kerpener Polizei wann und mit welchem Ergebnis
koordiniert?
Hier sind entsprechende Informationen bei der Polizei angefordert.
Wie, durch wen und in welchem Zyklus werden die Schulhöfe von Müll wie Glasscherben,
leeren Flaschen etc. gereinigt? Wie häufig werden die Mülleimer geleert? Wie kann es zu
solchen Situationen, wie im Schreiben der Sindorfer Familie beschrieben, kommen?
Grundsätzlich sind dies Aufgaben, die von den Hausmeistern täglich wahrgenommen werden.
Von den Hausmeistern wird zeitweise signalisiert, dass die Mengen an zu beseitigendem
Abfall gelegentlich täglich nicht zu bewältigen sind. Je nach Umfang werden dann nur
Teilflächen des Außenbereiches gereinigt.
Wenn die Schulhöfe durch die Hausmeister gereinigt werden, wieviel Stunden Arbeitszeit wird
hierfür eingeplant?
Hier gibt es keine festen Vorgaben für die Hausmeister. Es ist soviel Zeit aufzuwenden, wie für
die Beseitigung des Schmutzes erforderlich ist. Allerdings muss der Aufwand mit dem
Aufwand für die anderen Aufgaben der Hausmeister kompatibel sein. Bedeutet: wenn andere
Aufgaben vorrangig zu erledigen sind, dann kann im Zweifel seitens der Hausmeister die
Entscheidung getroffen werden, dass die Reinigung des Schulgeländes unterbrochen wird.
Steht den beiden Schulen jeweils ein Hausmeister zu Verfügung oder verantwortet ein
Hausmeister mehrere Objekte? Wenn ja, ist die ordnungsgemäße Reinigung der einzelnen
Objekte sichergestellt?
Ja, den beiden Schulen steht ein/e eigene/r Hausmeister/in zur Verfügung. Bei krankheitsoder urlaubsbedingten Ausfällen anderer Hausmeister werden die erforderlichen Vertretungen
untereinander geregelt. Muss in einem solchen Falle z.B. ein Hausmeister zwei oder mehrere
Objekte betreuen, regelt der Hausmeister Art und Umfang seiner Aufgabenwahrnehmung in
Abhängigkeit des Arbeitsaufkommens und der Wichtigkeit der jeweiligen Aufgabe.
Gibt es schon einen den Schulen bzw. den Bürgern bekannten Prozess, wer in der Verwaltung
zu informieren ist, wenn auf dem Schulhof, wie beschrieben, Jugendliche Alkohol trinken und
rauchen? Streetworker und/oder Ordnungsamt sollen die Schulen dann besuchen, wenn dort
auch Jugendliche sind.
Ansprechpartner ist der Hausmeister sowie außerhalb der Dienstzeiten die Polizei. Diese
nimmt in diesen Fällen Kontakt mit dem Außendienst des Ordnungsamtes auf, der dann
zeitnah reagiert.
Das Ordnungsamt führt regelmäßige Kontrollen dreimal pro Woche in den Abend- und
Nachtstunden durch. Bezüglich Streetwork ergibt sich aus der aufsuchenden Arbeit bereits die
Notwendigkeit dann vor Ort zu sein, wenn Bedarf ist.
Beschlussvorlage 399.18
Seite 3
Die Beschwerdeführer beschreiben, dass sich in der Verwaltung kein Amt schlussendlich
verantwortlich für die Probleme fühlt. Gibt es hier eine Instanz, welche alle Beteiligten und
Ämter koordiniert? Wenn nein, warum wird diese nicht eingerichtet?
Dieses Gefühl täuscht, alle beteiligten Ämter stellen sich der Verantwortung. Allerdings ist
auch festzustellen, dass es das Arbeitsaufkommen in Spitzenzeiten notwendig macht,
Aufgaben nach Wichtigkeit abzuarbeiten. Eine Koordinationsstelle gibt es derzeit nicht. Die
Haushaltssituation spricht gegen die Einrichtung einer solchen Stelle.
Durch welche Maßnahmen ist geplant, die Situation an beiden Schulen kurzfristig zu
entschärfen und langfristig geordnet zu managen.
Bezüglich der Ulrichschule sind die Maßnahmen oben bereits umfassend dargestellt. In Bezug
auf die Mühlenfeldschule ist die aktuelle Situation in Absprache mit der Schulleitung zu
beleuchten, um zielführende Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten.
Beschlussvorlage 399.18
Seite 4