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Beschlussvorlage (Situation an den Sindorfer Grundschulen; hier: Antrag der SPD-Fraktion)

Daten

Kommune
Kerpen
Größe
149 kB
Datum
27.06.2018
Erstellt
19.06.18, 13:16
Aktualisiert
19.06.18, 13:16
Beschlussvorlage (Situation an den Sindorfer Grundschulen;
hier: Antrag der SPD-Fraktion) Beschlussvorlage (Situation an den Sindorfer Grundschulen;
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Inhalt der Datei

KOLPINGSTADT KERPEN DER BÜRGERMEISTER Amt: 22 Soziales und Schulen Bearbeitung: Hans Arnold Maus TOP Drs.-Nr.: 399.18 Datum : Beratungsfolge Termin Schulausschuss X 18.06.2018 Bemerkungen 27.06.2018 Öffentlicher Teil Nichtöffentlicher Teil Situation an den Sindorfer Grundschulen; hier: Antrag der SPD-Fraktion X Durch die Vorlage entstehen keine haushaltsrelevanten Kosten Durch die zu beschließende Maßnahme entstehen Kosten von ___ € (s. Anlage) Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung; Haushaltsansatz im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Mittel müssen über- außerplanmäßig bereitgestellt werden; Im Haushaltsjahr : Produktsachkonto: Deckung: Mittel sollen im/in folgenden Haushaltsjahr/en veranschlagt werden: Durch die Vorlage entstehen stellenplanmäßige Auswirkungen (s. Begründung) Pflichtaufgabe Freiwillige Aufgabe Beschlussentwurf: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen. Sachbearbeitung Abteilungsleitung Amtsleitung Zuständiger Dezernent Mitzeichnung Dez. IV Amt gez. Maus gez. Canzler gez. Comacchio Kämmerer Bürgermeister Abt. 10.1 Ratsbüro gez. Spürck gez. Cornely Begründung: Mit Beschluss des Schulausschusses vom 06.12.2017 wurde die Verwaltung bezogen auf den Haushaltsansatz Zaunanlage Ulrichschule Sindorf beauftragt, ein Gesamtkonzept für die Ulrichschule unter Beteiligung von Streetwork, Ordnungsamt, Schulsozialarbeit und Polizei zu entwickeln, damit eine Verbesserung der Gesamtsituation erreicht werden kann, um die Vandalismusproblematik nicht nur örtlich zu verschieben. Bezüglich der Situation an den Sindorfer Grundschulen wird wie folgt Stellung genommen: Sachstand Ulrichschule: In der Sitzung des Schulausschusses vom 07.03.2018 hat die Verwaltung die bisherigen Maßnahmen erläutert. So überprüft der Außendienst des Amtes 21 seit Herbst 2017 im Rahmen regelmäßiger Kontrollen den Bereich dreimal pro Woche in den Abend- und Nachtstunden. Auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Streetwork des Amtes 23 haben ein Augenmerk auf die Situation. Es erfolgt aber keine gemeinsame Kontaktaufnahme, da 21 mit ordnungsrechtlichen Mitteln eingreift, Streetwork bietet hingegen Interesse an den Anliegen der Jugendlichen und Zeit zum Zuhören. Bei Kontakt mit Jugendlichen wird auf die Angebote des Jugendzentrums und andere Treffpunkte im Sozialraum verwiesen. In Abstimmung mit dem Schulleiter der Ulrichschule wurde vorgeschlagen in einem ersten Schritt die Zugänge am Rauschgraben und an der Fuchsiusstraße zu schließen, um kostengünstig den Querverkehr auf dem Gelände zu unterbinden. Sollten trotz dieser Maßnahmen weiterhin Vandalismusschäden entstehen, muss in einem zweiten Schritt geprüft werden, ob eine komplette Umzäunung sinnvoll ist. Auf dieser Grundlage wurde in einem Termin am 28.05.18 unter Teilnahme des Schulleiters, des Amtsleiters 22 und des Abteilungsleiters 25.1 festgelegt, Tore an den Zugängen am Rauschgraben zu beauftragen. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 8.000 €. Eine Umsetzung erfolgt in den Sommerferien. Die geplante Zaunanlage an der Fuchsiusstrasse erfolgt sinvollerweise nach Umsetzung der Schulcontainer. Da zum veranschlagten Ansatz in der Ratssitzung am 19.12.2017 kein Sperrvermerk beschlossen wurde, kann auf einen entsprechenden Aufhebungsbeschluss verzichtet werden, auch berücksichtigend, dass die bereits oben erwähnte, umfassende Erläuterung der Sachlage im Schulausschuss zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Sachstand Mühlenfeldschule: Mit dem dieser Vorlage beigefügtem Schreiben haben die Verfasser, Frau Anna-Lena Schneider und Herr Maurice Vianden die Vandalismusproblematik für den Bereich der Mühlenfeldschule umfassend beschrieben. Hier wird die Verwaltung in Absprache mit der Schulleitung abstimmen, welche Lösungsansätze sich für eine dauerhafte Entschärfung der Problematik ergeben. Die o.g. Aussagen bezüglich des Einsatzes des Ordnungsdienstes sowie Streetwork gelten auch für die Mühlenfeldschule. Des Weiteren wird im vorliegenden Antrag wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten: Beschlussvorlage 399.18 Seite 2  Bitte stellen Sie dem Ausschuss eine Übersicht der Besuche ab Januar 2018 des Ordnungsamtes sowie der Streetworker zur Verfügung, aus der hervorgeht, welche Situation jeweils vorgefunden wurde. o o  Für den Bereich des Ordnungsamtes ist die Auflistung der Vorlage beigefügt. Im Bereich Streetwork erfolgt grundsätzlich keine Auflistung der Besuche. Derzeit wird aber mit keiner Gruppe an beiden Schulen aktiv gearbeitet. Die Problematik ist aber bekannt und wird bei der täglichen Arbeit insofern berücksichtigt, als dass versucht wird, entsprechende Kontakte aufzubauen. Welche Maßnahmen wurden mit der Kerpener Polizei wann und mit welchem Ergebnis koordiniert? Hier sind entsprechende Informationen bei der Polizei angefordert.  Wie, durch wen und in welchem Zyklus werden die Schulhöfe von Müll wie Glasscherben, leeren Flaschen etc. gereinigt? Wie häufig werden die Mülleimer geleert? Wie kann es zu solchen Situationen, wie im Schreiben der Sindorfer Familie beschrieben, kommen? Grundsätzlich sind dies Aufgaben, die von den Hausmeistern täglich wahrgenommen werden. Von den Hausmeistern wird zeitweise signalisiert, dass die Mengen an zu beseitigendem Abfall gelegentlich täglich nicht zu bewältigen sind. Je nach Umfang werden dann nur Teilflächen des Außenbereiches gereinigt.  Wenn die Schulhöfe durch die Hausmeister gereinigt werden, wieviel Stunden Arbeitszeit wird hierfür eingeplant? Hier gibt es keine festen Vorgaben für die Hausmeister. Es ist soviel Zeit aufzuwenden, wie für die Beseitigung des Schmutzes erforderlich ist. Allerdings muss der Aufwand mit dem Aufwand für die anderen Aufgaben der Hausmeister kompatibel sein. Bedeutet: wenn andere Aufgaben vorrangig zu erledigen sind, dann kann im Zweifel seitens der Hausmeister die Entscheidung getroffen werden, dass die Reinigung des Schulgeländes unterbrochen wird.  Steht den beiden Schulen jeweils ein Hausmeister zu Verfügung oder verantwortet ein Hausmeister mehrere Objekte? Wenn ja, ist die ordnungsgemäße Reinigung der einzelnen Objekte sichergestellt? Ja, den beiden Schulen steht ein/e eigene/r Hausmeister/in zur Verfügung. Bei krankheitsoder urlaubsbedingten Ausfällen anderer Hausmeister werden die erforderlichen Vertretungen untereinander geregelt. Muss in einem solchen Falle z.B. ein Hausmeister zwei oder mehrere Objekte betreuen, regelt der Hausmeister Art und Umfang seiner Aufgabenwahrnehmung in Abhängigkeit des Arbeitsaufkommens und der Wichtigkeit der jeweiligen Aufgabe.  Gibt es schon einen den Schulen bzw. den Bürgern bekannten Prozess, wer in der Verwaltung zu informieren ist, wenn auf dem Schulhof, wie beschrieben, Jugendliche Alkohol trinken und rauchen? Streetworker und/oder Ordnungsamt sollen die Schulen dann besuchen, wenn dort auch Jugendliche sind. Ansprechpartner ist der Hausmeister sowie außerhalb der Dienstzeiten die Polizei. Diese nimmt in diesen Fällen Kontakt mit dem Außendienst des Ordnungsamtes auf, der dann zeitnah reagiert. Das Ordnungsamt führt regelmäßige Kontrollen dreimal pro Woche in den Abend- und Nachtstunden durch. Bezüglich Streetwork ergibt sich aus der aufsuchenden Arbeit bereits die Notwendigkeit dann vor Ort zu sein, wenn Bedarf ist. Beschlussvorlage 399.18 Seite 3  Die Beschwerdeführer beschreiben, dass sich in der Verwaltung kein Amt schlussendlich verantwortlich für die Probleme fühlt. Gibt es hier eine Instanz, welche alle Beteiligten und Ämter koordiniert? Wenn nein, warum wird diese nicht eingerichtet? Dieses Gefühl täuscht, alle beteiligten Ämter stellen sich der Verantwortung. Allerdings ist auch festzustellen, dass es das Arbeitsaufkommen in Spitzenzeiten notwendig macht, Aufgaben nach Wichtigkeit abzuarbeiten. Eine Koordinationsstelle gibt es derzeit nicht. Die Haushaltssituation spricht gegen die Einrichtung einer solchen Stelle.  Durch welche Maßnahmen ist geplant, die Situation an beiden Schulen kurzfristig zu entschärfen und langfristig geordnet zu managen. Bezüglich der Ulrichschule sind die Maßnahmen oben bereits umfassend dargestellt. In Bezug auf die Mühlenfeldschule ist die aktuelle Situation in Absprache mit der Schulleitung zu beleuchten, um zielführende Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Beschlussvorlage 399.18 Seite 4