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Beschlusstext (Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB im Baugenehmigungsverfahren hier: Bauantrag zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Eckgrundstück "Hormerstraße" und der Straße "Hohlweg" und einer angrenzenden Parzelle im Ortsteil Straß)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
69 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
06.07.18, 10:30
Aktualisiert
06.07.18, 10:30
Beschlusstext (Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB im Baugenehmigungsverfahren
hier: Bauantrag zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Eckgrundstück "Hormerstraße" und der Straße "Hohlweg" und einer angrenzenden Parzelle im Ortsteil Straß)

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Inhalt der Datei

Beschluss Hürtgenwald, den 06.07.2018 aus der Niederschrift über die 16. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald vom 21.06.2018. öffentlicher Teil 6. Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB im Baugenehmigungsverfahren hier: Bauantrag zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Eckgrundstück "Hormerstraße" und der Straße "Hohlweg" und einer angrenzenden Parzelle im Ortsteil Straß 89/2018 Empfehlung: Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB zu dem Bauantrag zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Eckgrundstück „Hormerstraße“ und der Straße „Hohlweg“ sowie der angrenzenden Parzelle im Ortsteil Straß ist nicht zu erteilen. Auf die Regelung des § 5.5 „Einfriedungen“ der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hürtgenwald für den Ortsteil Straß ist hinzuweisen. 9 Ja, 1 Enthaltung, 2 Nein-Stimmen