Daten
Kommune
Bedburg
Größe
210 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Stichworte
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Zu TOP:__________
Drucksache: WP9145/2016 2. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.: - 60 -
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
30.08.2016
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
28.09.2017
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
26.06.2018
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 8 / Kirchtroisdorf – An der Spring
hier: Beschluss zur erneuten Offenlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
a)
die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3
BauGB zu bewerten und
b)
die erneute Offenlage des „Bebauungsplanes Nr. 8 / Kirchtroisdorf – An der Spring“
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) einzuleiten.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Begründung:
In Kirchtroisdorf soll eine rund 4.300 m² große Freifläche im Innenbreich des Ortes als
Wohnbaufläche entwickelt werden. Die Fläche, welche im Norden von der Straße An der Spring,
westlich und südlich von der Straße Im Vogelsang und dahinterliegenden gemischten Wohn- und
Hofflächen sowie im Osten von Wohnbebauung umgrenzt wird, soll von der RWE Power AG
entwickelt werden.
Der Stadtentwicklungsausschuss beriet zuletzt am 28. September 2017 über den
Bebauungsplanentwurf und fasste den Beschluss zur Offenlage. Diese fand schließlich vom 22.
November bis einschließlich 22. Dezember 2017 statt.
Im Januar 2018 ging ein Hinweis bei der Verwaltung ein, wonach auf dem Plangebiet Nachweise
einer Niststätte einer Eulenart vorzufinden seien. Auch wenn die Offenlage zu diesem Zeitpunkt
bereits abgelaufen war und eine nachträglich eingegangene Stellungnahme nach § 4a Abs. 6
BauGB unberücksichtigt bleiben kann, gilt dies jedoch nicht für artenschutzrechtliche Belange
wenn Verbotstatbestände des § 44 Bundesnaturschutzgesetz betroffen sind. Dies ist hier der Fall.
Der hinreichende Verdacht auf eine Beschädigung oder Zerstörung einer Fortpflanzungs- oder
Ruhestätte einer streng geschützten Art reicht aus, um die Sachlage genauer untersuchen zu
müssen.
Aufgrund dieses Hinweises wurde daher eine weitergehende Artenschutzprüfung (Stufe II)
eingeleitet. Im Ergebnis wurde der Verdacht bestätigt. Auf dem westlich angrenzenden
Nachbargrundstück nistet regelmäßig ein Steinkautz. Des Weiteren liegen hinreichende
Anzeichen dafür vor, dass das Plangebiet zum Nahrungshabitat des Tieres gehört. Der Verlust
dieses Habitates ist an anderer geeigneter Stelle auszugleichen. Nach einer eingehenden
Umgebungsanalyse konnte eine geeignete Fläche in räumlicher Nähe gefunden werden. Das
Ausgleichskonzept sieht vor eine 4.600 m² große Ackerfläche am südlichen Ortsrand des
Stadtteils Pütz in eine Streuobstwiese umzuwandeln. Da es sich um eine sogenannte
vorgezogene Ausgleichsmaßnahme handelt, ist die Maßnahme noch vor dem ersten Eingriff in
das Plangebiet herzustellen. Die Vorhabenträgerin übernimmt die Herstellung und Pflege dieser
Maßnahme.
Neben dem Bebauungsplanentwurf, den textlichen Festsetzungen und der Begründung sind auch
die Artenschutzprüfungen (Stufe I + II), ein Bodengutachten und ein Verkehrslärmgutachten (inkl.
einer zusätzlichen fachgutachterlichen Stellungnahme) Teil der öffentlichen Auslegung. Diese
Unterlagen können während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181
Bedburg, Raum 204 eingesehen oder per Mail unter j.tempelmann@bedburg.de angefordert
werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Nachverdichtungen als Maßnahmen der Innenentwicklung können in den ländlichen Stadtteilen in
besonderem Maße zur Entwicklung des Ortes und zum Erhaltung und zur Entwicklung der
Infrastrukturen beitragen.
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein Der Antragssteller hat die Planungskosten zu übernehmen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 08.06.2017
----------------------------------Jens Tempelmann
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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