Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
95 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
29.06.18, 12:01
Aktualisiert
29.06.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
66/2018
1. Ergänzung
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
12.07.2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
/Abt. 2
Herr Görner/Frau
Kreutz
Aktenzeichen:
Datum:
283.0
24.04.2018
TOP-Nr.
öffentlich
2.4
Zuschussgewährung für die St. Angela-Schule in Düren - Vertragsentwurf
Beschlussvorschlag:
Auf Empfehlung des Schulausschusses vom 05.06.2018, beschließt der Rat der Gemeinde
Hürtgenwald den Vertrag vom 12.06.2006 außerordentlich zum 31.07.2018 kündigen; hilfsweise
ordentlich zum 31.12.2019 (§ 5 der Vereinbarung)
Finanzielle Auswirkungen ?
Ja
Produkt:
903240
€1.872,29 (Anteil 2018)
Sachverhalt:
Es wird auf die Beratung des Schulausschusses vom 05.06.2018 verwiesen.
Landrat Spelthahn hat mit Schreiben vom 29.01.2018 mitgeteilt, dass die Schulträgerschaft der
St. Angela Schule in Düren von bisher 60 % zum 01.08.2018 vollständig auf das Bistum Aachen
übertragen wird. Die bisherigen Mitträger, der Konvent der Ursulinen sowie der Verein St. Angela
Schulgesellschaft, scheiden aus. Darüber hinaus wird zum Schuljahr 2018/19 die parallele
Monoedukation in der Jahrgangsstufe 5 am Gymnasium und an der Realschule eingeführt, so
dass dann auch Jungen an dem katholischen Bildungsangebot partizipieren können.
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Der neue Schulträger stellt sich die Situation für den Kreis Düren so dar, dass zur dauerhaften
Erhaltung des Schulstandortes weiterhin die finanzielle Unterstützung in Form der bisherigen
Zuschusszahlungen benötigt wird.
Stand Oktober 2017 besuchten 34 Schüler aus der Gemeinde Hürtgenwald die St. Angela
Schule.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Der Zuschussbeitrag könnte eingespart werden.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Der bestehende Vertrag wurde seinerzeit geschlossen, da der bisherige Schulträger erhebliche
Schwierigkeiten hatten die Kosten für den Schulbetrieb zu finanzieren und daher eine Schulschließung zu befürchten war. Des Weiteren gab es auf dem Gebiet der Stadt Düren neben der
St. Angela Schule keine weitere reine Mädchenschule in den Bereichen Realschule und
Gymnasium. Beide Sachverhalte ändern sich mit der vollständigen Übernahme der
Schulträgerschaft durch das Bistum Aachen. So ist die finanzielle Situation des neuen
Schulträgers (100 % Bistum Aachen) eine andere, als die der bisherigen Mitträger und auch die
Ausrichtung der Schule als reine Mädchenschule, die ab 01.08.2018 aufgegeben wird.
Das Recht der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt gem. § 5 Abs 2 der
Vereinbarung vom 12.06.2006 vorbehalten. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn sich die
Grundlage der Ersatzschulfinanzierung oder die Bistumszuschüsse wesentlich ändern. Die beiden
Änderungen stellen für die Gemeinde Hürtgenwald einen wichtigen Grund zur außerordentlichen
Kündigung zum 31.07.2018 dar. Damit würde der Vertrag gem. § 5 Abs.1 der Vereinbarung
fristgerecht zum 31.12.2019 gekündigt.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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