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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße hier: Empfehlung zum Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
209 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße
hier: Empfehlung zum Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße
hier: Empfehlung zum Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße
hier: Empfehlung zum Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-63/2017 2. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2017 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 13.03.2018 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße hier: Empfehlung zum Satzungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg a) die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3 BauGB zu bewerten und b) den „Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg, 9. Änderung – Bereich östlich der Neusser Straße auf Höhe des Bahnübergangs Erkelenzer Straße“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung zu beschließen. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Auf Antrag eines privaten Grundstückeigentümers, fasste der Stadtentwicklungsausschuss am 2. Mai 2017 den Beschluss den Bebauungsplan Nr. 33 / Bedburg zu ändern. Ziel war es, die überbaubare Grundstücksfläche im vorderen Grundstücksbereich der Neusser Straße 51 (Flurstücke 300, 301 und 459) auszudehnen und die Festsetzungen der Trauf- und Firsthöhe sowie der Dachform und -neigung analog zu den Festsetzungen der nördlich und südlich anschließenden Bauflächen anzugleichen. Die Änderung des Bebauungsplanes wurde im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Hiernach wurde von der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § Abs. 1 BauGB, von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der Erarbeitung eines Umweltberichtes nach § 2a BauGB abgesehen. Mit der Bebauungsplanänderung wird das Baufenster nunmehr an die straßenseitige Flucht der nachbarlichen Baufenster herangezogen werden. Somit wird auch im vorderen Teil des Grundstücks die Möglichkeit einer Bebauung eröffnet. Die maximal zulässige Höhe der Traufe wurde auf 10,80 m, die des Firstes auf 16,80 m angehoben. Mit der Festsetzung eines steilen Satteldaches soll auch die Dachlandschaft ein einheitliches Straßenbild vermitteln. Im Rahmen der Offenlage gab es keine Hinweise die zu einer wesentlichen Änderung des Bebauungsplanentwurfes geführt haben. Neben den angefügten Unterlagen der textlichen Festsetzungen, des zeichnerischen Teils und der Begründung kann auch die Artenschutzprüfung und die für diese Änderung relevanten DINVorschriften während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, Raum 204 eingesehen oder per Mail unter j.tempelmann@bedburg.de angefordert werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel sowie im Zusammenhang mit einer nachhaltigen Entwicklung: Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland, insbesondere im Sinne einer Nachverdichtung im Innenbereich, welche auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei. Hierzu tragen auch kleinteilige Maßnahmen wie z.B. die geringfügige Erweiterung der überbaubaren Grundstücksfläche bei. Finanzielle Auswirkungen: Nein  Der Antragsteller hat die Planungskosten zu tragen. Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Beschlussvorlage WP9-63/2017 2. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Bedburg, 08.06.2018 ----------------------------------Jens Tempelmann ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-63/2017 2. Ergänzung Seite 3