Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
156 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
29.06.18, 12:01
Aktualisiert
29.06.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
67/2018
1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
12.07.2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
1 Abt. 2
Frau Kreutz, Herr
Görner
Aktenzeichen:
Datum:
I/2 208.12
24.04.2018
TOP-Nr.
öffentlich
2.3
Antrag einer zusätzlichen Bushaltestelle für den Schulbusverkehr zur Gemeinschaftsgrundschule Gey in Straß
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Schulausschusses vom 05.06.2018, beschließt der Rat der Gemeinde
Hürtgenwald, dem Antrag auf Einrichtung einer zusätzlichen Haltestelle in Gey, Eingang, im
Rahmen der Schülerbeförderung zur Gemeinschaftsgrundschule Gey in Straß nicht zu
entsprechen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
90321
ca. 1.800,00 €
Sachverhalt:
Es wird auf die Beratung des Schulausschusses vom 05.06.2018 verwiesen.
Mit Schreiben vom 22.01.2018 beantragt die Fraktion FFH Hürtgenwald um Prüfung, inwiefern die
Haltestelle Gey Eingang zukünftig zusätzlich mitbedient werden kann, um den Schulweg der
Kinder in Gey sicherer zu gestalten und zu verkürzen.
Den per Mail übersandten Antrag mit der vorgeschlagenen Linienführung des Schülerspezialverkehrs innerhalb von Gey habe ich mit E-Mail vom 01.02.2018 dem Busunternehmen Rüssel- Seite 1 von 2 -
Reisen übersandt mit der Bitte um Mitteilung, wie sich die vorgeschlagene Änderung des Schulweges zur Grundschule sowohl wegen der Fahrzeit als auch evtl. Schülerfahrtkosten auswirken
würde.
Mit E-Mails vom 09.03.2018, 28.03.2018 und 17.04.2018 wurde an meine Anfrage erinnert. Auf
nochmalige telefonische Anfrage von heute hat mit das Busunternehmen eine Antwort übersandt.
Danach wird die Änderung des Schulweges in der vorgeschlagenen Form unter Berücksichtigung
von Sicherheitsaspekten beim Überqueren der B399 für sinnvoll erachtet.
Der diesbezügliche Schriftwechsel ist im Anhang zur Kenntnis beigefügt.
Ebenfalls ist die E-Mail vom 08.06.2018 von Ratsmitglied Schlepütz beigefügt.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Das Unternehmen weist auf entstehende Mehrkosten pro Schultag von 8,92 € hin. Dies würde
einer jährlichen Erhöhung der Schülerbeförderungskosten von ca. 1.800,00 € entsprechen.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Der vorgeschlagene Beschluss dient der Gewährleistung der Sicherheit des Schulweges der
Grundschulkinder aus Gey zur Gemeinschaftsgrundschule in Straß. Die entstehenden Mehrkosten
der Schülerbeförderung erscheinen daher angemessen und vertretbar.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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