Daten
Kommune
Willich
Größe
18 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
04.07.18, 16:17
Aktualisiert
04.07.18, 16:17
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT WILLICH
BESCHLUSS
aus der Sitzung
des Planungsausschusses
am Dienstag, 26.06.2018
öffentlicher Teil
TOP 8.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.9 II W - westlich
Grunewallstraße a) Vorlage des Bebauungsplanentwurfes
b) Aufstellungsbeschluss
c) Beratung über die Art der Beteiligung der Öffentlichkeit
d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der
Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange
18/234
BB10007
zu a) Der Planungsausschuss stimmt dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr.9 II W - westlich
Grunewallstraße - mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung zu. Der Entwurf soll die
Grundlage für das Bebauungsplanaufstellungsverfahren bilden.
zu b) Der Planungsausschuss der Stadt Willich beschließt gem. §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV
NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße -Der
Bebauungsplanbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dargestellt.
Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden.
zu c) Der Planungsausschuss der Stadt Willich beschließt gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
(BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung die
Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße -.
Der Bebauungsplanentwurf soll für einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen im
Geschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willich öffentlich ausgelegt werden.
zu d) Der Planungsausschuss beschließt zum Bebauungsplan Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße
- die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt
gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, sowie die Beteiligung
der Behörden und der sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig