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Beschlusstext (Widmung einer Straße, eines Weges und einer Teillänge einer Straße in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
71 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
03.07.18, 13:01
Aktualisiert
03.07.18, 13:01
Beschlusstext (Widmung einer Straße, eines Weges und einer Teillänge einer Straße in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr)

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Inhalt der Datei

Stadt Wesseling Wesseling, den 03.07.2018 Der Bürgermeister BESCHLUSS aus der 18. Sitzung des Hauptausschusses vom Dienstag, den 26.06.2018 um 18:00 Uhr im Ratssaal, Neues Rathaus, 1. Obergeschoss. 7. Widmung einer Straße, eines Weges und einer Teillänge einer Straße in Wesseling als städtische Straßen für den öffentlichen Verkehr Vorlagennummer: 113/2018 Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung: Es wird beschlossen, a) b) c) den Köcherweg beschränkt auf die Benutzungsart „Verkehrsberuhigter Bereich“, die Wegeverbindung vom Schützenweg zum Westring beschränkt auf die Benutzungsart „Fußgängerbereich“, die Grünanlage auf der westlichen Seite des Westrings, Gemarkung Wesseling Flur 22 Flurstück 434, beschränkt auf die Benutzungsart „Verkehrsgrünfläche“ entsprechend dem Vorgaben des Bebauungsplans Nr. 1/105 - Anlage 2 - als städtische Straßen (Gemeindestraßen) gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen - in der zur Zeit geltenden Fassung - (SGV NRW 91) dem öffentlichen Verkehr zu widmen. Einstimmig, 0 Enthaltung(en)