Daten
Kommune
Willich
Größe
125 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
04.07.18, 16:17
Aktualisiert
04.07.18, 16:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT WILLICH
BESCHLUSS
aus der Sitzung
des Planungsausschusses
am Dienstag, 26.06.2018
öffentlicher Teil
TOP 5.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.23 N - südlich
Verresstraße a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
b) Satzungsbeschluss
c) Berichtigung des FNP
d) Aufhebung eines Teilbereiches der Satzung über örtliche
Bauvorschriften zur Wahrung der Stadtgestaltung und des
kleinstädtischen Gepräges im Ortskern Willich-Neersen
18/212
BB10007
zu a) Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Willich folgende Beschlüsse:
Der Rat der Stadt Willich hat sich intensiv mit allen Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen
und Bürger sowie der Behörden auseinandergesetzt und
- nimmt den Bericht über den Darlegungs- und Anhörungstermin zur Kenntnis;
- beschließt gemäß den als Anlage aufgelisteten Beschlussvorschlägen zu den Äußerungen der
Öffentlichkeit.
- beschließt gemäß den als Anlage aufgelisteten Beschlussvorschlägen zu den Äußerungen von
Nachbargemeinden, Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange.
- beschließt gemäß den als Anlage aufgelisteten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen im
Rahmen der Auslegung.
zu b) Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Willich folgende Beschlüsse:
Der Rat der Stadt Willich beschließt nach gerechter Abwägung der öffentlichen und privaten
Belange gegeneinander und untereinander den Bebauungsplan Nr. 23 N - südlich Verresstraße mit seinen textlichen Festsetzungen gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit
gültigen Fassung, in Verbindung mit § 10 des Baugesetzbuches (BauGB), bekannt gemacht am
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, als Satzung.
Der Rat der Stadt Willich übernimmt die Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB als
Entscheidungsbegründung gem. § 9 Abs. 8 BauGB.
Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
zu c) Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Willich folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Willich beschließt, den Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung nach §
13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB an die geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 23 N –
südlich Verresstraße – anzupassen. Die Berichtigung erhält die Bezeichnung 153. Änderung FNP
(Berichtigung südlich Verresstraße).
Die Darstellung des FNP (vorher/nacher) ist als Anlage beigefügt.
Zu d) Der Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Willich folgenden Beschluss:
Der Rat hebt die Satzung über örtliche Bauvorschriften zur Wahrung der Stadtgestaltung und des
kleinstädtischen Gepräges im Ortskern Willich-Neersen im Bereich des Geltungsbereiches des
Bebauungsplanes Nr. 23 N – südlich Verresstraße – auf.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Auszug aus . Sitzung des Planungsausschusses
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