Daten
Kommune
Bedburg
Größe
193 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
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Drucksache: WP9104/2018
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
28.06.2018
Betreff:
Antrag der CDU-Fraktion zur Ausweisung neuer Baugebiete in Bedburg-Rath
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Wohnbauflächenentwicklung in Bedburg-Rath weiter
zu untersuchen und eine geeignete Fläche für die Siedlungserweiterung zu identifizieren.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bedburger Stadtteil Rath erfuhr seine tiefgreifendsten Entwicklungsschritte aufgrund des
Tagebaus in der zweiten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts. Um die Bevölkerung der
Umsiedlungsorte Garsdorf und Frauweiler aufnehmen zu können wurden am 20. April 1967 mit
den Bebauungsplänen Nr. 1/ Rath und Nr. 2/ Rath gleich zwei Bauleitpläne, mit einem
Flächenumgriff von insgesamt knapp 21 ha, als Satzung beschlossen.
Seither gab es zahlreiche Bebauungsplanänderungen als Maßnahmen der Innentwicklung. Der
Umgriff des Stadtteils Rath, der die beiden Bebauungspläne von 1967 und die damals vorhandene
Abrundungssatzung des früheren Weilers Rath umfasste (Anlage 1), wurde seitdem nur marginal
(0,2 ha) weiterentwickelt. Die Nutzbarmachung innerörtlicher Flächenpotenziale und die
Entwicklung eines städtebaulich kompakten Ortes mit einer gesunden Infrastruktur wurden bisher
sehr erfolgreich umgesetzt.
Die Stadt Bedburg kann hier seit dem Jahr 2016 keine eigenen Bauflächen mehr anbieten und
auch die Anzahl privaten Baulücken ist äußerst überschaubar. Dennoch muss die derzeit
allgemein boomende Nachfrage an Baugrundstücken für Bedburg-Rath differenziert betrachtet
werden. Die Lagegunst ist eine andere als in Bedburg selbst. Auch muss berücksichtigt werden,
dass es zahlreiche andere ländliche Ortslagen – auch im Umland von Bedburg – gibt, die schon
über einen längeren Zeitraum Bauflächen oder Baulücken anbieten. Auch die letzten städtischen
Bauplätze in Rath konnten nur schleppend vermarktet werden.
Trotz allem wird der Bedarf zur Schaffung neuer Wohnbauflächen auch von der Verwaltung
gesehen. Mit dem Antrag der CDU-Fraktion werden drei Örtlichkeiten als potenzielle
Entwicklungsflächen benannt.
Die Erweiterungsfläche südlich des Friedhofs (Fläche A der Anlage 2) stellt sich städtebaulich als
nicht ungeeignet dar. Eine Erschließung scheint mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Durch die
Nähe zu dem südwestlich anschließenden landwirtschaftlichen Gewerbebetrieb scheinen Konflikte
durch Schallimmissionen jedoch wahrscheinlich. Auch bei dem Vorschlag zur Bebauung der
Friedensstraße (Fläche B) muss mit Schall- aber auch mit Geruchsimmissionen gerechnet
werden. Insbesondere die Pferdehaltung gilt im Kontext mit der Festsetzung einer Allgemeinen
Wohnbebauung als problematisch. Gänzlich kritisch muss jedoch der Sprung über die L 213
gesehen werden. Eine hier zu entwickelnde Bebauung würde den engen städtebaulichen
Zusammenhang, welcher den Stadtteil Rath so prägt, gänzlich vermissen lassen. Die bereits
vorhandene Bebauung östlich entlang der L 213 zeigt diese städtebauliche Benachteiligung sehr
gut. Dem Vorschlag zur Entwicklung eines Baugebietes am Mohnweg (Fläche C) kann nach
heutigem Sachstand planungsrechtlich jedoch nichts entgegengesetzt werden. Städtebaulich wäre
es zwar wünschenswert den westlichen Siedlungsrand in seiner klar definierten Kante
beizubehalten. Durch die frühe Bebauung des Mohnweges wurde hier jedoch schon vor längerer
Zeit der erste bauliche Schritt nach Westen unternommen. Mit dem Wirtschaftsweg und dem mit
Bäumen bewachsenen Graben im Westen findet sich zudem auch ein vorgegebener
Siedlungsabschluss, der eine künftige Bebauung hier fassen könnte.
Um eine konkrete Baulandflächenentwicklung in Bedburg-Rath voranzubringen sollten die von der
CDU
vorgeschlagenen
Potenzialflächen
weiter
untersucht
werden.
Dem
Stadtentwicklungsausschuss soll dann eine konkrete Fläche aufgezeigt und ein
Aufstellungsbeschluss eines Bebauungsplanes vorgeschlagen werden.
Beschlussvorlage WP9-104/2018
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Bei der Entwicklung ländlich geprägter Ortslagen gilt es die Siedlungsstruktur und seine Historie
ebenso wie die Infrastruktur und dessen Entwicklung im Umland zu berücksichtigen. Der
demografische Wandel wird die Dörfer auf dem Land früher und härter treffen als innerstädtische
Lagen. Es wäre daher zu kurz gedacht, allein die Schaffung von Wohnbauflächen und die
Nutzbarmachung des aktuellen Bedarfs an Bauplätzen können den bestehenden oder
entstehenden Problemen der ländlichen Siedlungsstrukturen durch kurzfristige Aufsiedlung
entgegenwirken. Wichtiger bleibt zunächst die Sicherung und Fortentwicklung der Infrastruktur.
Rath hat jedoch eine sehr kompakte Siedlungsstruktur, einen geringen Baulückenanteil und vor
allem eine durchaus gut funktionierende Infrastruktur. Anders als bei vielen anderen ländlichen
Ortslagen dieser Größe, kann eine Siedlungserweiterung hier als förderlich betrachtet werden. Mit
einer weiteren Aufsiedlung des Stadtteils Rath kann die Hoffnung einer besseren Auslastung der
bestehenden Infrastruktur schließlich auch mit der Fortentwicklung dieser verbunden werden.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Die Kosten der Bauleitplanung (Planungskosten, Gutachten, Natur- und Artenschutzausgleich)
hängen vom konkret zu wählenden Plangebiet ab. Ein Erwerb der zu entwickelnden Grundstücke
als Maßnahme der Entwicklungssicherung wird empfohlen.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 17.05.2018
----------------------------------Jens Tempelmann
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-104/2018
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