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Beschlusstext (3. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung)

Daten

Kommune
Merzenich
Größe
11 kB
Datum
21.06.2018
Erstellt
06.07.18, 11:12
Aktualisiert
06.07.18, 11:12
Beschlusstext (3. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung)

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Inhalt der Datei

Beschluss aus der Niederschrift über die 16. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Gemeinde Merzenich vom 21.06.2018. Öffentliche Sitzung 5 3. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung 67/2018 Der Vorsitzende schlägt vor, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 an dieser Stelle gemeinsam zu beraten. Die CDU-Fraktion fragt an, ob der Stahlzylinder bzw. die Urnenkammern ohne Boden beschafft werden können, damit die Urne besser verrotten kann. Der Bauhofleiter sagt Prüfung zu. In diesem Zusammenhang wird die Frage diskutiert, ob die Gemeinde den Einsatz verrottbarer Urnen der Baumbestattung per Satzung verbindlich festlegen kann. Nach Wertung der Verwaltung gibt es mehrere Arten der Erdbestattung und dieser Zusatz müsste für alle Bestattungsarten geändert werden. Nach Erlöschen des Nutzungsrechtes oder der Ruhefrist geht das Verfügungsrecht über die Asche auf die Friedhofsverwaltung über. Die Friedhofsverwaltung hat das Recht, die beigesetzten Aschebehälter zu entfernen. Die Asche wird an geeigneter Stelle des Friedhofes in würdiger Weise der Erde übergeben. Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss: Die vorliegende 3. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung wird beschlossen. Auszug 16. Sitzung 1 von 1