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Beschlusstext (Ausweisung von Freilaufflächen für Hunde hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2017)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
76 kB
Datum
24.04.2018
Erstellt
26.06.18, 18:02
Aktualisiert
26.06.18, 18:02
Beschlusstext (Ausweisung von Freilaufflächen für Hunde
hier:	Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2017) Beschlusstext (Ausweisung von Freilaufflächen für Hunde
hier:	Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2017)

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STADT Bedburg Der Ausschussvorsitzende Beschluss zur 10. Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses am Dienstag, den 24.04.2018. Sitzungsbeginn: 18:00 Uhr Sitzungsende: TOP Betreff 10 Ausweisung von Freilaufflächen für Hunde hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 19.12.2017 20:00 Uhr Ausschussmitglied Lambertz teilt mit, das es Hundefreilaufflächen auch in Gemeinden der Größenordnung der Stadt Bedburg gibt. Als Beispiel wurden Tönisvorst und Übach-Palenberg genannt. Bei den Freilaufflächen handele es sich zum Teil um kommunale Flächen, aber auch um private. Ergänzend erläutert Frau Bertram (SB oder SE), dass im Bereich „Im Spless“ ein großer Bedarf für eine Hundefreilauffläche besteht. Hunde müssen auch frei laufen können und dies sei im Wohngebiet nicht möglich. Ausschussmitglied Krauß gibt zu bedenken, dass eine Hundeauslauffläche auch mit erheblichen Kosten - z. B. für Rasenmähen, Abfallbehälter, Kontrollen etc.- verbunden ist. Aufgrund des Personalmangels im Ordnungsbehördlichen Außendienst sein dies nicht zu bewerkstelligen. Fachdienstleiterin Claßen erläutert, dass eine Hundefreilauffläche nicht eingezäunt werden muss. Eine solche Verpflichtung liegt nicht vor, selbst wenn es sich um eine kommunale Fläche handelt. Die Fläche ist entsprechend als Freilauffläche für Hunde zu kennzeichnen. Eine Nutzung – ob mit oder ohne Hund – geschieht auf eigene Verantwortung. In der Stadt Köln sei keine der Freilaufflächen eingezäunt. Eine Überwachung durch den Ordnungsbehördlichen Außendienst ist auf die Maßgaben der Ordnungsbehördlichen Verordnung beschränkt. Fachdienstleiterin Claßen stellt klar, dass eine Maulkorb- und Leinenpflicht auch auf einer Freilauffläche für Hunde besteht. Ausschussmitglied Steffens sieht die Einzäunung einer Hundefreilauffläche als zwingend an. In Düsseldorf sei dies der Fall. In der Stadt Krefeld habe sich ein Verein gebildet, der ein Areal von rd. 12.000 m² als Hundeauslauffläche betreibt. Die Nutzung unterliegt gewissen Regeln. So müssen die Hundehalter z. B. einen sog. Hundeführerschein sowie eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen können, der Hund muss gechipt sein. Hundespielzeug oder Leckerli sind verboten. Die Nutzung während der Öffnungszeiten, zu denen auch immer eine Person des Vereins anwesend ist, kostet pro Tag 3,50 €. Verwaltungsseitig soll eine geeignete Fläche im Stadtgebiet eruiert werden und die Kosten für die Pflege, Errichtung eines Zaunes etc. ermittelt werden. Seitens Fachdienstleiterin Claßen wird vorgeschlagen, das Thema Hundefreilaufflächen aufgrund des erhöhten Gesprächsbedarfs zunächst im Rahmen eines Arbeitskreises weiter zu erörtern und alsdann erneut im Ausschuss zu berichten. Beschluss: Der Familien-, Kultur- und Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung eines Arbeitskreises zum Thema „Ausweisung von Freilaufflächen für Hunde“ und weitere Berichterstattung in der nächsten Sitzung des Ausschusses. Abstimmungsergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Beschluss der Sitzung des Familien-, Kultur- und Sozialausschusses vom 24.04.2018 Seite 2