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Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Willich, 155. Änderung (westlich Grunewallstraße) a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange b) Aufstellungsbeschluss c) Erneuter Auslegungsbeschluss d) Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Willich
Größe
19 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
04.07.18, 16:17
Aktualisiert
04.07.18, 16:17
Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Willich, 155. Änderung (westlich Grunewallstraße)
a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
b) Aufstellungsbeschluss
c) Erneuter Auslegungsbeschluss
d) Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlusstext (Flächennutzungsplan der Stadt Willich, 155. Änderung (westlich Grunewallstraße)
a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange
b) Aufstellungsbeschluss
c) Erneuter Auslegungsbeschluss
d) Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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STADT WILLICH BESCHLUSS aus der Sitzung des Planungsausschusses am Dienstag, 26.06.2018 öffentlicher Teil TOP 9. Flächennutzungsplan der Stadt Willich, 155. Änderung (westlich Grunewallstraße) a) Abwägung der öffentlichen und privaten Belange b) Aufstellungsbeschluss c) Erneuter Auslegungsbeschluss d) Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange 18/233 zu a) Der Planungsausschuss beschließt vorbehaltlich der abschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange durch den Rat der Stadt Willich gemäß den als Anlage aufgelisteten Beschlussvorschlägen zu den Stellungnahmen. zu b) Der Planungsausschuss der Stadt Willich beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, den Flächennutzungsplan mit der 155. Änderung (westlich Grunewallstraße) zu ändern. Der Änderungsbereich ist in dem als Anlage beigefügten Übersichtsplan dargestellt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. Der Aufstellungsbeschluss vom 23.05.2017 wird aufgehoben.zu c) Der Planungsausschuss beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Auslegung der 155. Änderung des Flächennutzungsplanes (westlich Grunewallstraße). zu d) Der Planungsausschuss beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 155. Änderung des Flächennutzungsplanes (westlich Grunewallstraße). Abstimmungsergebnis: einstimmig Auszug aus . Sitzung des Planungsausschusses 2 von 2