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Beschlussvorlage (Zuschussgewährung für die St. Angela-Schule in Düren - Vertragsentwurf)

Daten

Kommune
Hürtgenwald
Größe
95 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
29.06.18, 12:01
Aktualisiert
29.06.18, 12:01
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Inhalt der Datei

GEMEINDE HÜRTGENWALD Beschlussvorlage Nr.: 66/2018 1. Ergänzung Der Bürgermeister Gremium Termin Gemeinderat 12.07.2018 Abteilung: Sachbearbeiter: /Abt. 2 Herr Görner/Frau Kreutz Aktenzeichen: Datum: 283.0 24.04.2018 TOP-Nr. öffentlich 2.4 Zuschussgewährung für die St. Angela-Schule in Düren - Vertragsentwurf Beschlussvorschlag: Auf Empfehlung des Schulausschusses vom 05.06.2018, beschließt der Rat der Gemeinde Hürtgenwald den Vertrag vom 12.06.2006 außerordentlich zum 31.07.2018 kündigen; hilfsweise ordentlich zum 31.12.2019 (§ 5 der Vereinbarung) Finanzielle Auswirkungen ? Ja Produkt: 903240 €1.872,29 (Anteil 2018) Sachverhalt: Es wird auf die Beratung des Schulausschusses vom 05.06.2018 verwiesen. Landrat Spelthahn hat mit Schreiben vom 29.01.2018 mitgeteilt, dass die Schulträgerschaft der St. Angela Schule in Düren von bisher 60 % zum 01.08.2018 vollständig auf das Bistum Aachen übertragen wird. Die bisherigen Mitträger, der Konvent der Ursulinen sowie der Verein St. Angela Schulgesellschaft, scheiden aus. Darüber hinaus wird zum Schuljahr 2018/19 die parallele Monoedukation in der Jahrgangsstufe 5 am Gymnasium und an der Realschule eingeführt, so dass dann auch Jungen an dem katholischen Bildungsangebot partizipieren können. - Seite 1 von 2 - Der neue Schulträger stellt sich die Situation für den Kreis Düren so dar, dass zur dauerhaften Erhaltung des Schulstandortes weiterhin die finanzielle Unterstützung in Form der bisherigen Zuschusszahlungen benötigt wird. Stand Oktober 2017 besuchten 34 Schüler aus der Gemeinde Hürtgenwald die St. Angela Schule. zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt: Der Zuschussbeitrag könnte eingespart werden. Abwägung und Entscheidungsvorschlag: Der bestehende Vertrag wurde seinerzeit geschlossen, da der bisherige Schulträger erhebliche Schwierigkeiten hatten die Kosten für den Schulbetrieb zu finanzieren und daher eine Schulschließung zu befürchten war. Des Weiteren gab es auf dem Gebiet der Stadt Düren neben der St. Angela Schule keine weitere reine Mädchenschule in den Bereichen Realschule und Gymnasium. Beide Sachverhalte ändern sich mit der vollständigen Übernahme der Schulträgerschaft durch das Bistum Aachen. So ist die finanzielle Situation des neuen Schulträgers (100 % Bistum Aachen) eine andere, als die der bisherigen Mitträger und auch die Ausrichtung der Schule als reine Mädchenschule, die ab 01.08.2018 aufgegeben wird. Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt gem. § 5 Abs 2 der Vereinbarung vom 12.06.2006 vorbehalten. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn sich die Grundlage der Ersatzschulfinanzierung oder die Bistumszuschüsse wesentlich ändern. Die beiden Änderungen stellen für die Gemeinde Hürtgenwald einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung zum 31.07.2018 dar. Damit würde der Vertrag gem. § 5 Abs.1 der Vereinbarung fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt. Gefertigt: (Sachbearbeiter) Mitzeichnung (Abteilungsleiter) (Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister) - Seite 2 von 2 -