Daten
Kommune
Hürtgenwald
Größe
155 kB
Datum
12.07.2018
Erstellt
29.06.18, 12:01
Aktualisiert
29.06.18, 12:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE
HÜRTGENWALD
Beschlussvorlage
Nr.:
Der Bürgermeister
Gremium
Termin
Gemeinderat
12.07.2018
94/2018
Abteilung:
Sachbearbeiter:
Abt. 3
Herr Riester
Aktenzeichen:
Datum:
505.00
19.06.2018
TOP-Nr.
öffentlich
6
Wasserversorgungskonzept für das hiesige Gemeindegebiet;
hier: Beschlussfassung über die Endfassung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Hürtgenwald beschließt das vorliegende Wasserversorgungskonzept für
die Gemeinde Hürtgenwald und ermächtigt die Verwaltung, dieses der Bezirksregierung Köln
vorzulegen.
Finanzielle Auswirkungen ?
Nein
Produkt:
911
€
Sachverhalt:
In der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 30.11.2017 wurde vom Betriebsleiter des
Wasserwerks des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach, Herrn Buchsteiner, der
Entwurf des Wasserversorgungskonzepts der Gemeinde Hürtgenwald ausführlich vorgestellt und
ohne Gegenstimme beschlossen, dem Rat der Gemeinde Hürtgenwald zu empfehlen, das fertige
Wasserversorgungskonzept zu beschließen.
Zwischenzeitlich wurden marginale Änderungen in das Wasserversorgungskonzept eingearbeitet,
etwa auf Seite 52 die Zahlen aus 2016 in die Tabelle „Mittlere Tagesförderung und spezifische
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reale Wasserverluste“ eingearbeitet. Zudem wurde das Konzept um eine Übersichtskarte und um
ein Luftbild der Trinkwasseraufbereitungsanlage ergänzt.
Die Endfassung des Wasserversorgungskonzepts ist dieser Vorlage als digitale Datei beigefügt.
Aufgrund des Umfangs und der Größe der Kartenwerke ist eine Beifügung in Papierform leider
nicht möglich. Eine Einsichtnahme in das Konzept ist aber selbstverständlich in der Verwaltung
möglich. Zudem steht es im Ratsinformationssystem auf der gemeindlichen Homepage zur
Verfügung.
Die Verwaltung erlaubt sich den Hinweis, dass die Erarbeitung des Wasserversorgungskonzepts
durch den Wasserversorgungszweckverband Perlenbach erfolgt ist, ohne dass hierdurch Kosten
für die Gemeinde Hürtgenwald entstanden sind.
zu erwartende Auswirkungen auf den Haushalt:
Durch die Beschlussfassung des Wasserversorgungskonzepts ergeben sich keine Auswirkungen
auf den Haushalt.
Abwägung und Entscheidungsvorschlag:
Nach Überzeugung des Wasserversorgungszweckverbandes Perlenbach und der Verwaltung ist
das vorliegende Wasserversorgungskonzept der Gemeinde Hürtgenwald inhaltlich schlüssig und
aussagekräftig und entspricht demnach den gesetzlichen Bestimmungen des § 38
Landeswassergesetz zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung.
Sachliche Gründe, dieses Wasserversorgungskonzept nicht zu beschließen, sind nicht ersichtlich.
Gefertigt:
(Sachbearbeiter)
Mitzeichnung
(Abteilungsleiter)
(Kämmerei) ( Fachbereichsleiter) (Bürgermeister)
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