Daten
Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
26.06.18, 18:02
Aktualisiert
26.06.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 10. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses
am Dienstag, den 24.04.2018.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
20:00 Uhr
TOP
Betreff
9
Änderung / Erweiterung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
hier:
- Glas- und Alkoholverbots auf den Freiflächen von Schulen und auf
Spielplätzen
- Ergänzung des § 10 zur Darstellung von Hausnummern
Ausschussvorsitzender Niepel bezieht sich nochmal auf den in der letzten Sitzung geänderten
Verwarnungsgeldkataloges. Diese Änderungen greifen nicht, wenn kein Personal vorhanden ist,
welches kontrolliert. Dann bleibe es bei Willensbekundungen ohne Auswirkungen.
Ausschussmitglied Steffens erläutert, dass er eine Ergänzung des Verwarnungsgeldkatalogs zum
Halten und Führen von Hunden „ Verunreinigung durch Hundekot mit Beseitigung nach
Aufforderung“ für notwendig hält.
Er fragt ebenfalls, ob Wasserglasflachen an Schulen von der Verordnung ausgenommen werden
können, da einige Eltern keine PET-Flaschen nutzen möchten. Fachdienstleiterin Claßen erläutert,
dass dies im Hinblick auf die Gefahr, welche von Glasscherben ausgeht, nicht möglich ist.
Ausschussmitglied Spix fragt, ob die Ausführungen zu § 14 Abs. 2 der Verordnung „genügend
breiter Vorkopf“ konkretisiert werden können. Fachdienstleiterin Claßen trägt vor, dass dies immer
von den Umständen des Einzelfalles abhängig ist. Grundsätzlich sei ein Vorkopf jedoch u.a. für
Wendemanöver der Maschinen notwendig, um eine Gefährdung der Öffentlichkeit auf den Wegen
auszuschließen. Beschwerden diesbezüglich können dem Ordnungsamt gemeldet werden. Sofern
die Zuständigkeit bei einer anderen Behörde liegen sollte, werden die Beschwerden entsprechend
weitergeleitet.
Herr Lambertz erkundigt sich nach der Vorgehensweis, wenn Plakate nach einer Veranstaltung
vom Veranstalter nicht abgehängt werden. Fachdienstleiterin Claßen erläutert, dass die
Verantwortlichen zunächst angeschrieben werden und im Bedarfsfall bei Nichtabhängung der
Plakate ein Bußgeld verhängt werden kann und die Plakate dann ggf. durch die
Ordnungsverwaltung abgehängt werden können.
Auf weitere Anfrage von Ausschussmitglied Lambertz hinsichtlich der Anbringung der
Hausnummern, legt Fachdienstleiterin Claßen dar, dass die Anbringung der Hausnummern an den
Häusern in Zifferform zwingend erforderlich ist, jedoch ergänzend angebrachte Hausnummern in
ausgeschriebener Form erhalten bleiben können.
Beschluss:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg die Erweiterung
der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Bedburg gemäß Anlage unter Berücksichtigung
der Ergänzung im Verwarnungsgeldkatalog zum Halten und Führen von Hunden „Verunreinigung
durch Hundekot mit Beseitigung nach Aufforderung“.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 24.04.2018
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