Daten
Kommune
Bedburg
Größe
209 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-63/2017
2. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
02.05.2017
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
13.03.2018
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2018
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf
Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße
hier: Empfehlung zum Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
a)
die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3
BauGB zu bewerten und
b)
den „Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser
Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße“ gemäß § 10 Abs. 1
BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634) als Satzung zu beschließen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Auf Antrag eines privaten Grundstückeigentümers, fasste der Stadtentwicklungsausschuss am 2.
Mai 2017 den Beschluss den Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg zu ändern. Ziel war es, die
überbaubare Grundstücksfläche im vorderen Grundstücksbereich der Neusser Straße 51
(Flurstücke 300, 301 und 459) auszudehnen und die Festsetzungen der Trauf- und Firsthöhe
sowie der Dachform und -neigung analog zu den Festsetzungen der nördlich und südlich
anschließenden Bauflächen anzugleichen.
Die Änderung des Bebauungsplanes wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
durchgeführt. Hiernach wurde von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § Abs. 1
BauGB, von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der
Erarbeitung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB abgesehen.
Mit der Bebauungsplanänderung wird das Baufenster nunmehr an die straßenseitige Flucht der
nachbarlichen Baufenster herangezogen werden. Somit wird auch im vorderen Teil des
Grundstücks die Möglichkeit einer Bebauung eröffnet. Die maximal zulässige Höhe der Traufe
wurde auf 10,80 m, die des Firstes auf 16,80 m angehoben. Mit der Festsetzung eines steilen
Satteldaches soll auch die Dachlandschaft ein einheitliches Straßenbild vermitteln.
Im Rahmen der Offenlage gab es keine Hinweise die zu einer wesentlichen Änderung des
Bebauungsplanentwurfes geführt haben.
Neben den angefügten Unterlagen der textlichen Festsetzungen, des zeichnerischen Teils und der
Begründung kann auch die Artenschutzprüfung und die für diese Änderung relevanten DINVorschriften während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg,
Raum 204 eingesehen oder per Mail unter j.tempelmann@bedburg.de angefordert werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie
im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im
Innenbereich, welche auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der
sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei.
Hierzu tragen auch kleinteilige Maßnahmen wie z.B. die geringfügige Erweiterung der
überbaubaren Grundstücksfläche bei.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein Der Antragsteller hat die Planungskosten zu tragen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Beschlussvorlage WP9-63/2017 2. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Bedburg, 08.06.2018
----------------------------------Jens Tempelmann
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-63/2017 2. Ergänzung
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