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Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße - a) Vorlage des Bebauungsplanentwurfes b) Aufstellungsbeschluss c) Beratung über die Art der Beteiligung der Öffentlichkeit d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Willich
Größe
18 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
04.07.18, 16:17
Aktualisiert
04.07.18, 16:17
Beschlusstext (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße -
a) Vorlage des Bebauungsplanentwurfes
b) Aufstellungsbeschluss
c) Beratung über die Art der Beteiligung der Öffentlichkeit
d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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STADT WILLICH BESCHLUSS aus der Sitzung des Planungsausschusses am Dienstag, 26.06.2018 öffentlicher Teil TOP 8. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße a) Vorlage des Bebauungsplanentwurfes b) Aufstellungsbeschluss c) Beratung über die Art der Beteiligung der Öffentlichkeit d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange 18/234 BB10007 zu a) Der Planungsausschuss stimmt dem Entwurf zum Bebauungsplan Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße - mit den textlichen Festsetzungen und der Begründung zu. Der Entwurf soll die Grundlage für das Bebauungsplanaufstellungsverfahren bilden. zu b) Der Planungsausschuss der Stadt Willich beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße -Der Bebauungsplanbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. zu c) Der Planungsausschuss der Stadt Willich beschließt gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße -. Der Bebauungsplanentwurf soll für einen Zeitraum von mindestens zwei Wochen im Geschäftsbereich Stadtplanung der Stadt Willich öffentlich ausgelegt werden. zu d) Der Planungsausschuss beschließt zum Bebauungsplan Nr.9 II W - westlich Grunewallstraße - die Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB. Abstimmungsergebnis: einstimmig