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Beschlusstext (Darstellung des Bereichs Wohnungswesen)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
75 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
26.06.18, 18:02
Aktualisiert
26.06.18, 18:02
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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 10. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 24.04.2018. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 8 Darstellung des Bereichs Wohnungswesen 20:00 Uhr Ausschussmitglied Lambertz erkundigt sich nach dem Unterschied zwischen der in der Vorlage genannten Einkommensgruppe A und der Einkommensgruppe B. Eine diesbezügliche Erläuterung wird in der Niederschrift vorgenommen. Erläuterung zu den Einkommensgruppen Die Einkommensgrenzen werden im Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) festgelegt (§ 13 WFNG NRW). Eine Anpassung erfolgt jedes dritte Jahr anhand des vom Statistischen Bundesamt festgestellten Verbraucherpreisindex. Diese Einkommensgrenze (Einkommensgruppe A) muss eingehalten werden für Mietwohnraum im ersten Förderweg. Der erste Förderweg umfasst den traditionellen öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau; die Miethöhe richtet sich nach den im Bewilligungsbescheid festgelegten Bedingungen. Die Belegungsbindung für den Personenkreis der Einkommensgruppe A und die Verpflichtung zur Einhaltung der Vorschriften über die Miete, bestehen für die Laufzeit der Darlehen. Im zweiten Förderweg wird Mietwohnungsbau mit Mitteln aus öffentlichen Haushalten, die nicht als öffentliche Mittel (Baudarlehen in verringertem Umfang und Aufwendungsdarlehen) gelten, auch für Mieterhaushalte mit höherem Einkommen gefördert. Bei Wohnungen mit erhöhten Einkommensgrenzen (Einkommensgruppe B) darf die maßgebliche Einkommensgrenze um bis zu 40% bzw. um bis zu 60% überschritten werden. Die Miete für diese Wohnungen ist dafür allerdings auch erheblich höher als bei den üblichen Sozialwohnungen. Bei der Förderung nach dem zweiten Förderweg existieren keine Belegungsrechte, der Vermieter kann sich berechtigte Mieter aussuchen. Die Belegungsbindung besteht in der Regel während der Zahlung der Aufwendungssubvention (15 Jahre). Fachdienstleiterin Claßen teilt auf Nachfrage des Ausschussmitgliedes Lambertz mit, dass die Neubauten Am Tiergarten voraussichtlich bis Ende des Jahres fertiggestellt sein werden. Die Bewohner des Toom-Gebäudes werden derzeit in anderen Bestandsgebäuden untergebracht. Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Heuser erläutert, dass die Obdachlosenunterkünfte auch in den Abendstunden kontrolliert werden. Hinsichtlich der Konzeption des Ordnungsbehördlichen Außendienstes stellt Fachdienstleiterin Claßen klar, dass für einen Zweischichtbetrieb mindestens eine Personalausstattung von acht Personen notwendig ist. Hierdurch können Abwesenheitszeiten wie Urlaub abgefangen werden. Da diese zusätzlichen Stellen nicht im aktuellen Stellenplan vorhanden sind, können derzeit auch keine Ausschreibungen erfolgen. Ausschussmitglied Heuser betont die Wichtigkeit, dass nicht nur die Stadt anhand der Einwohnerzahlen wachsen soll. Auch die anderen Aspekte einer Stadt – Feuerwehr, Kindertagesstätten, Schulen und nicht zuletzt die Verwaltung und somit auch der Ordnungsbehördliche Außendienst – müssen entsprechend angepasst werden. Ausschussvorsitzender Niepel fordert die Fraktionen auf, bei den nächsten Haushaltsberatungen einer Aufstockung des Außendiensts zuzustimmen. Ansonsten können die Anforderungen nicht erfüllt werden. Mitteilung: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Abstimmungsergebnis: Zur Kenntnis genommen Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 24.04.2018 Seite 2