Daten
Kommune
Kall
Größe
94 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
02.07.18, 09:19
Aktualisiert
02.07.18, 09:19
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kall
Vorlagen-Nr.
Sitzungstermin
Der Bürgermeister
158/2018
03.07.2018
Vorlage erstellt:
02.07.2018
Federführung:
2.3
An den
Rat
mit der Bitte um
X
TL:
SB:
öffentliche Sitzung
Herr Heinen
Herr Heinen
Beschlussfassung
Mitzeichnung durch
Fassung eines Empfehlungsbeschlusses an den
Bürgermeister
Kenntnisnahme
Allg. Vertreter
Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Teamleiter/in
Vorlage berührt nicht den Haushalt.
Mittel verfügbar bei
Euro
Sachbearbeiter/in
über-/außerplanmäßige Aufwendungen/
Auszahlungen erforderlich bei PSK
Deckung erfolgt durch PSK
Euro
Kämmerer, wenn haushaltsrechtl. Auswirkungen:
TOP 15
4. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die als Anlage beigefügte 4. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen vom xx.xx.2018.
Sachdarstellung:
Mit der Änderung des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten – Ladenöffnungsgesetz
(LÖG NRW) – vom 16. November 2006 (GV.NRW. S. 516), zuletzt geändert durch Gesetz vom
22. März 2018 (GV.NRW. S. 208) besteht die Möglichkeit, weitere Verkaufsoffene Sonn- und
Feiertage durch die Änderung der Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen festzulegen.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und
Feiertagen (3. Änderung) vom 03.12.2014 sieht nachfolgende Sonn- und Feiertage vor:
Bezirk Kall
am 4. Sonntag im Januar
(Wintermarkt)
am 3. Sonntag im März (Frühlings- und Familienfest)
am letzten Sonntag im September (Herbstschau)
am Sonntag vor dem Volkstrauertag (Martinsmarkt)
Bezirk Sistig
am 1. Sonntag im Oktober (Kirmes)
Bezirk Sötenich
am 2. Sonntag im September (Kirmes)
Bezirk Scheven
am 2. Sonntag im Oktober (Kirmes)
Bezirk Wahlen
am Pfingstmontag (Kirmes).
Vorlagen-Nr. 158/2018
Seite 2
Nachfolgende Änderungen sind geplant:
1. Der geplante Verkaufsoffene Sonntag, der Sonntag (11.11.2018) vor dem Volkstrauertag (18.11.2018) ist gleichzeitig die Session Eröffnung des Karnevals. Der Gewerbeverein Kall bittet aus diesem Grund um die Verlegung dieses Verkaufsoffenen Sonntages auf den ersten Sonntag (04.11.2018) im November.
2. Es wird ein zusätzlicher Verkaufsoffener Sonntag für den 3.Sonntag (21.10.2018) im
Oktober festgelegt.
Nach dem das Ladenöffnungsgesetz (LÖG NRW) geändert ist, besteht die Möglichkeit
zusätzliche Verkaufsoffene Sonn- und Feiertage zu genehmigen. Der Gewerbeverein Kall
sieht hierdurch eine deutliche Verbesserung des Wettbewerbers für den Einzelhandel.
Die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonnund Feiertagen, wird wie folgt geändert:
Verkaufsstellen dürfen an folgenden Sonn- und Feiertagen jeweils in der Zeit von 13.00
Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet sein:
Bezirk Kall
am 4. Sonntag im Januar
(Wintermarkt)
am 3. Sonntag im März (Frühlings- und Familienfest)
am letzten Sonntag im September (Herbstschau)
am 3. Sonntag im Oktober
am 1. Sonntag im November (Martinsmarkt)
Bezirk Sistig
am 1. Sonntag im Oktober (Kirmes)
Bezirk Sötenich
am 2. Sonntag im September (Kirmes)
Bezirk Scheven
am 2. Sonntag im Oktober (Kirmes)
Bezirk Wahlen
am Pfingstmontag (Kirmes)