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Beschlussvorlage (Förderung von Gedenkstättenfahrten Antrag der FWG Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.05.2018)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
126 kB
Datum
10.07.2018
Erstellt
26.06.18, 18:02
Aktualisiert
31.08.18, 18:01
Beschlussvorlage (Förderung von Gedenkstättenfahrten
Antrag der FWG Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.05.2018) Beschlussvorlage (Förderung von Gedenkstättenfahrten
Antrag der FWG Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.05.2018)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9114/2018 Fachdienst 4 - Schule, Bildung und Jugend Sitzungsteil Az.: 40 00 00 öffentlich Beratungsfolge: Schul- und Bildungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 10.07.2018 Betreff: Förderung von Gedenkstättenfahrten Antrag der FWG Fraktion im Rat der Stadt Bedburg vom 28.05.2018 Beschlussvorschlag: Der Schul- und Bildungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, die Schulen bzw. die Fördervereine bei der Durchführung von Gedenkfahrten beratend zu unterstützen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Mit Schreiben vom 28.05.2018 [Anlage 1] beantragte die FWG Fraktion im Rat der Stadt Bedburg die Informationen zu dem Fördererlass vom 03.05.2018 [Anlage 2] an die Schulen bzw. die entsprechenden Fördervereine weiterzuleiten, deren Interesse abzufragen und daraufhin eventuell weitere Schritte bezüglich der Fördermaßnahmen durchzuführen. Die Schulleitungen der weiterführenden Schulen wurden mit Mail vom 29.05.2018 durch das Schulverwaltungsamt entsprechend informiert und um Rückmeldung zum voraussichtlichen Bedarf gebeten. Ausweislich der Aussagen der Schulleitungen wurden die (bereits vorliegenden) Informationen zur Förderung von Gedenkfahrten in die Fachschaften zur weiteren Verwendung weitergeleitet. Die Verwaltung teilt die Auffassung der FWG Fraktion, dass die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung aufzeigt, wie wichtig die Beschäftigung mit unserer Vergangenheit war und weiterhin sein wird. Insofern kann man den Fördererlass vom 03.05.2018 nur ausdrücklich begrüßen. Wie man dem Erlass entnehmen kann, sind ausschließlich Fördervereine der Schulen antragsberechtigt. Derartige schulische Veranstaltung sind zwar klassische innere Schulangelegenheiten und daher grundsätzlich nicht im Einflussbereich des Schulträgers angesiedelt, die Verwaltung sagt aber gerne eine Unterstützung der Förderverein bei der Antragstellung zu. Das alle drei Schulen sehr aktiv mit diesem Thema umgehen, zeigt das u.a. das aktuelle, gemeinsam Projekt `Schule ohne Rassismus, Schule mit Courage´. Für Rückfragen bezüglich geplanter Maßnahmen können die Schulleitungen im Rahmen des Ausschusses Auskunft geben. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel: Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-114/2018 ----------------------------------Brunken ----------------------------------Solbach Fachdienstleiter Bürgermeister Seite 2