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Beschlussvorlage (Vorstellung Konzept pädagogische Übermittagsbetreuung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
187 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
26.06.18, 18:02
Aktualisiert
31.08.18, 18:01
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9157/2017 1. Ergänzung Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Schul- und Bildungsausschuss 30.01.2018 Schul- und Bildungsausschuss 10.07.2018 Abstimmungsergebnis: Kenntnisnahme Betreff: Vorstellung Konzept pädagogische Übermittagsbetreuung Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Vorstellung durch die drei weiterführenden Schulen zur Kenntnis. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Bereits mit Vorlage WP 7-102/2008 vom 17.06.2008 (die Daten haben sich natürlich entsprechend verändert) wurde mitgeteilt, dass an den weiterführenden Schulen eine pädagogische Übermittagsbetreuung eingeführt wird. `Pädagogische Übermittagsbetreuung in allen Halbtagsschulen der Sekundarstufe I [„Geld oder Stelle“] Für alle Schulen der Sekundarstufe I, die keine Ganztagsschulen sind, wird ab 01.02.2009 - zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2008/2009 - ein Programm zur pädagogischen Übermittagsbetreuung [Geld oder Stelle] eingerichtet. Die Schulen können hierbei eigenständig wählen, ob sie Geld oder entsprechende Lehrerstellenanteile für die pädagogische Übermittagsbetreuung vorziehen. Die Mittel können für die pädagogische Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schülerinnen und Schüler mit Nachmittagsunterricht sowie für ergänzende Arbeitsgemeinschaften, Bewegungs- und Förderangebote eines Ganztags eingesetzt werden. Aufgrund der Schülerzahlen würde die Hauptschule eine Förderung in Höhe von 20.000 € bzw. 0,4 Lehrerstellen, die Realschule von 25.000 € bzw. 0,5 Lehrerstellen sowie das Gymnasium von 30.000 € bzw. 0,6 Lehrerstellen erhalten.´ Bereits damals war es ausdrücklicher Wunsch der Schulleitungen von der Kapitalisierung Gebrauch zu machen. Gleichwohl bleibt die Aufgabe ein Bereich der inneren Schulangelegenheit. Dies macht auch insofern Sinn, da AG Angebote und Aufsicht immer schon durch die Schulen eigenverantwortlich geplant und durchgeführt wurden. Im letzten Schul- und Bildungsausschuss wurde auch unter Bezug auf eine räumliche Belastung der Mensa durch Schülerinnen und Schüler, welche lediglich einen Aufenthaltsraum suchten, die Vorstellung eines Betreuungskonzeptes erbeten. Die Schulleitungen wurden daher zeitnah gebeten, dieses im nächsten Schul- und Bildungsausschuss vorzustellen. [Anlage 1] Das von der Caritas eingereichte Konzept ist als Anlage 2 beigefügt. Der seinerzeit geschlossene Vertrag wurde am 25.11.2008 durch den zuständigen Ausschuss im nicht öffentlichen Teil beschlossen. Ergänzung: Zu dem von der Caritas eingereichten Konzept [Anlage 1] wurden in der Sitzung vom 30.01.2018 seitens der Politik Fragen zur praktischen Ausgestaltung der pädagogischen Übermittagsbetreuung gestellt. Es wurde um Bericht über konkrete Angebote und die zeitliche und personelle Ausstattung gebeten. Auch wurden Daten zur Belegung der Angebote und eine Information zur Anwesenheitskontrolle gewünscht. Mit E-Mails vom 01.02.2018 und vom 26.04.2018 wurden die Schulleitungen gebeten, das Konzept in Absprache mit dem Träger zu konkretisieren und in der nächsten Sitzung des Schul- und Bildungsausschusses vorzustellen [Anlage 2 und 3]. Eine Anfrage der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 30.05.2018 [Anlage 4]. konkretisierte die offenen Fragen noch einmal. Der Träger der Übermittagsbetreuung hat diese Fragen zum Anlass genommen und die Mitglieder des Schul- und Bildungsausschusses für Montag, den 11.06.2018 ab 13:00 Uhr oder Donnerstag, den 14.06.2018 ab 13:00 Uhr zu einer Vorstellung ihrer Arbeit vor Ort eingeladen. Eine schriftliche Antwort durch das Gymnasium ist als Anlage 5 beigefügt. Seitens der Verwaltung (als Schulträger für die sachliche Ausstattung der Schulen verantwortlich) kann wie folgt Auskunft gegeben werden: Beschlussvorlage WP9-157/2017 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 1. Wie wird es begründet, dass Eltern im Rahmen des aus Landesmitteln finanzierten Angebots der Übermittagsbetreuung Kosten entstehen? Wie auch im Unterricht können aus Sicht der Schulverwaltung nur Materialkosten abgerechnet werden. Hier fallen spontan die Kosten für einen zur Verfügung gestellten Zeichenblock oder Literatur ein. Für eine Erhebung von Personalkosten gibt es keine Grundlage. 6. Wie erfolgt die Rechnungslegung als Vorlage für den Verwendungsnachweis (z.B. zeitnahe Vorlage, Bestätigung durch die Schule) Der Träger der Übermittagsbetreuung bestätigt gegenüber der Schulverwaltung die ordnungsgemäße Verwendung und legt darüber hinaus keine weiteren Unterlagen vor. Diese Vorgehensweise entspricht, wie sich bei einer Umfrage bei den benachbarten Schulträgern ergeben hat, der gängigen Praxis. Hier muss nochmals darauf hingewiesen werden, dass die pädagogische Übermittagsbetreuung grundsätzlich durch Lehrkräfte der jeweiligen Schule stattfinden kann. Hier entstehen für den Schulträger keine weiteren Kosten und kein Personalaufwand zur Prüfung der Angebote. Die Schulleiter können (12-63 Nr. 2 Ziffer 10.2) entscheiden, ob sie Lehrerstellen kapitalisiert und die Mittel für die Übermittagsbetreuung einsetzen. Durch diese Entscheidung wird (11-02 Nr. 24 Ziffer 3) der Schulträger verpflichtet, die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel zu prüfen und nachzuweisen. Auch zukünftig kann eine Prüfung durch den Schulträger (vor allem) inhaltlich und personell nicht erfolgen. Hier käme allenfalls in Betracht, die Prüfung durch die Schulleitungen vornehmen zu lassen, da nur vor Ort festgestellt werden kann, ob Angebote stattfinden und wie diese besucht werden. Von der Vorlage von Teilnehmerlisten im Schulverwaltungsamt wäre auch aus datenschutzrechtlichen Erwägungen dringend abzuraten. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Schuldt ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-157/2017 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Beschlussvorlage WP9-157/2017 1. Ergänzung Seite: 4 Seite 4