Daten
Kommune
Bedburg
Größe
189 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9112/2018
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Stadtentwicklungsausschuss
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
28.06.2018
Betreff:
Erarbeitung eines Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) für die Bedburger
Innenstadt
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung,
die
Erarbeitung
eines ISEK
einschließlich
der notwendigen
Gutachterbeauftragungen in Angriff zu nehmen.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Die Erarbeitung eines ISEK ist notwendige Voraussetzung für die Beantragung öffentlicher
Mittel in sämtlichen (Teil-)Programmen der Städtebauförderung. Das Konzept zeichnet
sich durch konkrete, langfristig wirksame und lokal abgestimmte Lösungen für
unterschiedlichste Herausforderungen und Themenfelder wie z. B. städtebauliche,
funktionale oder sozialräumliche Defizite und Anpassungserfordernisse aus. Ein ISEK
zeigt diese Problembereiche für einen konkreten Teilraum auf und bearbeitet sie
ergebnisorientiert. Dabei berücksichtigt es regionale und gesamtstädtische
Rahmenbedingungen.
In Anbetracht der prinzipiell zur Verfügung stehenden Städtebauförderungsmittel sind
unterschiedlichste Aufgabenfelder und Maßnahmen förderfähig. Art und Umfang stehen in
Abhängigkeit vom angestrebten Förderprogramm. Je nach Förderprogramm sind
beispielsweise die Erstellung des ISEK, Aufwertungsmaßnahmen im öffentlichen Raum
oder die Instandsetzung und Modernisierung von stadtbildprägenden Gebäuden
förderfähig.
Der Verfahrensvorschlag der Verwaltung greift verschiedene Diskussionen in früheren
Sitzungen des Stadtentwicklungsausschusses auf, in denen zum einen gefordert wurde, in
der Folge des Bieterverfahrens für den ehemaligen TOOM-Markt dessen Revitalisierung
als Startschuss für eine Gesamtaufwertung der Innenstadt zu nutzen, zum anderen
diverse politische Anträge und Anfragen, wie z.B. von Bündnis 90 / Grüne zur Entwicklung
und Profilierung der Erftinsel, der CDU zur Weiterentwicklung der Innenstadt im Zuge der
TOOM-Aufwertung sowie unlängst der SPD mit der Aufzählung von diversen Bausteinen
für eine Innenstadtattraktivierung im Zuge einer möglichen Fördermittelbeantragung.
Die Verwaltung hat die hier vorgeschlagene Vorgehensweise mit der Bezirksregierung
Köln als Fördergeber abgestimmt und bereits bei mehreren Stadtplanungsbüros Angebote
für die Erarbeitung eines ISEK eingeholt. Sollte der o.g. Beschluss erfolgen, könnte
unmittelbar in die Auftragsvergabe eingestiegen und in der Sommerpause mit
vorbereitenden Arbeiten begonnen werden. In die Erarbeitung des ISEK werden nach
einer
funktionalen
und
städtebaulichen
Bestandsaufnahme
Bausteine
der
Bürgerbeteiligung integriert zur Entwicklung eines Leitkonzeptes und einzelner
Umsetzungsbausteine. Diese werden in einen so genannten Kosten- und
Finanzierungsplan konkretisiert, der wiederum Grundlage für die Fördermittelbetragung
darstellt. Als Erarbeitungszeit sind erfahrungsgemäß 9 Monate realistisch. Der zu
erwartende Fördersatz liegt bei 70%.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Die Entwicklung und Aufwertung der Innenstadt stärkt ihre Aufenthaltsfunktion und die
Gesamtattraktivität Bedburgs.
Beschlussvorlage WP9-112/2018
Seite 2
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 3
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja X Die Kosten für die Erarbeitung eines ISEK liegen bei rd. 35.000 €. Bei Aufnahme in die
Programmkulisse der Städtebauförderung sind auch diese Ausgaben üblicherweise refinanzierbar.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, den 11.06.2018
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Herbert Baum
----------------------------------Sascha Solbach
Fachdienstleiter
Stadtkämmerer
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-112/2018
Seite 3