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Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweisung neuer Baugebiete in Bedburg-Rath)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweisung neuer Baugebiete in Bedburg-Rath) Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweisung neuer Baugebiete in Bedburg-Rath) Beschlussvorlage (Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweisung neuer Baugebiete in Bedburg-Rath)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9104/2018 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 28.06.2018 Betreff: Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweisung neuer Baugebiete in Bedburg-Rath Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt die Wohnbauflächenentwicklung in Bedburg-Rath weiter zu untersuchen und eine geeignete Fläche für die Siedlungserweiterung zu identifizieren. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bedburger Stadtteil Rath erfuhr seine tiefgreifendsten Entwicklungsschritte aufgrund des Tagebaus in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Um die Bevölkerung der Umsiedlungsorte Garsdorf und Frauweiler aufnehmen zu können wurden am 20. April 1967 mit den Bebauungsplänen Nr. 1/ Rath und Nr. 2/ Rath gleich zwei Bauleitpläne, mit einem Flächenumgriff von insgesamt knapp 21 ha, als Satzung beschlossen. Seither gab es zahlreiche Bebauungsplanänderungen als Maßnahmen der Innentwicklung. Der Umgriff des Stadtteils Rath, der die beiden Bebauungspläne von 1967 und die damals vorhandene Abrundungssatzung des früheren Weilers Rath umfasste (Anlage 1), wurde seitdem nur marginal (0,2 ha) weiterentwickelt. Die Nutzbarmachung innerörtlicher Flächenpotenziale und die Entwicklung eines städtebaulich kompakten Ortes mit einer gesunden Infrastruktur wurden bisher sehr erfolgreich umgesetzt. Die Stadt Bedburg kann hier seit dem Jahr 2016 keine eigenen Bauflächen mehr anbieten und auch die Anzahl privaten Baulücken ist äußerst überschaubar. Dennoch muss die derzeit allgemein boomende Nachfrage an Baugrundstücken für Bedburg-Rath differenziert betrachtet werden. Die Lagegunst ist eine andere als in Bedburg selbst. Auch muss berücksichtigt werden, dass es zahlreiche andere ländliche Ortslagen – auch im Umland von Bedburg – gibt, die schon über einen längeren Zeitraum Bauflächen oder Baulücken anbieten. Auch die letzten städtischen Bauplätze in Rath konnten nur schleppend vermarktet werden. Trotz allem wird der Bedarf zur Schaffung neuer Wohnbauflächen auch von der Verwaltung gesehen. Mit dem Antrag der CDU-Fraktion werden drei Örtlichkeiten als potenzielle Entwicklungsflächen benannt. Die Erweiterungsfläche südlich des Friedhofs (Fläche A der Anlage 2) stellt sich städtebaulich als nicht ungeeignet dar. Eine Erschließung scheint mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Durch die Nähe zu dem südwestlich anschließenden landwirtschaftlichen Gewerbebetrieb scheinen Konflikte durch Schallimmissionen jedoch wahrscheinlich. Auch bei dem Vorschlag zur Bebauung der Friedensstraße (Fläche B) muss mit Schall- aber auch mit Geruchsimmissionen gerechnet werden. Insbesondere die Pferdehaltung gilt im Kontext mit der Festsetzung einer Allgemeinen Wohnbebauung als problematisch. Gänzlich kritisch muss jedoch der Sprung über die L 213 gesehen werden. Eine hier zu entwickelnde Bebauung würde den engen städtebaulichen Zusammenhang, welcher den Stadtteil Rath so prägt, gänzlich vermissen lassen. Die bereits vorhandene Bebauung östlich entlang der L 213 zeigt diese städtebauliche Benachteiligung sehr gut. Dem Vorschlag zur Entwicklung eines Baugebietes am Mohnweg (Fläche C) kann nach heutigem Sachstand planungsrechtlich jedoch nichts entgegengesetzt werden. Städtebaulich wäre es zwar wünschenswert den westlichen Siedlungsrand in seiner klar definierten Kante beizubehalten. Durch die frühe Bebauung des Mohnweges wurde hier jedoch schon vor längerer Zeit der erste bauliche Schritt nach Westen unternommen. Mit dem Wirtschaftsweg und dem mit Bäumen bewachsenen Graben im Westen findet sich zudem auch ein vorgegebener Siedlungsabschluss, der eine künftige Bebauung hier fassen könnte. Um eine konkrete Baulandflächenentwicklung in Bedburg-Rath voranzubringen sollten die von der CDU vorgeschlagenen Potenzialflächen weiter untersucht werden. Dem Stadtentwicklungsausschuss soll dann eine konkrete Fläche aufgezeigt und ein Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes vorgeschlagen werden. Beschlussvorlage WP9-104/2018 Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Bei der Entwicklung ländlich geprägter Ortslagen gilt es die Siedlungsstruktur und seine Historie ebenso wie die Infrastruktur und dessen Entwicklung im Umland zu berücksichtigen. Der demografische Wandel wird die Dörfer auf dem Land früher und härter treffen als innerstädtische Lagen. Es wäre daher zu kurz gedacht, allein die Schaffung von Wohnbauflächen und die Nutzbarmachung des aktuellen Bedarfs an Bauplätzen können den bestehenden oder entstehenden Problemen der ländlichen Siedlungsstrukturen durch kurzfristige Aufsiedlung entgegenwirken. Wichtiger bleibt zunächst die Sicherung und Fortentwicklung der Infrastruktur. Rath hat jedoch eine sehr kompakte Siedlungsstruktur, einen geringen Baulückenanteil und vor allem eine durchaus gut funktionierende Infrastruktur. Anders als bei vielen anderen ländlichen Ortslagen dieser Größe, kann eine Siedlungserweiterung hier als förderlich betrachtet werden. Mit einer weiteren Aufsiedlung des Stadtteils Rath kann die Hoffnung einer besseren Auslastung der bestehenden Infrastruktur schließlich auch mit der Fortentwicklung dieser verbunden werden. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Die Kosten der Bauleitplanung (Planungskosten, Gutachten, Natur- und Artenschutzausgleich) hängen vom konkret zu wählenden Plangebiet ab. Ein Erwerb der zu entwickelnden Grundstücke als Maßnahme der Entwicklungssicherung wird empfohlen. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 17.05.2018 ----------------------------------Jens Tempelmann ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-104/2018 Seite 3