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Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
69 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
26.06.18, 18:02
Aktualisiert
26.06.18, 18:02
Beschlusstext (Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien
a)	Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3
b)	Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 10. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 24.04.2018. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:00 Uhr TOP Betreff 6 Vergabe der Zuschüsse nach den Sportförderungsrichtlinien a) Festlegung des Höchstbetrages nach Ziffer 6.3 b) Vergabe der Zuschüsse nach Ziffer 5 und 6 Beschluss: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss beschließt, a) den Betrag nach Ziffer 6.3 der Sportförderungsrichtlinien für das Jahr 2019 auf 5,40 € festzusetzen und den verbleibenden Betrag hälftig als Zuschuss an Mitglieder unter 18 Jahren und Übungsleiter auszuzahlen, wobei jedem Verein mindestens ein Zuschuss i.H.v. 50,00 € gewährt wird. b) die Gewährung der in der Vorlage aufgeführten Zuschüsse der Sportsförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)