Daten
Kommune
Bedburg
Größe
75 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
26.06.18, 18:02
Aktualisiert
26.06.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 10. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses
am Dienstag, den 24.04.2018.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
8
Darstellung des Bereichs Wohnungswesen
20:00 Uhr
Ausschussmitglied Lambertz erkundigt sich nach dem Unterschied zwischen der in der Vorlage
genannten Einkommensgruppe A und der Einkommensgruppe B. Eine diesbezügliche Erläuterung
wird in der Niederschrift vorgenommen.
Erläuterung zu den Einkommensgruppen
Die Einkommensgrenzen werden im Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das
Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) festgelegt (§ 13 WFNG NRW). Eine Anpassung
erfolgt jedes dritte Jahr anhand des vom Statistischen Bundesamt festgestellten
Verbraucherpreisindex.
Diese Einkommensgrenze (Einkommensgruppe A) muss eingehalten werden für Mietwohnraum
im ersten Förderweg.
Der erste Förderweg umfasst den traditionellen öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau;
die Miethöhe richtet sich nach den im Bewilligungsbescheid festgelegten Bedingungen. Die
Belegungsbindung für den Personenkreis der Einkommensgruppe A und die Verpflichtung zur
Einhaltung der Vorschriften über die Miete, bestehen für die Laufzeit der Darlehen.
Im zweiten Förderweg wird Mietwohnungsbau mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten, die nicht
als öffentliche Mittel (Baudarlehen in verringertem Umfang und Aufwendungsdarlehen) gelten,
auch für Mieterhaushalte mit höherem Einkommen gefördert. Bei Wohnungen mit erhöhten
Einkommensgrenzen (Einkommensgruppe B) darf die maßgebliche Einkommensgrenze um bis
zu 40% bzw. um bis zu 60% überschritten werden. Die Miete für diese Wohnungen ist dafür
allerdings auch erheblich höher als bei den üblichen Sozialwohnungen. Bei der Förderung nach
dem zweiten Förderweg existieren keine Belegungsrechte, der Vermieter kann sich berechtigte
Mieter aussuchen. Die Belegungsbindung besteht in der Regel während der Zahlung der
Aufwendungssubvention (15 Jahre).
Fachdienstleiterin Claßen teilt auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Lambertz mit, dass die
Neubauten Am Tiergarten voraussichtlich bis Ende des Jahres fertiggestellt sein werden. Die
Bewohner des Toom-Gebäudes werden derzeit in anderen Bestandsgebäuden untergebracht.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Heuser erläutert, dass die Obdachlosenunterkünfte auch in
den Abendstunden kontrolliert werden.
Hinsichtlich der Konzeption des Ordnungsbehördlichen Außendienstes stellt Fachdienstleiterin
Claßen klar, dass für einen Zweischichtbetrieb mindestens eine Personalausstattung von acht
Personen notwendig ist. Hierdurch können Abwesenheitszeiten wie Urlaub abgefangen werden.
Da diese zusätzlichen Stellen nicht im aktuellen Stellenplan vorhanden sind, können derzeit auch
keine Ausschreibungen erfolgen.
Ausschussmitglied Heuser betont die Wichtigkeit, dass nicht nur die Stadt anhand der
Einwohnerzahlen wachsen soll. Auch die anderen Aspekte einer Stadt – Feuerwehr,
Kindertagesstätten, Schulen und nicht zuletzt die Verwaltung und somit auch der
Ordnungsbehördliche Außendienst – müssen entsprechend angepasst werden.
Ausschussvorsitzender Niepel fordert die Fraktionen auf, bei den nächsten Haushaltsberatungen
einer Aufstockung des Außendiensts zuzustimmen. Ansonsten können die Anforderungen nicht
erfüllt werden.
Mitteilung:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen
Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 24.04.2018
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