Daten
Kommune
Bedburg
Größe
187 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9108/2018
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
28.06.2018
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 43/ Bedburg, 8. Änderung - P+R Anlage West
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss
fasst
den
Aufstellungsbeschluss
für
den
„Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 8. Änderung – P+R Anlage West“ gemäß § 2 Abs. 1
BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der jeweiligen Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634).
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Der Bahnhof Bedburg gewinnt zunehmend an Bedeutung für die Pendler ins Umland. Nach der
ersten Erweiterung der Park und Ride Anlage (P+R) West im Jahr 2013, steht nun bereits die
nächste Erweiterung um zusätzliche 40 Stellplätze an. Die Ausführungsarbeiten dazu laufen
bereits.
Der hier gültige Bebauungsplan Nr. 43/ Bedburg weist jedoch eine öffentliche Grünfläche aus. Die
Baumaßnahme wurde jedoch im Vorfeld mit den Versorgungsträgern, der Deutschen Bahn, dem
Nahverkehr Rheinland, dem Erftverband und dem Rhein-Erft-Kreis abgestimmt. Auch stellt die
Erweiterung der P+R Anlage eine öffentliche Nutzung dar, was die Annahme begründet, dass
öffentliche Belange hier nicht entgegenstehen.
All diese vorbereitenden Maßnahmen sind bereits abwägungsrelevante Inhalte eines
Bauleitplanverfahrens, können dieses jedoch nicht ersetzen. Der Bebauungsplan ist daher im
beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern.
Es ist geplant die in der Anlage 1 gekennzeichnete Fläche als Verkehrsfläche mit besonderer
Zweckbestimmung „Park und Ride“ festzusetzen.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Die Umsetzung der P+R Anlagenerweiterung ist eine Maßnahme zur Unterstützung und
Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs und stellt damit einen wichtigen Beitrag zur
nachhaltigen Stadtentwicklung dar.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 18.05.2018
----------------------------------Jens Tempelmann
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-108/2018
Seite 2