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Allgemeine Vorlage (4. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen)

Daten

Kommune
Kall
Größe
94 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
02.07.18, 09:19
Aktualisiert
02.07.18, 09:19
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Gemeinde Kall Vorlagen-Nr. Sitzungstermin Der Bürgermeister 158/2018 03.07.2018 Vorlage erstellt: 02.07.2018 Federführung: 2.3 An den Rat mit der Bitte um X TL: SB: öffentliche Sitzung Herr Heinen Herr Heinen Beschlussfassung Mitzeichnung durch Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den Bürgermeister Kenntnisnahme Allg. Vertreter Haushaltsmäßige Auswirkungen: Teamleiter/in Vorlage berührt nicht den Haushalt. Mittel verfügbar bei Euro Sachbearbeiter/in über-/außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen erforderlich bei PSK Deckung erfolgt durch PSK Euro Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen: TOP 15 4. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 4. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom xx.xx.2018. Sachdarstellung: Mit der Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten – Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) – vom 16. November 2006 (GV.NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. März 2018 (GV.NRW. S. 208) besteht die Möglichkeit, weitere Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage durch die Änderung der Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen festzulegen. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen (3. Änderung) vom 03.12.2014 sieht nachfolgende Sonn- und Feiertage vor: Bezirk Kall am 4. Sonntag im Januar (Wintermarkt) am 3. Sonntag im März (Frühlings- und Familienfest) am letzten Sonntag im September (Herbstschau) am Sonntag vor dem Volkstrauertag (Martinsmarkt) Bezirk Sistig am 1. Sonntag im Oktober (Kirmes) Bezirk Sötenich am 2. Sonntag im September (Kirmes) Bezirk Scheven am 2. Sonntag im Oktober (Kirmes) Bezirk Wahlen am Pfingstmontag (Kirmes). Vorlagen-Nr. 158/2018 Seite 2 Nachfolgende Änderungen sind geplant: 1. Der geplante Verkaufsoffene Sonntag, der Sonntag (11.11.2018) vor dem Volkstrauertag (18.11.2018) ist gleichzeitig die Session Eröffnung des Karnevals. Der Gewerbeverein Kall bittet aus diesem Grund um die Verlegung dieses Verkaufsoffenen Sonntages auf den ersten Sonntag (04.11.2018) im November. 2. Es wird ein zusätzlicher Verkaufsoffener Sonntag für den 3.Sonntag (21.10.2018) im Oktober festgelegt. Nach dem das Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) geändert ist, besteht die Möglichkeit zusätzliche Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zu genehmigen. Der Gewerbeverein Kall sieht hierdurch eine deutliche Verbesserung des Wettbewerbers für den Einzelhandel. Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonnund Feiertagen, wird wie folgt geändert: Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonn- und Feiertagen jeweils in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein: Bezirk Kall am 4. Sonntag im Januar (Wintermarkt) am 3. Sonntag im März (Frühlings- und Familienfest) am letzten Sonntag im September (Herbstschau) am 3. Sonntag im Oktober am 1. Sonntag im November (Martinsmarkt) Bezirk Sistig am 1. Sonntag im Oktober (Kirmes) Bezirk Sötenich am 2. Sonntag im September (Kirmes) Bezirk Scheven am 2. Sonntag im Oktober (Kirmes) Bezirk Wahlen am Pfingstmontag (Kirmes)