Daten
Kommune
Bedburg
Größe
223 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-71/2015
5. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
05.05.2015
Mehrheitlich dafür
Stadtentwicklungsausschuss
03.11.2016
Ergebnis wie angegeben
Stadtentwicklungsausschuss
29.11.2016
14 Ja-Stimme(n), 1
Gegenstimme(n), 0
Stimmenthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
02.05.2017
5 Ja-Stimme(n), 8
Gegenstimme(n), 1
Stimmenthaltung(en)
Abstimmung ohne
Ausschussmitglied vom Berg
Stadtentwicklungsausschuss
13.03.2018
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2018
Betreff:
Vergabe städtischer Baugrundstücke
hier: Einführung eines Losverfahrens und Festsetzung einer Reservierungsgebühr.
Beschlussvorschlag:
1.
2.
Bezüglich der Wahl des Verfahrens bleibt das Beratungsergebnis abzuwarten.
Der
Stadtentwicklungsausschuss
beschließt
die
in
der
Begründung
„Rahmenbedingungen“ aufgeführten Zusätze zum Losverfahren.
unter
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Sachstand zur Sitzung am 28.06.2018
Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 13.03.2018 beauftragt,
ein Verfahren zu entwickeln, wonach die städtischen Baugrundstücke nach dem Losverfahren
vergeben werden.
Zum Beschlussvorschlag unter 1.:
Die Verwaltung schlägt nach Prüfung zwei Alternativen vor:
Alternative 1
Die Stadtverwaltung führt bereits eine allgemeine Interessentenliste für städtische
Baugrundstücke in Bedburg. Dies soll auch beibehalten werden. Im Fall einer anstehenden
Verlosungsrunde bekommen die dort gelisteten Interessenten frühzeitig Informationen über die in
der anstehenden Verlosung einzustellenden Baugrundstücke (Größe, Kaufpreis, Planungsrecht,
etc.).
Für die Interessenten, die noch nicht gelistet sind, werden die Informationen in allgemeinerer Art
auf der städtischen Homepage bereitgestellt. Hier erfolgt auch ein Hinweis, dass Voraussetzung
für die Teilnahme an einem Losverfahren die Eintragung in die städtische Interessentenliste ist.
Damit soll „Spassbietern“ vorgebeugt werden.
Alle gelisteten Interessenten erhalten die Möglichkeit, sich innerhalb einer vorher zu
bestimmenden Frist auf ein oder mehrere Grundstücke (Bewerbungsfrist, Anzahl der
Wunschgrundstücke und qm-Kaufpreis sind vorher durch den Stadtentwicklungsausschuss zu
bestimmen) zu bewerben. Sollte der jeweilige Bewerber auf eins der Grundstücke nach Ablauf der
o.g. Frist der einzige Bewerber sein, so kann er das Grundstück sofort erwerben. Der Erwerber
wird dann beim Losverfahren für die anderen Wunschgrundstücke nicht mehr berücksichtigt. Er
hat aber auch die Möglichkeit auf den Erwerb zu verzichten und wird dann im Losverfahren für die
anderen Wunschgrundstücke berücksichtigt.
Bei mehreren Bewerbern auf ein Baugrundstück entscheidet das Los: Hierbei müssen sich die
ausgelosten Bewerber im Auslosungstermin sofort entscheiden, ob Sie das Grundstück erwerben,
oder bei den anderen Wunschgrundstücken mit ins Losverfahren gehen möchten. Insoweit ist die
Anwesenheit bei dem rechtzeitig anzukündigenden Lostermin verpflichtend. Es besteht die
Möglichkeit, Dritte zu bevollmächtigen.
Es ist schon häufiger vorgekommen, dass vorher reservierte Grundstücke wieder freigegeben
werden, weil z.B. die Finanzierung nicht gesichert werden kann. Die freigegebenen Grundstücke
werden dann den Bewerbern, die kein Grundstück erwerben konnten, angeboten und das oben
beschriebene Verfahren wird so lange wiederholt, bis alle Grundstücke vergeben sind.
Alternative 2
Die Stadtverwaltung führt bereits eine allgemeine Interessentenliste für städtische
Baugrundstücke in Bedburg. Dies soll auch beibehalten werden. Im Fall einer anstehenden
Verlosungsrunde bekommen die dort gelisteten Interessenten frühzeitig In-formationen über die in
der anstehenden Verlosung einzustellenden Baugrundstücke (Größe, Kaufpreis, Planungsrecht,
etc.) und müssen sich dann innerhalb einer angemessenen Frist zurückmelden, ob sie generelles
Interesse an den / dem Baugrundstück(en) haben oder nicht.
Die interessierten Bewerber werden dann zu einem Lostermin eingeladen. In diesem Losverfahren
werden die Bewerber nacheinander gezogen und können sich dann im Lostermin ihr
Wunschgrundstück reservieren. Die Anzahl der Ziehungen werden so lange durchgeführt, bis alle
Grundstücke reserviert oder keine Interessenten für die restlichen Baugrundstücke mehr
vorhanden sind.
Die in der ersten Auslosung nicht gezogenen Bewerber werden zu einem zweiten Lostermin
eingeladen. Hier wird das Losverfahren wiederholt und die gezogenen Bewerber können sich für
eins der zurückgegebenen oder vorher nicht reservierten Grundstücke entscheiden.
Dieses Verfahren wird auch u.a. von der Stadt Dortmund angewendet.
Beschlussvorlage WP9-71/2015 5. Ergänzung
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Zum Beschlussvorschlag unter 2.:
Rahmenbedingungen zum Losverfahren für städt. Wohnungsbaugrundstücke:
Bei beiden Alternativen (s.o.) soll jeweils gelten:
1.
Bei Reservierung eines Wohnbaugrundstücks (Ein- und Mehrfamilienhäuser) ist sofort eine
durch den Ausschuss zu bestimmende Anzahlung in bar zu leisten. Beim Rücktritt vom
Erwerb sollte die Anzahlung nicht komplett zurückgegeben werden. Damit soll ein Blockieren
der Grundstücke verhindert werden.
Bei Erwerb eines Grundstücks wird die Anzahlung in voller Höhe verrechnet.
Die Verwaltung schlägt eine Anzahlung von 1.000,00 € und eine Rückzahlung von maximal
500,00 € vor. Der Rest wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten.
2.
Beim Lostermin müssen die Bewerber anwesend sein. Nicht anwesende Bewerber werden
im Losverfahren nicht berücksichtigt. Der Lostermin wird frühzeitig bekannt gegeben.
Andernfalls ist ein Losverfahren nur schwer durchführbar. Es besteht aber die Möglichkeit,
Dritte zu bevollmächtigen. Unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis
müssen beim Lostermin mitgeführt werden. Dritte dürfen nur jeweils eine/n Bewerber/in
vertreten und müssen im Vorfeld des Losverfahrens der Verwaltung bekannt gegeben
werden.
3.
Die Informationen zu den Baugrundstücken sowie der Bewerbungsvordruck werden
ausschließlich per E-Mail (an die bereits registrierten Interessenten) bereitgestellt. Ein
entsprechender Hinweis hierzu wird über die Bedburger Nachrichten verbreitet.
4.
Die Bewerbungen auf die Baugrundstücke (Alternative 1) oder Rückmeldungen (Alternative
2) werden ausschließlich schriftlich (an den FD 5) in Form eines noch zu erstellenden
Vordrucks entgegengenommen.
5.
Während der Bewerbungs-, bzw. Rückmeldefrist werden keine Informationen (z.B. zur
Anzahl der Bewerbung pro Baugrundstück, Anzahl der Rückmeldungen insgesamt)
herausgegeben. Diese Informationen werden erst im Lostermin veröffentlicht. Ebenfalls
werden keine Termine mit den Interessenten vereinbart und wahrgenommen. Das dient der
Transparenz des Verfahrens.
6.
Das Regelwerk zum Verfahren wird im Internet veröffentlicht.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Durch den Zuzug junger Familien wird der demografische Wandel in Bedburg gebremst.
Eine nachhaltige Stadtentwicklung sorgt für eine umweltverträgliche, familienfreundliche Weiterentwicklung der Stadt
Bedburg.
Beschlussvorlage WP9-71/2015 5. Ergänzung
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STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
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Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
Kosten für das Losverfahren
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 11.06.2018
------------------------------Markus Teich
------------------------------Torsten Stamm
------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-71/2015 5. Ergänzung
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