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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43/ Bedburg, 8. Änderung - P+R Anlage West hier: Aufstellungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
187 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43/ Bedburg, 8. Änderung - P+R Anlage West
hier: Aufstellungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43/ Bedburg, 8. Änderung - P+R Anlage West
hier: Aufstellungsbeschluss)

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Zu TOP:__________ Drucksache: WP9108/2018 Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Stadtentwicklungsausschuss Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: 28.06.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 43/ Bedburg, 8. Änderung - P+R Anlage West hier: Aufstellungsbeschluss Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst den Aufstellungsbeschluss für den „Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 8. Änderung – P+R Anlage West“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der jeweiligen Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634). STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Der Bahnhof Bedburg gewinnt zunehmend an Bedeutung für die Pendler ins Umland. Nach der ersten Erweiterung der Park und Ride Anlage (P+R) West im Jahr 2013, steht nun bereits die nächste Erweiterung um zusätzliche 40 Stellplätze an. Die Ausführungsarbeiten dazu laufen bereits. Der hier gültige Bebauungsplan Nr. 43/ Bedburg weist jedoch eine öffentliche Grünfläche aus. Die Baumaßnahme wurde jedoch im Vorfeld mit den Versorgungsträgern, der Deutschen Bahn, dem Nahverkehr Rheinland, dem Erftverband und dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt. Auch stellt die Erweiterung der P+R Anlage eine öffentliche Nutzung dar, was die Annahme begründet, dass öffentliche Belange hier nicht entgegenstehen. All diese vorbereitenden Maßnahmen sind bereits abwägungsrelevante Inhalte eines Bauleitplanverfahrens, können dieses jedoch nicht ersetzen. Der Bebauungsplan ist daher im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern. Es ist geplant die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung „Park und Ride“ festzusetzen. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Die Umsetzung der P+R Anlagenerweiterung ist eine Maßnahme zur Unterstützung und Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und stellt damit einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung dar. Finanzielle Auswirkungen: Nein X Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 18.05.2018 ----------------------------------Jens Tempelmann ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-108/2018 Seite 2