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Öffentliche Niederschrift (Bau- und Umweltausschuss)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
154 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
06.07.18, 10:30
Aktualisiert
06.07.18, 10:30

Inhalt der Datei

Gemeinde Hürtgenwald Niederschrift Gremium Bau- und Umweltausschuss 16. Sitzung am 21.06.2018 Sitzungsort Sitzungsdauer (von / bis) großer Sitzungssaal des Rathauses, August-Scholl-Str. 5, 52393 Hürtgenwald (18:00 Uhr / 20:15 Uhr) Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind. (Seite 1 bis 8) (Steinbrecher) Ausschussvorsitzender (Marx) Protokollführerin Sitzungsteilnehmer: Siehe beigefügte Anwesenheitsliste Entschuldigt fehlen die Rats-/Ausschussmitglieder: Heribert Gilleßen, Marko Nießen, Karsten Pelzer und Ruth Wirtz. Neben Bürgermeister Buch sind von der Verwaltung anwesend: Allgemeiner Vertreter Grießhaber, Abteilungsleiter Franke, Abteilungsleiter Kowalke, Stellvertretende Abteilungsleiterin Linzenich, Protokollführerin Marx. Um 18:00 Uhr eröffnet der Ausschussvorsitzende Steinbrecher die Sitzung im großen Sitzungssaal des Rathauses, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsgemäße Ladung der Mitglieder und die Beschlussfähigkeit des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Hürtgenwald fest. Der Ausschussvorsitzende Steinbrecher begrüßt als Gäste: - Frau Dr. Korus vom Stadtplanungsbüro Zimmermann zu Top 1 und 2, - Frau Pyka und Herrn Berger vom Ing-büro Karl Berger zu Top 3 sowie - Herrn Dipl.-Ing. Geyer vom Büro für Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen zu Top 4. Seite 1 Tagesordnung: A 1. Öffentliche Sitzung Änderungsverfahren für den LEP NRW; hier: Beteiligung der Träger der öffentlichen Belange 87/2018 Frau Dr. Korus erläutert den Sachverhalt und die vorgesehene Stellungnahme der Verwaltung zur geplanten Änderung des Landesentwicklungsplans Nordrhein-Westfalen. Das geplante Entfesselungspaket der Landesregierung gibt den Gemeinden mehr Planungsfreiraum und stärkt sie in der Planungshoheit. Die CDU-Fraktion stimmt den Ausführungen der Frau Dr. Korus zu und beantragt die Stellungnahme wie vorgelegt abzugeben. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stimmt den Ausführungen zu den Punkten 2, 6 und 7 zu. Mit der Stellungnahme zu Punkt 10.2-3 „Umfang der Flächenfestlegungen für die Windenergienutzung“ ist sie nicht einverstanden und beantragt zu den jeweiligen Punkten der Stellungnahme einzeln abzustimmen. Die FDP-Fraktion ist mit der Abgabe der Stellungnahme einverstanden, jedoch sollte zu Punkt 10.2-3 der 1.500 m Mindestabstand für Windenergieanlagen beibehalten bleiben. Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass über die Punkte 2 „Räumliche Struktur des Landes“, 6. Siedlungsraum“ und 7. „Freiraum“ der Stellungnahme im Paket abgestimmt werden soll und über Punkt 10 „Energieversorgung, Grundsatz der Flächenfestlegungen für „Windenergienutzung“ separat. Empfehlung: Die Stellungnahme der Gemeinde Hürtgenwald zum Änderungsverfahren für den LEP NRW wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, diese im weiteren Beteiligungsverfahren einzubringen. Beratungsergebnis: Zu den Punkten 2, 6 und 7 der Stellungnahme einstimmig Zu Punkt 10 9 Ja, 0 Enthaltungen, 3 Nein-Stimmen 2. 11. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Raffelsbrand; hier: Beratung und Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB 84/2018 Frau Dr. Korus fasst den Sachverhalt kurz zusammen. Fraktionsübergreifend ist man sich einig, zur Erhaltung des Gewerbebetriebes in Raffelsbrand ein Seite 2 Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung einzuleiten. Empfehlung: Es wird der Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB für die 11. Änderung des Flächennutzungsplans im Ortsteil Raffelsbrand gefasst. Die Verwaltung wird beauftragt, die noch ausstehende Bestätigung, dass die geplante Änderung nach § 34 Landesplanungsgesetz an die Ziele der Raumordnung angepasst ist, bei der Bezirksregierung Köln anzufragen und die notwendigen Schritte des Änderungsverfahrens durchzuführen. Beratungsergebnis: einstimmig 3. A Ausbau der Gemeindestraße "Emmerich" im Ortsteil Vossenack; hier: Vorstellung und Beschluss über den Ausbauentwurf 60/2018 Herr Berger stellt anhand einer Power-Point-Präsentation den bisherigen Zustand der Straße „Emmerich“ in Vossenack dar. Die Anlieger haben sich von den 2 ausgearbeiteten Ausbauvarianten für den Ausbau als Trennverkehrsfläche mit einseitigem Gehweg und Zone 30, ohne Pflanzbeete und Parkbuchten entschieden (Ausbauplan siehe Anlage) Die Baukosten der 265 m langen Straße sind ca. 220.000 €. Jedoch sind aufgrund der guten Auftragslage der Baufirmen zur Zeit die Ausschreibungsergebnisse sehr hoch und überteuert. Viele Baufirmen geben keine Angebote mehr ab. Er empfiehlt die Ausschreibung der Maßnahme um einige Monate zu verschieben. Man ist sich einig, dass die Ausschreibung der Maßnahme nicht verschoben werden solle, da es nach Auffassung des Ausschusses zweifelhaft ist, ob in einigen Monaten tatsächlich günstigere Ausschreibungsergebnisse erzielt werden können. In der Ausschreibung sollte gleichwohl ein flexibler Ausbaubeginn aufgenommen werden. In der Vergangenheit hat man damit positive Erfahrungen gemacht. Da die Ausschreibung über die SüdKom erfolgt, kann die Gemeinde nachverhandeln und auch bei überteuerten Angeboten die Ausschreibung wiederholen. Die Leerrohrverlegung für Glaserfaserkabel hat Herr Berger mit ins Leistungsverzeichnis als Alternative aufgenommen. Es schließen sich Fragen zur Beitragsbelastung der Anlieger an. Empfehlung: Es wird beschlossen, die Gemeindestraße „Emmerich“ im Ortsteil Vossenack gemäß der vorgestellten Ausbauplanung im Trennsystem (Fahrbahn mit einseitigem Gehweg) auszubauen. Der Bürgermeister wird beauftragt, das Erforderliche zu veranlassen. Beratungsergebnis: einstimmig 4. Gewerbeflächenkonzept für den Kreis Düren; hier: Vortrag durch das Büro Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen, Köln 85/2018 Herr Geyer erläutert an Hand einer Power-Point-Präsentation das Gewerbeflächenkonzept für den Kreis Düren. Dieses hat zum Ziel, den Kreis Düren als einheitliche Wirtschaftsregion zu betrachSeite 3 ten. Letztlich könnten durch die kreisweite Ausweisung der Industrie- und Gewerbeflächen im Regionalplan mehr Flächen ausgewiesen werden. Eine interkommunale Nutzung der Flächen soll angeregt werden. Bei der Bilanzierung der Reserveflächen (18 ha) und des Bedarf (4,5 ha) schneidet die Gemeinde mit 13,5 ha Fläche positiv gegenüber anderen Kommunen des Kreises ab. Die Reserveflächen liegen laut Steckbrief in Vossenack an der B 399 (8,8 ha) und in Kleinhau an der L 11 (9,2 ha). Diese Flächen sollte man auch weiterhin im Regionalplan als Gewerbeflächen dargestellt lassen. Die Gemeinde erhält damit Spielraum durch Ausweisungen im Flächennutzungsplan und Bebauungspläne Gewerbegebiete anzulegen. Empfehlung: Das Gewerbeflächenkonzept für den Kreis Düren und die Berücksichtigung der kommunalen Interessen wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, dem Kreis Düren entsprechend zu berichten. Beratungsergebnis: einstimmig 5. Antrag auf Befreiung von Festsetzungen des Textbebauungsplans "Gestaltung"; hier: Einfriedung eines Eckgrundstücks im Bereich der "Kallstraße" und der Straße "Zum Rosenberg" im Ortsteil Bergstein 86/2018 Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen. Die CDU-Fraktion lehnt die Errichtung der Einfriedung mit Hinweis auf die Regelungen des Textbebauungsplanes ab. Man sollte den Eigentümer auf das Pflanzen einer Hecke hinweisen. Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sieht eine Ablehnung unter Hinweis auf vorhandene und vergleichbare Einfriedungen als problematisch an. Abteilungsleiter Franke berichtet, dass viele Grundstückbesitzer bei der Verwaltung wegen der Höhe und Art der Einfriedung anfragen und dann auch im Sinne des Textbebauungsplanes handeln. Man kann auch eine Hecke mit bereits über 1 m großen Pflanzen anlegen. Für die FDP-Fraktion ist Ausschussmitglied Dr. Beyer gegen die Regelungen des Textbebauungsplanes und somit für die Befreiung von den Festsetzungen. Ausschussmitglied Pagano bemerkt, dass man für den Bürger erwartbare Beschlüsse treffen soll und deshalb lehne man eine Befreiung ab. Empfehlung: Dem Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Textbebauungsplans „Gestaltung“ in Bezug auf die Form und Höhe der Einfriedung wird nicht entsprochen. Beratungsergebnis: 9 Ja, 0 Enthaltungen, 3 Nein-Stimmen Seite 4 6. Erteilung des Einvernehmens nach § 36 BauGB im Baugenehmigungsverfahren hier: Bauantrag zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Eckgrundstück "Hormerstraße" und der Straße "Hohlweg" und einer angrenzenden Parzelle im Ortsteil Straß 89/2018 Der Ausschussvorsitzende Herr Steinbrecher bemerkt zum Sachverhalt, dass der Antragsteller bereits an seinem Grundstück von der Seite der Hormerstraße einen Zaun einige Meter von der Grundstücksgrenze entfernt errichtet habe. Dieses wäre auch von der Seite des Hohlweges sicherlich möglich. Es bestand Einigkeit in allen Fraktionen, dass man die Änderung der Gestaltungssatzung nunmehr zügig angehen soll. Empfehlung: Das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 BauGB zu dem Bauantrag zur Errichtung einer Einfriedung auf dem Eckgrundstück „Hormerstraße“ und der Straße „Hohlweg“ sowie der angrenzenden Parzelle im Ortsteil Straß ist nicht zu erteilen. Auf die Regelung des § 5.5 „Einfriedungen“ der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hürtgenwald für den Ortsteil Straß ist hinzuweisen. Beratungsergebnis: 9 Ja, 1 Enthaltung, 2 Nein-Stimmen 7. Nahverkehrsplan für den Kreis Düren; hier: Errichtung von Mobilstationen 81/2018 Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen. Es erfolgt eine rege Beratung über die Notwendigkeit, die Ausstattung und die Kosten der Mobilstationen. Gefördert wird ein notwendiger Grunderwerb nicht. Für die Folgekosten wie Reinigung muss die Gemeinde aufkommen. Es besteht Unklarheit über die entstehenden Kosten und ob die Kommune generell verpflichtet ist, die beantragten Mobilstationen einzurichten. Da fraktionsübergreifend noch weiterer Informationsbedarf besteht, soll der Tagesordnungspunkt auf eine nächste Sitzung vertagt werden. Der Bürgermeister wird beauftragt, nähere Informationen bezüglich der Förderung und Kosten von Mobilstationen einzuholen. Empfehlung: Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Tagesordnungspunkt aufgrund des weiteren Informationsbedarfs in einer nächsten Sitzung erneut zu behandeln und beauftragt die Verwaltung, die aufgeworfenen Fragen zu klären. Beratungsergebnis: einstimmig Seite 5 8. Erstellung von Konzepten für die Entwicklung ländlicher Gemeinden 79/2018 Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen. Nach einer Diskussion bleibt festzuhalten, dass ein Angebot zur Umplanung des Skaterplatzes in Auftrag gegeben werden soll. Die Dorfbevölkerung soll in die Planung miteinbezogen werden, damit eine Akzeptanz gewährleistet ist und die Fläche gut genutzt wird. Nach Vorlage der Planunterlagen kann der Förderantrag gestellt werden. Die Planungskosten sind nicht förderfähig, lediglich 65 % der Baukosten werden gefördert. Empfehlung: Es wird beschlossen, über das Förderprogramm „Ländliche Entwicklung – Dorferneuerung 2018“ die Umgestaltung des ehemaligen Skaterplatzes im Ortsteil Gey abzuwickeln und für die Planung ein externes Büro einzuschalten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, hierzu entsprechende Angebote einzuholen. Beratungsergebnis: einstimmig 9. Leerrohrverlegung bei kommunalen Infrastrukturbaumaßnahmen; hier: Erschließung/Versorgung mit Glasfaser 88/2018 Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt verwiesen. Abteilungsleiter Franke erklärt, dass für die Verlegung von Leerrohr in der Straße „Emmerich“ (265 m) vom Ingenieurbüro rund 15.000 € Kosten ermittelt wurden. Die Kosten können nicht auf die Anlieger an Hand von Beiträgen umgelegt werden. Somit bleiben die Kosten ganz bei der Gemeinde. Es besteht keine Gewährleistung, dass das Rohr später von einem Netzanbieter zur Glasfaserverlegung genutzt wird. Teilweise werden Oberleitungen oder mit einem speziellen Verfahren Kabel knapp unter den Fahrbahnrand gelegt. In Neubaugebieten ist die Verlegung von Glasfaserkabel vom Preis günstiger und die Telekom ist eher bereit, bei den Straßenbauarbeiten die Glasfaserkabel mitzuverlegen. So ist dieses im Baugebiet „An der Wurzel“ geschehen. Laut Bürgermeister Buch hat bei der kreisweiten Ausschreibung von Telekommunikationsleitungen die Telekom den Zuschlag für den Südkreis erhalten. Die Telekom wird die Glasfaserleitungen bis zu den Verteilerkästen verlegen. Stellen genügend Leute eines Gebietes (Straße) den Antrag auf eine schnelle Internetverbindung, ermöglicht die Telekom dann eine Glasfaseranbindung bis zur Haustüre. Diese Vorgehensweise der Telekom stellt sachkundiger Bürger Blessing in Frage. Man ist sich fraktionsübergreifend einig, dass Glasfaser die Zukunft bei der Internetversorgung ist und deshalb bei Straßenausbaumaßnahmen über eine Leerrohrverlegung auch auf Kosten der Gemeinde nachgedacht werden sollte. Beschluss: In Kenntnisnahme des Sachverhalts wird die Verwaltung beauftragt, unter externer Begleitung (Ing.-Büro und IT-Sachverständige) Möglichkeiten zu untersuchen, möglichst ohne finanziellen Aufwand für die Gemeinde Hürtgenwald Leerrohrverlegungen für die spätere Glasfaseranbindung von Grundstücken bzw. Häusern (Fibre to the home) zu ermöglichen. Seite 6 Beratungsergebnis: einstimmig 10. Mitteilungen Bauanfrage zur Errichtung einer Wohnanlage für mehrere Generationen in Vossenack Bürgermeister Buch teilt mit, dass eine Anfrage zum Neubau einer Mehrgenerationenwohnanlage in Vossenack, Zum Schnepfenflug der Verwaltung vorliege. Dafür soll ein altes Bauerngehöft abgerissen und eine Wohnanlage für mehrere Generationen mit barrierefreiem Wohnen errichtet werden. Die Lage des Vorhabens und Größe sowie Aussehen wird an Hand von Lichtbildern aufgezeigt. 11. Fragen a) Gestaltungssatzung Ratsmitglied Breuer fragt, woran es liege, dass die gemeindliche Gestaltungssatzung noch nicht mit externer Begleitung überarbeitet wird. Abteilungsleiter Franke erklärt, dass hierfür neben Herr Prof Westerheide ein externes Stadtplanungsbüro die Änderung der Gestaltungssatzung ausarbeiten könne. Dieses sei dann mit Kosten verbunden. Ratsmitglied Hieke bittet darum, die Kostenschätzung den Fraktionen mitzuteilen. b) Abriss eines Wohngebäudes Die Frage von Ausschussmitglied Grewe, ob der Abriss des Wohnhauses „Monschauer Str. 14“, Vossenack, über das Förderprogramm „Ländliche Entwicklung –Dorferneuerung 2018“ gefördert werden kann, wird von Bürgermeistermeister Buch verneint. Das Grundstück soll anschließend verkauft werden und diese Nutzung ist nicht im Sinne der förderungsfähigen Dorfentwicklung. c) WC-Anlage des Schulzentrums Ausschussmitglied Pagano gibt die Aussage eines Mitbürgers weiter, dass die WC-Anlage am Schulzentrum in einem schlechten Zustand sei. Bürgermeister Buch sagt eine Überprüfung zu. d) Segelfluggelände Bergstein Ausschussmitglied Grewe fragt nach, ob die Aussage in dem Zeitungsartikel des Herrn Pirig zutreffe, dass die Bebauungsplanänderung „Segelfluggelände“ Bergstein einen Start von motorbetriebenen Segelflugzeugen nicht verbiete. Bürgermeister Buch erklärt, die Genehmigung zum Betrieb eines Fluggeländes, auf dem motorbetriebene Segelflugzeuge starten können, liege im Ermessen der Luftfahrtbehörde beim Regierungspräsidenten Düsseldorf. Die Luftfahrtbehörde ist bei der Entscheidung zur Genehmigung eines motorbetriebenen Flugverkehrs durch die Festsetzung des Bebauungsplanes stark in der Ermessensabwägung eingeschränkt, aber nicht gebunden. Seite 7 B Nichtöffentliche Sitzung Keine Veröffentlichung. Seite 8