Daten
Kommune
Bedburg
Größe
212 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
26.06.18, 18:02
Aktualisiert
31.08.18, 18:01
Stichworte
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Drucksache: WP9205/2017 1. Ergänzung
Fachdienst 4 - Schule, Bildung und
Jugend
Sitzungsteil
Az.: 40 00 00
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Schul- und Bildungsausschuss
30.01.2018
Schul- und Bildungsausschuss
10.07.2018
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich dafür
Betreff:
Gestaltung des Schulzentrums
- Zaun am Schulzentrum
- Antrag der SPD Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 06.03.2018
- Ordnungsrechtliche Verordnung; Aufnahme eines Glasverbotes
Beschlussvorschlag:
Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt
a) der unter Punkt 7 vorgeschlagenen Vorgehensweise (Planung des gesamten
Schulgeländes mit Unterstützung eines Fachplaners und umfassender Beteiligung)
zu und
b) empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg ein Glasverbot für Schulhöfe nicht / generell /
zeitlich befristet in die ordnungsrechtliche Verordnung aufzunehmen.
(der Beschlussvorschlag ist mit den Beteiligten noch zu konkretisieren) .
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Begründung:
Der Vandalismus am Bedburger Schulzentrum ist ein Phänomen, das in den letzten Jahren
zunehmend Kosten verursachte. Im Zuge eines Arbeitskreises wurden folgende
Maßnahmeoptionen zur Verbesserung der Situation erarbeitet.
1. Glas- und Alkoholverbot auf Schulhöfen
Die Aufnahme eines Glas- und Alkoholverbotes auf Schulhöfen sollte in § 9 der
Ordnungsbehördlichen Verordnung aufgenommen werden. Im Rat der Stadt Bedburg am
19.06.2018 wurde dieser Punkt zur Beratung in den Schul- und Bildungsausschuss verwiesen.
Die Schulleiter, aber auch die Schülervertreter der weiterführenden Schulen und Rheinflanke für
die Beteiligung von Jugendlichen wurden mit der Bitte um Stellungnahme angeschrieben.
Aufgrund der kurzfristigen Verweisung an den Schul- und Bildungsausschuss müssen die
Antworten nachgereicht bzw. erst im Ausschuss vorgelegt werden.
2. Konsequente Strafverfolgung von Tätern
Nur eine Strafverfolgung kann mittel- und langfristig eine abschreckende Wirkung entfalten. Das
wäre aber nur möglich, wenn die Identität der Straftäter festgestellt wird und angezeigte Straftaten
von Staatsanwaltschaft und Gerichten konsequent nachgehalten werden. Hier wird es als wichtig
erachtet, in Kontakt mit Justiz und Polizei für die Bedeutung dieser Zusammenhänge zu
sensibilisieren. (siehe Ziffer 5)
3. Umgang mit irregulären Graffitis
Irreguläre Graffitis sollen unmittelbar entfernt werden.
Es können Flächen zum Auftragen von Graffiti i. R. von begleiteten Projekten der
Schulsozialarbeit bereitgestellt werden.
4. Beschilderung für Öffnungszeiten
Da die Straftaten häufig anonym am späten Abend oder in der Nacht erfolgen, werden die
Öffnungszeiten des Schulgeländes auf folgende Zeiten beschränkt:
Wintermonate: Mo bis Fr 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr; Sa. u. So. von 10:00 Uhr bis 20:00 Uhr.
Sommermonate: Mo bis Fr 07:00 Uhr bis 22:00 Uhr; Sa. u. So. von 10:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Eine entsprechende Beschilderung wurde beschafft. Ausnahmen sind mit Genehmigung des
Bürgermeisters – damit man flexibel bleibt – möglich.
5. Videoüberwachung
Es wurden technische Lösungen für eine Videoüberwachung über Nacht bzw. für einen
Fahrradstellplatz angeregt. Soweit die Kosten und die technische Machbarkeit geklärt sind, wäre
ein solches Vorgehen aber mit allen Nutzern vorher abzustimmen, um einen größtmöglichen
Konsens herbeizuführen.
Soweit möglich könnten bereits mittelfristig Stellen, wo häufiger Vandalismus Schäden
vorkommen so überwacht werden, dass der Verursacher festgestellt werden kann. Mit den
Schülerinnen und Schülern wird zu klären sein, ob sie damit einverstanden sind, wenn ein reiner
Fahrradabstellplatz auch tagsüber zur Sicherung der Fahrräder überwacht wird.
6. Belebung des Schulgeländes
Wie auch im Jugendhilfeausschuss berichtet, soll die mobile Jugendarbeit ausgeweitet werden
und es stehen entsprechende Vertragsverhandlungen mit dem Träger an. Dies wurde bereits
insofern genutzt, dass die Mitarbeiter der RheinFlanke gGmbH stärker in den Abendbereich im
Schulzentrum aktiv sind.
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7. Gestaltung des Geländes am Schulzentrum
Mit Datum vom 06.03.2018 stellte die SPD Fraktion einen Antrag zur Gestaltung des
Schulgeländes der weiterführenden Schulen [siehe Anlage 1]. Die Verwaltung begrüßt den Antrag
ausdrücklich.
Der Lern- und Lebensraum des Schulzentrums stellt ein dynamisches Gefüge dar, in dem
unterschiedliche Akteure mit je eigenen Bedürfnissen und Interessen (Schüler-, Eltern- und
Lehrerschaften, Anwohner, Vereine, Jugendhilfe, Jugendpflege, mobile Jugendarbeit,…)
zusammenkommen. Entscheidungen über bauliche Maßnahmen haben zwangsläufig
Auswirkungen auf die Bedürfnisse und Wünsche der unterschiedlichen Zielgruppen. Hinzu
kommen bau- und ordnungsrechtliche Vorgaben, die schon bei einer Planung zu berücksichtigen
sind.
Die Schülerschaften haben sich bereits in einem ersten Anlauf mit der Gestaltung des Schulhofes
befasst. Am 07.06.2018 fand ein Treffen zwischen dem FD 4 und den Schülervertreterinnen und
Schülervertretern statt, in dem die Ergebnisse zusammengetragen wurden. Bei dieser Gelegenheit
wurde auch betont, dass die Partizipation an der Gestaltung aus Sicht der Verwaltung der richtige
Weg ist. Zugleich wurde bekräftigt, dass Partizipation und Planung aufgrund der Komplexität des
gesamten Projektes nicht an den Grundstücksgrenzen der jeweiligen Schulformen enden können,
da dieses Projekt auch die besondere Chance bietet, gemeinsame Potenziale zu nutzen.
Aufgrund der vielfältigen Lösungsmöglichkeiten zur Umgestaltung des Schulgeländes wird von
Seiten der Verwaltung zur Erarbeitung eines tragfähigen Gesamtkonzeptes die Einbindung eines
Fachplaners für unverzichtbar gehalten. Von Seiten des Fachdienstes 6 wurde bereits Kontakt zu
einem Fachplaner aufgenommen. Dieser kann fundierte Erfahrungen im Bereich
Schulhofgestaltung und Partizipation vorweisen. Ein erstes Arbeitstreffen zum Kennenlernen und
zum „Abstecken“ der Erwartungen und Möglichkeiten einer Zusammenarbeit wurde für Anfang Juli
vereinbart.
Die Verwaltung geht mit nachfolgenden Erwartungen in das erste Gespräch. Die Details der zu
ermittelnden Arbeitsgrundlage sollen anschließend als Willensbekundung der Vertragsparteien in
einem »letter of intent« festgehalten werden.
Der Fachplaner wird voraussichtlich mit der Durchführung bzw. Begleitung des
Partizipationsverfahrens beauftragt. Es wird ein Konzept zur Durchführung eines
Beteiligungsverfahrens (z.B. Workshops oder Informationsveranstaltungen) erarbeitet und in
enger Zusammenarbeit mit diesem und mit allen Beteiligten durchgeführt. Von Seiten der
Stabsstelle Soziale Stadt können zur Deckung der Kosten für den Fachplaner im Rahmen des
Partizipationsprozesses gegebenenfalls Mittel aus dem Topf „Demokratie leben“ generiert werden.
Der Fachplaner erstellt auf der Grundlage des durchgeführten Beteiligungsverfahrens einen
Maßnahmenkatalog sowie eine grobe Kostenschätzung zur Anmeldung im städtischen Haushalt.
Nach Zustimmung des Rates und Genehmigung der Mittel im Haushalt der Stadt Bedburg
bestünde dann die Möglichkeit, den Berater mit der Erstellung einer Leistungsbeschreibung
(Leistungstext und Wertungsmatrix) weiter zu beauftragen. Dann kann entschieden werden, ob ein
Ideenwettbewerb (Architekturwettbewerb) oder aber eine direkte Vergabe auf der Grundlage des
erstellten Maßnahmenkataloges erfolgen soll. Beide Verfahren würden durch den Berater
begleitet, dies in enger Zusammenarbeit mit den beteiligten Fachdiensten der Verwaltung.
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8. möglicher Verlauf eines Zaunes
Am 29.05.2018 fand durch Vinci eine Präsentation zum aktuellen Zwischenstand der Vorplanung
eines möglichen Zaunverlaufs am Schulzentrum Bedburg statt. Dabei sollten im Rahmen eines
ergebnisoffenen Prozesses lediglich Möglichkeiten aufgezeigt werden, um weitere Ideen und
Kritikpunkte für den Themenkomplex zu sammeln.
Es bleibt festzuhalten, dass die Entscheidung über einen Zaun nicht losgelöst von der Gestaltung
des Gesamtgeländes betrachtet werden kann. Ein konkretes Beispiel bietet die noch
auszudiskutierende Frage, ob der Fahrradstellplatz des Gymnasiums vor oder hinter dem E-Trakt
besser wäre. Könnte der Stellplatz hinter den E-Trakt verlegt werden, gäbe es ggf. die Möglichkeit,
die Fläche vor dem Gebäude als „Grünes Klassenzimmer“ zu nutzen, was zur Folge hätte, dass
hier ggf. gar kein Zaun erforderlich wäre.
Aufgrund der vielen noch zu klärenden Fragen und Zusammenhänge wird von Seiten des
Fachdienstes 4 davon abgeraten, zur Reduktion von Vandalismus lediglich einen für sich
alleinstehenden Zaun um das Schulgelände herum aufzuziehen. Vielmehr erfordert eine mögliche
Einhegung der Fläche die Berücksichtigung und Einbeziehung der betroffenen Akteure. Es wird
daher empfohlen, dass der o.g. Fachplaner die Berücksichtigung eines möglichen Zaunverlaufs in
die Planung aufnimmt. Erst mit der Auswertung der Ergebnisse eines Beteiligungsverfahrens unter
Berücksichtigung der notwendigen bau- und ordnungsrechtlichen Expertise wird eine
abschließende Aussage darüber möglich sein, an welchen Stellen ein Zaun tatsächlich erforderlich
ist und wo ggf. nicht.
Die unter Punkt 7 vorgeschlagene Vorgehensweise findet ausdrücklich die Unterstützung der
Schülervertreter der weiterführenden Schulen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel:
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
----------------------------------Schuldt
----------------------------------Brunken
----------------------------------Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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