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Beschlussvorlage (Vergabe städtischer Baugrundstücke hier: Einführung eines Losverfahrens und Festsetzung einer Reservierungsgebühr.)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
223 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Beschlussvorlage (Vergabe städtischer Baugrundstücke
hier: Einführung eines Losverfahrens und Festsetzung einer Reservierungsgebühr.) Beschlussvorlage (Vergabe städtischer Baugrundstücke
hier: Einführung eines Losverfahrens und Festsetzung einer Reservierungsgebühr.) Beschlussvorlage (Vergabe städtischer Baugrundstücke
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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-71/2015 5. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Stadtentwicklungsausschuss 05.05.2015 Mehrheitlich dafür Stadtentwicklungsausschuss 03.11.2016 Ergebnis wie angegeben Stadtentwicklungsausschuss 29.11.2016 14 Ja-Stimme(n), 1 Gegenstimme(n), 0 Stimmenthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2017 5 Ja-Stimme(n), 8 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en) Abstimmung ohne Ausschussmitglied vom Berg Stadtentwicklungsausschuss 13.03.2018 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Betreff: Vergabe städtischer Baugrundstücke hier: Einführung eines Losverfahrens und Festsetzung einer Reservierungsgebühr. Beschlussvorschlag: 1. 2. Bezüglich der Wahl des Verfahrens bleibt das Beratungsergebnis abzuwarten. Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die in der Begründung „Rahmenbedingungen“ aufgeführten Zusätze zum Losverfahren. unter STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Sachstand zur Sitzung am 28.06.2018 Der Stadtentwicklungsausschuss hat die Verwaltung in seiner Sitzung am 13.03.2018 beauftragt, ein Verfahren zu entwickeln, wonach die städtischen Baugrundstücke nach dem Losverfahren vergeben werden. Zum Beschlussvorschlag unter 1.: Die Verwaltung schlägt nach Prüfung zwei Alternativen vor: Alternative 1 Die Stadtverwaltung führt bereits eine allgemeine Interessentenliste für städtische Baugrundstücke in Bedburg. Dies soll auch beibehalten werden. Im Fall einer anstehenden Verlosungsrunde bekommen die dort gelisteten Interessenten frühzeitig Informationen über die in der anstehenden Verlosung einzustellenden Baugrundstücke (Größe, Kaufpreis, Planungsrecht, etc.). Für die Interessenten, die noch nicht gelistet sind, werden die Informationen in allgemeinerer Art auf der städtischen Homepage bereitgestellt. Hier erfolgt auch ein Hinweis, dass Voraussetzung für die Teilnahme an einem Losverfahren die Eintragung in die städtische Interessentenliste ist. Damit soll „Spassbietern“ vorgebeugt werden. Alle gelisteten Interessenten erhalten die Möglichkeit, sich innerhalb einer vorher zu bestimmenden Frist auf ein oder mehrere Grundstücke (Bewerbungsfrist, Anzahl der Wunschgrundstücke und qm-Kaufpreis sind vorher durch den Stadtentwicklungsausschuss zu bestimmen) zu bewerben. Sollte der jeweilige Bewerber auf eins der Grundstücke nach Ablauf der o.g. Frist der einzige Bewerber sein, so kann er das Grundstück sofort erwerben. Der Erwerber wird dann beim Losverfahren für die anderen Wunschgrundstücke nicht mehr berücksichtigt. Er hat aber auch die Möglichkeit auf den Erwerb zu verzichten und wird dann im Losverfahren für die anderen Wunschgrundstücke berücksichtigt. Bei mehreren Bewerbern auf ein Baugrundstück entscheidet das Los: Hierbei müssen sich die ausgelosten Bewerber im Auslosungstermin sofort entscheiden, ob Sie das Grundstück erwerben, oder bei den anderen Wunschgrundstücken mit ins Losverfahren gehen möchten. Insoweit ist die Anwesenheit bei dem rechtzeitig anzukündigenden Lostermin verpflichtend. Es besteht die Möglichkeit, Dritte zu bevollmächtigen. Es ist schon häufiger vorgekommen, dass vorher reservierte Grundstücke wieder freigegeben werden, weil z.B. die Finanzierung nicht gesichert werden kann. Die freigegebenen Grundstücke werden dann den Bewerbern, die kein Grundstück erwerben konnten, angeboten und das oben beschriebene Verfahren wird so lange wiederholt, bis alle Grundstücke vergeben sind. Alternative 2 Die Stadtverwaltung führt bereits eine allgemeine Interessentenliste für städtische Baugrundstücke in Bedburg. Dies soll auch beibehalten werden. Im Fall einer anstehenden Verlosungsrunde bekommen die dort gelisteten Interessenten frühzeitig In-formationen über die in der anstehenden Verlosung einzustellenden Baugrundstücke (Größe, Kaufpreis, Planungsrecht, etc.) und müssen sich dann innerhalb einer angemessenen Frist zurückmelden, ob sie generelles Interesse an den / dem Baugrundstück(en) haben oder nicht. Die interessierten Bewerber werden dann zu einem Lostermin eingeladen. In diesem Losverfahren werden die Bewerber nacheinander gezogen und können sich dann im Lostermin ihr Wunschgrundstück reservieren. Die Anzahl der Ziehungen werden so lange durchgeführt, bis alle Grundstücke reserviert oder keine Interessenten für die restlichen Baugrundstücke mehr vorhanden sind. Die in der ersten Auslosung nicht gezogenen Bewerber werden zu einem zweiten Lostermin eingeladen. Hier wird das Losverfahren wiederholt und die gezogenen Bewerber können sich für eins der zurückgegebenen oder vorher nicht reservierten Grundstücke entscheiden. Dieses Verfahren wird auch u.a. von der Stadt Dortmund angewendet. Beschlussvorlage WP9-71/2015 5. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Zum Beschlussvorschlag unter 2.: Rahmenbedingungen zum Losverfahren für städt. Wohnungsbaugrundstücke: Bei beiden Alternativen (s.o.) soll jeweils gelten: 1. Bei Reservierung eines Wohnbaugrundstücks (Ein- und Mehrfamilienhäuser) ist sofort eine durch den Ausschuss zu bestimmende Anzahlung in bar zu leisten. Beim Rücktritt vom Erwerb sollte die Anzahlung nicht komplett zurückgegeben werden. Damit soll ein Blockieren der Grundstücke verhindert werden. Bei Erwerb eines Grundstücks wird die Anzahlung in voller Höhe verrechnet. Die Verwaltung schlägt eine Anzahlung von 1.000,00 € und eine Rückzahlung von maximal 500,00 € vor. Der Rest wird als Bearbeitungsgebühr einbehalten. 2. Beim Lostermin müssen die Bewerber anwesend sein. Nicht anwesende Bewerber werden im Losverfahren nicht berücksichtigt. Der Lostermin wird frühzeitig bekannt gegeben. Andernfalls ist ein Losverfahren nur schwer durchführbar. Es besteht aber die Möglichkeit, Dritte zu bevollmächtigen. Unterschriebene Vollmacht im Original und Personalausweis müssen beim Lostermin mitgeführt werden. Dritte dürfen nur jeweils eine/n Bewerber/in vertreten und müssen im Vorfeld des Losverfahrens der Verwaltung bekannt gegeben werden. 3. Die Informationen zu den Baugrundstücken sowie der Bewerbungsvordruck werden ausschließlich per E-Mail (an die bereits registrierten Interessenten) bereitgestellt. Ein entsprechender Hinweis hierzu wird über die Bedburger Nachrichten verbreitet. 4. Die Bewerbungen auf die Baugrundstücke (Alternative 1) oder Rückmeldungen (Alternative 2) werden ausschließlich schriftlich (an den FD 5) in Form eines noch zu erstellenden Vordrucks entgegengenommen. 5. Während der Bewerbungs-, bzw. Rückmeldefrist werden keine Informationen (z.B. zur Anzahl der Bewerbung pro Baugrundstück, Anzahl der Rückmeldungen insgesamt) herausgegeben. Diese Informationen werden erst im Lostermin veröffentlicht. Ebenfalls werden keine Termine mit den Interessenten vereinbart und wahrgenommen. Das dient der Transparenz des Verfahrens. 6. Das Regelwerk zum Verfahren wird im Internet veröffentlicht. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Durch den Zuzug junger Familien wird der demografische Wandel in Bedburg gebremst. Eine nachhaltige Stadtentwicklung sorgt für eine umweltverträgliche, familienfreundliche Weiterentwicklung der Stadt Bedburg. Beschlussvorlage WP9-71/2015 5. Ergänzung Seite 3 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 4 Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja  Kosten für das Losverfahren Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 11.06.2018 ------------------------------Markus Teich ------------------------------Torsten Stamm ------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-71/2015 5. Ergänzung Seite 4