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Beschlusstext (Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung hier: - Glas- und Alkoholverbots auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen - Ergänzung des § 10 zur Darstellung von Hausnummern)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
26.06.18, 18:02
Aktualisiert
26.06.18, 18:02
Beschlusstext (Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung 
hier:	- Glas- und Alkoholverbots auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen 
	- Ergänzung des § 10 zur Darstellung von Hausnummern) Beschlusstext (Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung 
hier:	- Glas- und Alkoholverbots auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen 
	- Ergänzung des § 10 zur Darstellung von Hausnummern)

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Inhalt der Datei

STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 10. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 24.04.2018. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: 20:00 Uhr TOP Betreff 9 Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung hier: - Glas- und Alkoholverbots auf den Freiflächen von Schulen und auf Spielplätzen - Ergänzung des § 10 zur Darstellung von Hausnummern Ausschussvorsitzender Niepel bezieht sich nochmal auf den in der letzten Sitzung geänderten Verwarnungsgeldkataloges. Diese Änderungen greifen nicht, wenn kein Personal vorhanden ist, welches kontrolliert. Dann bleibe es bei Willensbekundungen ohne Auswirkungen. Ausschussmitglied Steffens erläutert, dass er eine Ergänzung des Verwarnungsgeldkatalogs zum Halten und Führen von Hunden „ Verunreinigung durch Hundekot mit Beseitigung nach Aufforderung“ für notwendig hält. Er fragt ebenfalls, ob Wasserglasflachen an Schulen von der Verordnung ausgenommen werden können, da einige Eltern keine PET-Flaschen nutzen möchten. Fachdienstleiterin Claßen erläutert, dass dies im Hinblick auf die Gefahr, welche von Glasscherben ausgeht, nicht möglich ist. Ausschussmitglied Spix fragt, ob die Ausführungen zu § 14 Abs. 2 der Verordnung „genügend breiter Vorkopf“ konkretisiert werden können. Fachdienstleiterin Claßen trägt vor, dass dies immer von den Umständen des Einzelfalles abhängig ist. Grundsätzlich sei ein Vorkopf jedoch u.a. für Wendemanöver der Maschinen notwendig, um eine Gefährdung der Öffentlichkeit auf den Wegen auszuschließen. Beschwerden diesbezüglich können dem Ordnungsamt gemeldet werden. Sofern die Zuständigkeit bei einer anderen Behörde liegen sollte, werden die Beschwerden entsprechend weitergeleitet. Herr Lambertz erkundigt sich nach der Vorgehensweis, wenn Plakate nach einer Veranstaltung vom Veranstalter nicht abgehängt werden. Fachdienstleiterin Claßen erläutert, dass die Verantwortlichen zunächst angeschrieben werden und im Bedarfsfall bei Nichtabhängung der Plakate ein Bußgeld verhängt werden kann und die Plakate dann ggf. durch die Ordnungsverwaltung abgehängt werden können. Auf weitere Anfrage von Ausschussmitglied Lambertz hinsichtlich der Anbringung der Hausnummern, legt Fachdienstleiterin Claßen dar, dass die Anbringung der Hausnummern an den Häusern in Zifferform zwingend erforderlich ist, jedoch ergänzend angebrachte Hausnummern in ausgeschriebener Form erhalten bleiben können. Beschluss: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bedburg gemäß Anlage unter Berücksichtigung der Ergänzung im Verwarnungsgeldkatalog zum Halten und Führen von Hunden „Verunreinigung durch Hundekot mit Beseitigung nach Aufforderung“. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 24.04.2018 Seite 2