Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf – An der Spring hier: Beschluss zur erneuten Offenlage)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
210 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf – An der Spring
hier: Beschluss zur erneuten Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf – An der Spring
hier: Beschluss zur erneuten Offenlage) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf – An der Spring
hier: Beschluss zur erneuten Offenlage)

öffnen download melden Dateigröße: 210 kB

Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9145/2016 2. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: - 60 - öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Stadtentwicklungsausschuss 30.08.2016 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2017 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 26.06.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf – An der Spring hier: Beschluss zur erneuten Offenlage Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt a) die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3 BauGB zu bewerten und b) die erneute Offenlage des „Bebauungsplanes Nr. 8 / Kirchtroisdorf – An der Spring“ gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) einzuleiten. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: In Kirchtroisdorf soll eine rund 4.300 m² große Freifläche im Innenbreich des Ortes als Wohnbaufläche entwickelt werden. Die Fläche, welche im Norden von der Straße An der Spring, westlich und südlich von der Straße Im Vogelsang und dahinterliegenden gemischten Wohn- und Hofflächen sowie im Osten von Wohnbebauung umgrenzt wird, soll von der RWE Power AG entwickelt werden. Der Stadtentwicklungsausschuss beriet zuletzt am 28. September 2017 über den Bebauungsplanentwurf und fasste den Beschluss zur Offenlage. Diese fand schließlich vom 22. November bis einschließlich 22. Dezember 2017 statt. Im Januar 2018 ging ein Hinweis bei der Verwaltung ein, wonach auf dem Plangebiet Nachweise einer Niststätte einer Eulenart vorzufinden seien. Auch wenn die Offenlage zu diesem Zeitpunkt bereits abgelaufen war und eine nachträglich eingegangene Stellungnahme nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben kann, gilt dies jedoch nicht für artenschutzrechtliche Belange wenn Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz betroffen sind. Dies ist hier der Fall. Der hinreichende Verdacht auf eine Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte einer streng geschützten Art reicht aus, um die Sachlage genauer untersuchen zu müssen. Aufgrund dieses Hinweises wurde daher eine weitergehende Artenschutzprüfung (Stufe II) eingeleitet. Im Ergebnis wurde der Verdacht bestätigt. Auf dem westlich angrenzenden Nachbargrundstück nistet regelmäßig ein Steinkautz. Des Weiteren liegen hinreichende Anzeichen dafür vor, dass das Plangebiet zum Nahrungshabitat des Tieres gehört. Der Verlust dieses Habitates ist an anderer geeigneter Stelle auszugleichen. Nach einer eingehenden Umgebungsanalyse konnte eine geeignete Fläche in räumlicher Nähe gefunden werden. Das Ausgleichskonzept sieht vor eine 4.600 m² große Ackerfläche am südlichen Ortsrand des Stadtteils Pütz in eine Streuobstwiese umzuwandeln. Da es sich um eine sogenannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahme handelt, ist die Maßnahme noch vor dem ersten Eingriff in das Plangebiet herzustellen. Die Vorhabenträgerin übernimmt die Herstellung und Pflege dieser Maßnahme. Neben dem Bebauungsplanentwurf, den textlichen Festsetzungen und der Begründung sind auch die Artenschutzprüfungen (Stufe I + II), ein Bodengutachten und ein Verkehrslärmgutachten (inkl. einer zusätzlichen fachgutachterlichen Stellungnahme) Teil der öffentlichen Auslegung. Diese Unterlagen können während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, Raum 204 eingesehen oder per Mail unter j.tempelmann@bedburg.de angefordert werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Nachverdichtungen als Maßnahmen der Innenentwicklung können in den ländlichen Stadtteilen in besonderem Maße zur Entwicklung des Ortes und zum Erhaltung und zur Entwicklung der Infrastrukturen beitragen. Beschlussvorlage WP9-145/2016 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein  Der Antragssteller hat die Planungskosten zu übernehmen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 08.06.2017 ----------------------------------Jens Tempelmann ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-145/2016 2. Ergänzung Seite 3