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Beschlussvorlage (Gestaltung des Schulzentrums - Zaun am Schulzentrum - Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.03.2018 - Ordnungsrechtliche Verordnung; Aufnahme eines Glasverbotes)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
212 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
26.06.18, 18:02
Aktualisiert
31.08.18, 18:01
Beschlussvorlage (Gestaltung des Schulzentrums
- Zaun am Schulzentrum
- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.03.2018
- Ordnungsrechtliche Verordnung; Aufnahme eines Glasverbotes) Beschlussvorlage (Gestaltung des Schulzentrums
- Zaun am Schulzentrum
- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.03.2018
- Ordnungsrechtliche Verordnung; Aufnahme eines Glasverbotes) Beschlussvorlage (Gestaltung des Schulzentrums
- Zaun am Schulzentrum
- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.03.2018
- Ordnungsrechtliche Verordnung; Aufnahme eines Glasverbotes) Beschlussvorlage (Gestaltung des Schulzentrums
- Zaun am Schulzentrum
- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.03.2018
- Ordnungsrechtliche Verordnung; Aufnahme eines Glasverbotes)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9205/2017 1. Ergänzung Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Schul- und Bildungsausschuss 30.01.2018 Schul- und Bildungsausschuss 10.07.2018 Abstimmungsergebnis: mehrheitlich dafür Betreff: Gestaltung des Schulzentrums - Zaun am Schulzentrum - Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.03.2018 - Ordnungsrechtliche Verordnung; Aufnahme eines Glasverbotes Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt a) der unter Punkt 7 vorgeschlagenen Vorgehensweise (Planung des gesamten Schulgeländes mit Unterstützung eines Fachplaners und umfassender Beteiligung) zu und b) empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ein Glasverbot für Schulhöfe nicht / generell / zeitlich befristet in die ordnungsrechtliche Verordnung aufzunehmen. (der Beschlussvorschlag ist mit den Beteiligten noch zu konkretisieren) . STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Vandalismus am Bedburger Schulzentrum ist ein Phänomen, das in den letzten Jahren zunehmend Kosten verursachte. Im Zuge eines Arbeitskreises wurden folgende Maßnahmeoptionen zur Verbesserung der Situation erarbeitet. 1. Glas- und Alkoholverbot auf Schulhöfen Die Aufnahme eines Glas- und Alkoholverbotes auf Schulhöfen sollte in § 9 der Ordnungsbehördlichen Verordnung aufgenommen werden. Im Rat der Stadt Bedburg am 19.06.2018 wurde dieser Punkt zur Beratung in den Schul- und Bildungsausschuss verwiesen. Die Schulleiter, aber auch die Schülervertreter der weiterführenden Schulen und Rheinflanke für die Beteiligung von Jugendlichen wurden mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben. Aufgrund der kurzfristigen Verweisung an den Schul- und Bildungsausschuss müssen die Antworten nachgereicht bzw. erst im Ausschuss vorgelegt werden. 2. Konsequente Strafverfolgung von Tätern Nur eine Strafverfolgung kann mittel- und langfristig eine abschreckende Wirkung entfalten. Das wäre aber nur möglich, wenn die Identität der Straftäter festgestellt wird und angezeigte Straftaten von Staatsanwaltschaft und Gerichten konsequent nachgehalten werden. Hier wird es als wichtig erachtet, in Kontakt mit Justiz und Polizei für die Bedeutung dieser Zusammenhänge zu sensibilisieren. (siehe Ziffer 5) 3. Umgang mit irregulären Graffitis Irreguläre Graffitis sollen unmittelbar entfernt werden. Es können Flächen zum Auftragen von Graffiti i. R. von begleiteten Projekten der Schulsozialarbeit bereitgestellt werden. 4. Beschilderung für Öffnungszeiten Da die Straftaten häufig anonym am späten Abend oder in der Nacht erfolgen, werden die Öffnungszeiten des Schulgeländes auf folgende Zeiten beschränkt: Wintermonate: Mo bis Fr 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr; Sa. u. So. von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Sommermonate: Mo bis Fr 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr; Sa. u. So. von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr Eine entsprechende Beschilderung wurde beschafft. Ausnahmen sind mit Genehmigung des Bürgermeisters – damit man flexibel bleibt – möglich. 5. Videoüberwachung Es wurden technische Lösungen für eine Videoüberwachung über Nacht bzw. für einen Fahrradstellplatz angeregt. Soweit die Kosten und die technische Machbarkeit geklärt sind, wäre ein solches Vorgehen aber mit allen Nutzern vorher abzustimmen, um einen größtmöglichen Konsens herbeizuführen. Soweit möglich könnten bereits mittelfristig Stellen, wo häufiger Vandalismus Schäden vorkommen so überwacht werden, dass der Verursacher festgestellt werden kann. Mit den Schülerinnen und Schülern wird zu klären sein, ob sie damit einverstanden sind, wenn ein reiner Fahrradabstellplatz auch tagsüber zur Sicherung der Fahrräder überwacht wird. 6. Belebung des Schulgeländes Wie auch im Jugendhilfeausschuss berichtet, soll die mobile Jugendarbeit ausgeweitet werden und es stehen entsprechende Vertragsverhandlungen mit dem Träger an. Dies wurde bereits insofern genutzt, dass die Mitarbeiter der RheinFlanke gGmbH stärker in den Abendbereich im Schulzentrum aktiv sind. Beschlussvorlage WP9-205/2017 1. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 7. Gestaltung des Geländes am Schulzentrum Mit Datum vom 06.03.2018 stellte die SPD Fraktion einen Antrag zur Gestaltung des Schulgeländes der weiterführenden Schulen [siehe Anlage 1]. Die Verwaltung begrüßt den Antrag ausdrücklich. Der Lern- und Lebensraum des Schulzentrums stellt ein dynamisches Gefüge dar, in dem unterschiedliche Akteure mit je eigenen Bedürfnissen und Interessen (Schüler-, Eltern- und Lehrerschaften, Anwohner, Vereine, Jugendhilfe, Jugendpflege, mobile Jugendarbeit,…) zusammenkommen. Entscheidungen über bauliche Maßnahmen haben zwangsläufig Auswirkungen auf die Bedürfnisse und Wünsche der unterschiedlichen Zielgruppen. Hinzu kommen bau- und ordnungsrechtliche Vorgaben, die schon bei einer Planung zu berücksichtigen sind. Die Schülerschaften haben sich bereits in einem ersten Anlauf mit der Gestaltung des Schulhofes befasst. Am 07.06.2018 fand ein Treffen zwischen dem FD 4 und den Schülervertreterinnen und Schülervertretern statt, in dem die Ergebnisse zusammengetragen wurden. Bei dieser Gelegenheit wurde auch betont, dass die Partizipation an der Gestaltung aus Sicht der Verwaltung der richtige Weg ist. Zugleich wurde bekräftigt, dass Partizipation und Planung aufgrund der Komplexität des gesamten Projektes nicht an den Grundstücksgrenzen der jeweiligen Schulformen enden können, da dieses Projekt auch die besondere Chance bietet, gemeinsame Potenziale zu nutzen. Aufgrund der vielfältigen Lösungsmöglichkeiten zur Umgestaltung des Schulgeländes wird von Seiten der Verwaltung zur Erarbeitung eines tragfähigen Gesamtkonzeptes die Einbindung eines Fachplaners für unverzichtbar gehalten. Von Seiten des Fachdienstes 6 wurde bereits Kontakt zu einem Fachplaner aufgenommen. Dieser kann fundierte Erfahrungen im Bereich Schulhofgestaltung und Partizipation vorweisen. Ein erstes Arbeitstreffen zum Kennenlernen und zum „Abstecken“ der Erwartungen und Möglichkeiten einer Zusammenarbeit wurde für Anfang Juli vereinbart. Die Verwaltung geht mit nachfolgenden Erwartungen in das erste Gespräch. Die Details der zu ermittelnden Arbeitsgrundlage sollen anschließend als Willensbekundung der Vertragsparteien in einem »letter of intent« festgehalten werden. Der Fachplaner wird voraussichtlich mit der Durchführung bzw. Begleitung des Partizipationsverfahrens beauftragt. Es wird ein Konzept zur Durchführung eines Beteiligungsverfahrens (z.B. Workshops oder Informationsveranstaltungen) erarbeitet und in enger Zusammenarbeit mit diesem und mit allen Beteiligten durchgeführt. Von Seiten der Stabsstelle Soziale Stadt können zur Deckung der Kosten für den Fachplaner im Rahmen des Partizipationsprozesses gegebenenfalls Mittel aus dem Topf „Demokratie leben“ generiert werden. Der Fachplaner erstellt auf der Grundlage des durchgeführten Beteiligungsverfahrens einen Maßnahmenkatalog sowie eine grobe Kostenschätzung zur Anmeldung im städtischen Haushalt. Nach Zustimmung des Rates und Genehmigung der Mittel im Haushalt der Stadt Bedburg bestünde dann die Möglichkeit, den Berater mit der Erstellung einer Leistungsbeschreibung (Leistungstext und Wertungsmatrix) weiter zu beauftragen. Dann kann entschieden werden, ob ein Ideenwettbewerb (Architekturwettbewerb) oder aber eine direkte Vergabe auf der Grundlage des erstellten Maßnahmenkataloges erfolgen soll. Beide Verfahren würden durch den Berater begleitet, dies in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachdiensten der Verwaltung. Beschlussvorlage WP9-205/2017 1. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 8. möglicher Verlauf eines Zaunes Am 29.05.2018 fand durch Vinci eine Präsentation zum aktuellen Zwischenstand der Vorplanung eines möglichen Zaunverlaufs am Schulzentrum Bedburg statt. Dabei sollten im Rahmen eines ergebnisoffenen Prozesses lediglich Möglichkeiten aufgezeigt werden, um weitere Ideen und Kritikpunkte für den Themenkomplex zu sammeln. Es bleibt festzuhalten, dass die Entscheidung über einen Zaun nicht losgelöst von der Gestaltung des Gesamtgeländes betrachtet werden kann. Ein konkretes Beispiel bietet die noch auszudiskutierende Frage, ob der Fahrradstellplatz des Gymnasiums vor oder hinter dem E-Trakt besser wäre. Könnte der Stellplatz hinter den E-Trakt verlegt werden, gäbe es ggf. die Möglichkeit, die Fläche vor dem Gebäude als „Grünes Klassenzimmer“ zu nutzen, was zur Folge hätte, dass hier ggf. gar kein Zaun erforderlich wäre. Aufgrund der vielen noch zu klärenden Fragen und Zusammenhänge wird von Seiten des Fachdienstes 4 davon abgeraten, zur Reduktion von Vandalismus lediglich einen für sich alleinstehenden Zaun um das Schulgelände herum aufzuziehen. Vielmehr erfordert eine mögliche Einhegung der Fläche die Berücksichtigung und Einbeziehung der betroffenen Akteure. Es wird daher empfohlen, dass der o.g. Fachplaner die Berücksichtigung eines möglichen Zaunverlaufs in die Planung aufnimmt. Erst mit der Auswertung der Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens unter Berücksichtigung der notwendigen bau- und ordnungsrechtlichen Expertise wird eine abschließende Aussage darüber möglich sein, an welchen Stellen ein Zaun tatsächlich erforderlich ist und wo ggf. nicht. Die unter Punkt 7 vorgeschlagene Vorgehensweise findet ausdrücklich die Unterstützung der Schülervertreter der weiterführenden Schulen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: ----------------------------------Schuldt ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-205/2017 1. Ergänzung Seite 4