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Beschlusstext (Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile – für den Satzungsbereich Eickerweg/Vinhovenplatz – in Willich-Neersen a) Vorlage des Satzungsentwurfes b) Aufstellungbeschluss c) Auslegungsbeschluss d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

Daten

Kommune
Willich
Größe
210 kB
Datum
26.06.2018
Erstellt
04.07.18, 16:17
Aktualisiert
04.07.18, 16:17
Beschlusstext (Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile – für den Satzungsbereich Eickerweg/Vinhovenplatz – in Willich-Neersen
a) Vorlage des Satzungsentwurfes 
b) Aufstellungbeschluss 
c) Auslegungsbeschluss 
d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange) Beschlusstext (Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile – für den Satzungsbereich Eickerweg/Vinhovenplatz – in Willich-Neersen
a) Vorlage des Satzungsentwurfes 
b) Aufstellungbeschluss 
c) Auslegungsbeschluss 
d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange)

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STADT WILLICH BESCHLUSS aus der Sitzung des Planungsausschusses am Dienstag, 26.06.2018 öffentlicher Teil TOP 10. Ergänzungssatzung zur Einbeziehung einzelner Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile – für den Satzungsbereich Eickerweg/Vinhovenplatz – in Willich-Neersen a) Vorlage des Satzungsentwurfes b) Aufstellungbeschluss c) Auslegungsbeschluss d) Abstimmung mit den Nachbargemeinden und Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange 18/235 zu a) Der Planungsausschuss stimmt dem Entwurf zur Ergänzungssatzung – Eickerweg/Vinhovenplatz zu. zu b) Der Planungsausschuss der Stadt Willich beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Aufstellung der Ergänzungssatzung - Eickerweg/Vinhovenplatz -. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll nicht durchgeführt werden. zu c) Der Planungsausschuss beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Nr. 2 und 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Auslegung der Ergänzungssatzung - Eickerweg/Vinhovenplatz -. Von einer Umweltprüfung wird nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. zu d) Der Planungsausschuss beschließt gem. §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO), bekannt gemacht am 14.07.1994 (GV NRW S. 666) in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit §§ 13 Abs. 2 Nr. 3 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), bekannt gemacht am 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung, die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung - Eickerweg/Vinhovenplatz -. Abstimmungsergebnis: einstimmig Auszug aus . Sitzung des Planungsausschusses 2 von 2