Daten
Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
26.06.18, 18:02
Aktualisiert
26.06.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT Bedburg
Der Ausschussvorsitzende
Beschluss
zur 10. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses
am Dienstag, den 24.04.2018.
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Sitzungsende:
TOP
Betreff
10
Ausweisung von Freilaufflächen für Hunde
hier:
Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2017
20:00 Uhr
Ausschussmitglied Lambertz teilt mit, das es Hundefreilaufflächen auch in Gemeinden der
Größenordnung der Stadt Bedburg gibt. Als Beispiel wurden Tönisvorst und Übach-Palenberg
genannt. Bei den Freilaufflächen handele es sich zum Teil um kommunale Flächen, aber auch um
private.
Ergänzend erläutert Frau Bertram (SB oder SE), dass im Bereich „Im Spless“ ein großer Bedarf
für eine Hundefreilauffläche besteht. Hunde müssen auch frei laufen können und dies sei im
Wohngebiet nicht möglich.
Ausschussmitglied Krauß gibt zu bedenken, dass eine Hundeauslauffläche auch mit erheblichen
Kosten - z. B. für Rasenmähen, Abfallbehälter, Kontrollen etc.- verbunden ist. Aufgrund des
Personalmangels im Ordnungsbehördlichen Außendienst sein dies nicht zu bewerkstelligen.
Fachdienstleiterin Claßen erläutert, dass eine Hundefreilauffläche nicht eingezäunt werden muss.
Eine solche Verpflichtung liegt nicht vor, selbst wenn es sich um eine kommunale Fläche handelt.
Die Fläche ist entsprechend als Freilauffläche für Hunde zu kennzeichnen. Eine Nutzung – ob mit
oder ohne Hund – geschieht auf eigene Verantwortung. In der Stadt Köln sei keine der
Freilaufflächen eingezäunt.
Eine Überwachung durch den Ordnungsbehördlichen Außendienst ist auf die Maßgaben der
Ordnungsbehördlichen Verordnung beschränkt. Fachdienstleiterin Claßen stellt klar, dass eine
Maulkorb- und Leinenpflicht auch auf einer Freilauffläche für Hunde besteht.
Ausschussmitglied Steffens sieht die Einzäunung einer Hundefreilauffläche als zwingend an. In
Düsseldorf sei dies der Fall.
In der Stadt Krefeld habe sich ein Verein gebildet, der ein Areal von rd. 12.000 m² als
Hundeauslauffläche betreibt. Die Nutzung unterliegt gewissen Regeln. So müssen die
Hundehalter z. B. einen sog. Hundeführerschein sowie eine Hundehaftpflichtversicherung
nachweisen können, der Hund muss gechipt sein. Hundespielzeug oder Leckerli sind verboten.
Die Nutzung während der Öffnungszeiten, zu denen auch immer eine Person des Vereins
anwesend ist, kostet pro Tag 3,50 €.
Verwaltungsseitig soll eine geeignete Fläche im Stadtgebiet eruiert werden und die Kosten für die
Pflege, Errichtung eines Zaunes etc. ermittelt werden.
Seitens Fachdienstleiterin Claßen wird vorgeschlagen, das Thema Hundefreilaufflächen aufgrund
des erhöhten Gesprächsbedarfs zunächst im Rahmen eines Arbeitskreises weiter zu erörtern und
alsdann erneut im Ausschuss zu berichten.
Beschluss:
Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt
die Einrichtung eines Arbeitskreises zum Thema „Ausweisung von Freilaufflächen für Hunde“ und
weitere Berichterstattung in der nächsten Sitzung des Ausschusses.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 24.04.2018
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