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Beschlusstext (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7) )

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
125 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
26.06.18, 18:02
Aktualisiert
26.06.18, 18:02
Beschlusstext (Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg
a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1)		
b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2)		
c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6)						
d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7)					)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 10. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 24.04.2018. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:00 Uhr TOP Betreff 7 Vergabe von Zuschüssen nach den Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7) Der Leiter Kulturmanagement Schmitz erläutert die Vergabe der Zuschüsse. Die geringere Summe der Ausschüttung liege an der geringeren Anzahl der Anträge. Auf Nachfrage legt er dar, dass es sich bei den `Karnevalsfreunden B. K. B.-W.´ um den Zusammenschluss der Karnevalsaktiven Bedburg/Kirdorf/Bedburg-West handelt. Die Gruppe `Karneval Aktiv´ ist in Kirchtroisdorf ansässig. Beschluss: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss der Stadt Bedburg beschließt, den antragstellenden Vereinigungen zur Förderung der Kultur nach den Ziffern 5 bis 7 der Kulturförderungsrichtlinien der Stadt Bedburg für das Jahr 2018 die nachfolgend aufgeführten Zuschüsse zu gewähren: a) Institutionelle Förderung – Kulturelle Vereinigungen (nach Ziffer 5.1) 3.212,50 € b) Institutionelle Förderung – Schützenbruderschaften (nach Ziffer 5.2) 332,50 € c) Förderung von Büchereien (nach Ziffer 6) 2.000,00 € d) Förderung von Karnevalsumzügen (nach Ziffer 7) 1.170,00 € ______________________________________________________________________________ Gesamtfördersumme 6.715,00 € Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)