Daten
Kommune
Bedburg
Größe
227 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
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Drucksache: WP9159/2017 2. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
14.11.2017
Zur Kenntnis genommen
Stadtentwicklungsausschuss
13.03.2018
zu 1. 14 Ja-Stimme(n), 1
Gegenstimme(n), 0
Stimmenthaltung(en) zu 2. 14
Ja-Stimme(n), 0
Gegenstimme(n), 1
Stimmenthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2018
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik
hier: Beschluss zur Offenlage
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt
a)
die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3
BauGB zu bewerten und
b)
die Offenlage des „Bebauungsplanes Nr. 56 / Bedburg – Ehemalige Zuckerfabrik “
gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) einzuleiten.
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Begründung:
Der Stadtentwicklungsausschuss hat am 10. April 2018 den Aufstellungsbeschluss sowie den
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung des „Bebauungsplanes Nr. 56 / Bedburg
– Ehemalige Zuckerfabrik“ gefasst.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer öffentlichen Auslegung der
Planungsunterlagen (im Rathaus Kaster und auf der Internetseite der Stadt) vom 25. April bis zum
29. Mai 2018 statt. Im gleichen Zeitraum wurden die Behörden an dem Verfahren beteiligt und um
Stellungnahme gebeten.
Dem
nun
vorliegenden
Bebauungsplanentwurf
liegen
zahlreiche
Untersuchungen
unterschiedlicher Fachplanungsbüros zu Grunde. Die Ergebnisse dieser Fachgutachten konnten
wesentlich zur Schärfung der planungsrechtlichen Konzeption beitragen. Aber auch über
Gesprächsrunden mit den Fachbehörden des Kreises und einigen Trägern öffentlicher Belange
sowie durch die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (nach §§ 3 Abs. 1 und
4. Abs. 1 BauGB) konnten wichtige Hinweise gewonnen werden, die immer wieder zu
Anpassungen des Entwurfs führten.
Die grundlegende städtebauliche Konzeption blieb im Vergleich zum letzten Vorentwurf, welcher
dem Stadtentwicklungsausschuss am 13. März 2018 vorgestellt wurde, unverändert. In einem
nächsten Schritt galt es nun die städtebauliche Ausgestaltung der unterschiedlichen Quartiere zu
definieren. Dabei verfolgt die Planergemeinschaft um kister scheithauer gross architekten und
stadtplaner das Ziel eines modernen und heterogenen Stadtviertels mit klarer Architektursprache,
die weggeht von den Fertighauskatalogen und Reihenhausmodulen der großen Bauträger. Die
mindestens zweigeschossigen Einfamilienhäuser werden mit einem zusätzlichen ausbaubaren
Dachgeschoss und steilen Sattel- oder Mansarddächern eher an kompakte Stadtvillen erinnern.
Fertighauskonzepte werden hier kaum unterzubringen sein. Doch damit wird auch ein bewusst
herbeigeführter Gegenentwurf zu konventionelleren Baugebieten wie dem neuen Baugebiet
Sonnenfeld geschaffen. Die Einfamilienhäuser stellen zudem nur einen sehr kleinen Anteil dar.
Denn mit circa 170 Reihenhausbauplätzen und Baufläche für bis zu 600 bis 800 Wohneinheiten
des Geschosswohnungsbaus, wird dieser neue Stadtteil vor allem eine stark durchmischte
Bebauung mit einer deutlichen Ausprägung kleinerer Wohneinheiten in urbaner Umgebung
aufzeigen.
Aber auch die sich abwechselnde Trauf- und Giebelreihenhausbebauung wird ein ganz eigenes
Bild der einzelnen Quartiere zeichnen. Klar definierte Regeln zu Einfriedungen, Werbeanlagen,
Stützmauern und Nebenanlagen sollen ein ansprechendes Bild auch nach der ersten Aufsieldung
sichern. Einen gänzlich neuen Anblick werden die Wohnstraßen entlang des Wasserbandes
darstellen. In der Geschossigkeit immer wieder auf- und abfallende Fronten von
Flachdachgebäuden sollen vor den grachtenähnlichen Straßenzügen ein ganz eigenes Flair
entwickeln. Entlang der Haupterschließungsachse wird es hingegen urbaner. Während sich an der
Westseite eine zwei- bis dreigeschossige Blockrandbebauung ausgebildet werden soll, folgen
weiter nördlich entlang der Haupterschließungsstraße bis zu fünf geschossige Gebäude auf der
Ostseite. Die sich anschließende große Grünfläche wird im Norden von den beiden
siebengeschossigen Eingangsgebäuden des Nordzugangs und vor allem von dem Hochhaus
westlich des Parks geprägt. Das im MU-1 untergebrachte Hochhaus wird mit bis zu 14
Geschossen (13 Vollgeschosse plus Staffelgeschoss) und einer Höhe von ca. 50 m eine weithin
sichtbare Landmarke für den neuen Stadtteil und die Stadt Bedburg sein. Das Hochhaus fasst auf
seiner westlichen Seite wiederum den neuen zentralen Platz des Quartiers. Die umliegende
viergeschossige bis sechsgeschossige Bebauung schafft es dabei, den durchaus großzügig
dimensionierten Platz in Gänze zu fassen.
Zur Thematik der Bodenbeschaffenheit gab es bereits im Vorfeld der Planungen verschiedene
Untersuchungen. Der geotechnische Bericht zu den Voruntersuchungen des Büros Dr. Jung +
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Lang vom 28. August 2017 kam trotz der kritischen Auseinandersetzung mit dem schwierigen
Untergrund bereits zu der vorläufigen Erkenntnis, dass das Plangebiet grundsätzlich bebaubar ist.
Die darauf folgenden vertiefenden Untersuchungen wurden zwischenzeitlich weiter
vorangetrieben. Die Auswertung der weiteren Rammsondierungen und die Analyse der
zusätzlichen Bodenproben stehen noch aus, so dass das Büro Dr. Jung + Lang noch keinen
Zwischenbericht für den Offenlagebeschluss hat vorlegen können. Zudem sind aufgrund der
Hinweise von Behörden einige dieser Untersuchungen noch einmal vertiefend zu betrachten. Erste
Erkenntnisse zeigen jedoch, dass beispielsweise die gründungsfähigen Terrassenkiese in einer
Tiefenzone wie von den Vorgutachten vermutet angetroffen werden konnten. Eine Tiefengründung
ist damit sichergestellt. Zudem sind die aktuell nachgewiesenen humosen Schichten mit nur
einigen Zentimetern weniger mächtig, als frühere Gutachten dies annehmen ließen. Diese und
weitere Hinweise lassen alternative Gründungsarten damit immer realistischer werden.
Weitergehende Untersuchungen müssen diese Erkenntnisse jedoch erst noch qualifizieren. Zum
Satzungsbeschluss wird das Büro Dr. Jung + Lang einen Abschlussbericht vorlegen, der die
allgemeine Bebaubarkeit und die individuell anzustrebenden Grundüngsaufwendungen für
aufstehende Baukörper sowie für Baustellen- und Infrastruktureinrichtungen (Kanäle, Straßen)
darlegen wird.
Eine weitere anspruchsvolle Aufgabe stellt die Entwässerung dieses 22,6 ha großen Areals dar.
Auch wenn das gesamte Plangebiet aufgrund seiner topgrafischen Lage außerhalb der
Überflutungsflächen der Überschwemmungsgebiete liegt, so sind die hiesigen Erftauen und
insbesondere die Erft selbst dennoch einem signifikanten Hochwasserrisiko ausgesetzt. Der
Erftverband, als zuständige Stelle der unteren Wasserwirtschaftsbehörde, sprach dem Plangebiet
(vorläufig) eine äußerst geringe Einleitmenge von gerade einmal 30 l/s zu. Angesichts der
geplanten Bebauung (und der damit verbundenen Versiegelung) müssen für den Fall eines
Starkregenereignisses rechnerisch insgesamt rund 10.000 m³ Wasser zurückgehalten werden.
Das verdichtete städtebauliche Konzept lies den Fachplanern jedoch nur wenig Raum für eine
Regenrückhaltung. In Abstimmung mit den Behörden sollen daher die südlich gelegenen
ehemaligen Klärteiche (außerhalb des Plangebietes) für eine Regenrückhaltung genutzt werden.
Die unter Naturschutz stehenden Teiche drohen seit Jahren zu verlanden. Eine regulierte
Vernässung ist aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde ausdrücklich zu begrüßen. Eine solche
Maßnahme würde zum Erhalt dieses Biotpes sogar wesentlich beitragen. Doch es können nur
etwa 3 ha des Plangebietes im Freispiegel hierhin entwässert werden. Auch könnten diese
Biotope nur einen gewissen Volumenstrom (Wassermenge pro Sekunde) an einzuleitenden
Wasser verkraften. Die weitere Rückhaltung könnte über Rioglen (Auffangbehälter mit integrierter
Versickerungsfunktion) gewährleistet werden, die unterhalb des Wasserbeckens installiert würden.
Die derzeit präferierte Alternative sieht jedoch eine Nutzbarmachung eines bestehenden Grabens
unmittelbar östlich des nördlichen Plangebietes vor. Mit Hilfe dieser Maßnahmen könnte ein
Großteil des anfallenden Oberflächenwassers versickert werden. Das Entwässerungskonzept wird
zusammen mit der Planungsumsetzung weiter entwickelt. Für den Bebauungsplan genügt jedoch
die aktuelle Gewissheit, dass die Entwässerung bewältigt werden kann.
Ob diese Entwässerungskonzeption jedoch auch dauerhaft Bestand haben kann, ist heute noch
nicht abzusehen. Denn der nach Beendigung des Tagebaus erwartete Grundwasserwiederanstieg
kann – ohne Sümpfungsmaßnahmen (technische Niederhaltung des Grundwasserniveaus) – dazu
führen, dass eine Versickerung nicht dauerhaft mit diesen Maßnahmen gewährleistet werden
kann. Ob hier jedoch Sümpfungsmaßnahmen durchgeführt werden ist heute noch nicht klar. Denn
die letzten (vorläufigen) Prognosemodelle zeigen starke Schwankungen im zu erwartenden
Grundasserniveau. Diese Unwägbarkeit und vor allem der Zeithorizont von 80 bis 200 Jahren, in
dem das Grundwasserniveau wieder steigen soll, lassen eine Entwässerung, die dem
Grundwasseranstieg schon heute gerecht werden würde, jedoch wirtschaftlich nicht vertretbar
darstellen. Stattdessen wurden innerhalb des Plangebietes, im Bereich der Grünflächen an der
Erft, Flächen ausgewiesen die zu einem späteren Zeitpunkt für eine weitere Regenrückhaltung
genutzt werden könnten. Aber nicht nur die Entwässerung, auch die Fundamente und
insbesondere die Keller der aufstehenden Gebäude werden mit dieser ungewissen Situation
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konfrontiert. Da das Plangebiet im Vergleich zum Umland etwas erhöht liegt, kann heute nicht
abgeschätzt werden ob der spätere Grundwasserstand eine Tiefenlage von rund 3 m unter der
Geländeoberfläche (relevant für Kellergeschosse) überhaupt erreichen wird. Aus diesem Grunde
wurde darauf verzichtet, eine Festsetzung zur verbindlichen Ausführung sichernder Maßnahmen
gegen Bodennässe aufzunehmen. Stattdessen sollen Bauwillige über die Sachlage aufgeklärt und
auf technische Möglichkeiten hingewiesen werden. Die Entscheidung dieser durchaus teuren
Maßnahmen soll dem einzelnen Bauherren überlassen werden.
Auch die zu erwartenden Schallimmissionen wurden in einem Fachgutachten rechnerisch ermittelt
und bewertet. Dabei zeigte sich, dass weder von den westlich gelegenen gewerblichen Nutzungen
(Gewerbegebiet Sankt-Florian-Straße und Real Markt) noch von der östlich gelegenen Erddeponie
eine übermäßige Geräuschbelastung zu erwarten sind. Auch die Geräuschentwicklung der
Bahntrasse wird – auch unter Berücksichtigung des erwarteten S-Bahnausbaus – das Plangebiet
nicht wesentlich beeinflussen. Einzig für den Straßenverkehr der K 37n und für den Verkehr der
inneren Erschließungsachse wurden höhere Geräuschimmissionen berechnet, welche die
Festsetzung von Lärmpegelbereichen im Bebauungsplan begründen. In den dort
gekennzeichneten Flächen sind für Baumaßnahmen nun bestimmte schalltechnische Maßnahmen
nachzuweisen, um gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu gewährleisten.
Ein besonderes Augenmerk wurde auf die verkehrstechnische Erschließung gelegt. Schon der
städtebauliche Vorentwurf sah unterschiedliche Qualitäten von Erschließungsstraßen vor, die den
Städtebau einerseits stützen sollen und anderseits unterschiedliche Aufgaben in der Abwicklung
der Verkehre wahrnehmen müssen. Das Rückgrat bildet jedoch eine leistungsfähige und
großzügig gestaltete Haupterschließungsachse, die mit weiten Fahrstreifen, ausreichend
Stellplatzflächen und separaten Radwegen den Verkehr gerichtet lenken soll. Mit der Festlegung
auf eine solche Haupterschließungsachse ist jedoch bereits heute klar, dass eine
Geschwindigkeitsreduzierung nach der Straßenverkehrsordnung hier nicht vorgesehen werden
kann. Allenfalls im Bereich der Grundschule ist eine Reduzierung auf 30 km/h denkbar. Doch die
Ausbauplanung (Stellplätze, Radwege, Fahrbahnbreiten, Verkehrsinseln etc.), die für die
festzusetzenden Verkehrsflächen zu Grunde gelegt wurde, wird im Bebauungsplan nicht
festgesetzt. Eine Anpassung ist auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich. So ist
beispielsweise geplant, die Fahrbahnen so anzulegen, dass die Verkehrsteilnehmer zu einer
Fahrweise mit reduzierter Geschwindigkeit gezwungen werden. Hierzu wird es noch eine weitere
Konzeptüberarbeitung geben. Die benötigten 1.600 Stellplätze können darüber hinaus in
ausreichendem Umfang dargestellt werden.
Verkehrstechnisch wird das Plangebiet über zwei Knotenpunkte an das örtliche und überörtliche
Straßennetz angebunden. Der nördliche Kreisel der K 37n stellt den Haupteingangsbereich dar.
Der Kreisel ist bereits heute ausreichend dimensioniert, die zusätzlichen Verkehrsströme
aufzunehmen. Lediglich im Bereich der Querungshilfen des Fuß- und Radverkehrs wird noch in
den bestehenden Kreisel eingegriffen werden müssen. Das Amt für Straßenbau und Verkehr des
Rhein-Erft-Kreises hat dazu bereits die Bereitschaft gezeigt, die Stadt zu unterstützen. Zur
Umsetzung dieser Maßnahme ist jedoch vor Satzungsbeschluss eine Verwaltungsvereinbarung
zwischen der Stadt Bedburg und dem Rhein-Erft-Kreis zu schließen. Die ersten Gespräche dazu
sollen in den kommenden Wochen aufgenommen werden. Die zweite Einfahrt über die Erftbrücke
ist an den Knotenpunkt Sankt-Florian-Straße/ K 37n an das innerstädtische Straßennetz
angebunden. Auch hier bescheinigt der Verkehrsplaner die verkehrliche Abwicklung als umsetzbar
– wenn auch nur in einem befriedigenden Maß. Daher soll hier eine Umgestaltung angestrebt
werden. Insbesondere die Situation des linksabbiegenden Rad- und Pkw-Verkehrs gilt es hier zu
verbessern. Auch hier wird man sich zeitnah mit dem Rhein-Erft-Kreis zusammensetzen. Auf eine
Verwaltungsvereinbarung kann in diesem Falle jedoch verzichtet werden.
Das geplante Baugebiet wird von allen Seiten von Infrastrukturen (K 37n im Norden, Fußweg im
Süden) und bestehenden landschaftlichen Strukturen (Erft im Westen, Wald im Osten) gefasst.
Die sich im Osten anschließenden bewaldeten Flächen sind jedoch als Wald im Sinne des
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Bundeswaldgesetzes einzuordnen, was den Landesbetrieb Wald und Holz NRW dazu veranlasst
hat, einen Sicherheitsabstand zwischen der Bebauung und der Waldkante zu fordern. Um nun
nicht die Bauflächen von allen Seiten des Waldes abrücken zu müssen, hat die Verwaltung in
Abstimmung mit der Stiftung Rheinische Kulturlandschaft, als Eigentümerin der angrenzenden
Waldflächen, und dem Landesbetrieb Wald und Holz eine gestufte Waldtraufgestaltung auf einer
Tiefe von 30 m zu den Baufenstern vorgeschlagen. In diesem Waldrand-Schutzstreifen werden
die Bäume im Abstand ihrer Falltiefe zum Baufenster frühzeitig entnommen. Das bedeutet jedoch
auch, dass eine reguläre Forstbewirtschaftung hier nicht mehr möglich sein wird. Weitere
Abstimmungsgespräche zur vertraglichen Ausgestaltung mit der Stiftung stehen noch aus.
Für die mit der Umsetzung des Bebauungsplanes verbundenen Eingriffe in die Naturlandschaft
wird natürlich auch ein Ausgleich von Nöten sein. Und der ist mit 512.119 bilanzierten Ökopunkten
beachtlich. Umso erfreulicher ist es, dass die Sybac Solar GmbH gute Aussichten auf den Zugriff
einer einzelnen und zusammenhängenden Fläche in unmittelbarer Nähe hat. Die 12 ha große
Ackerfläche befindet sich unmittelbar östlich der L 361 und südlich der Erddeponie der Firma
Pfeifer & Langen. Hier können alle anfallenden Ökopunkte ausgeglichen werden. Darüber hinaus
sind Lage und Ausdehnung der Fläche sogar dafür geeignet einen vorgezogenen
artenschutzrechtlichen Ausgleich für die auf dem Plangebiet angetroffene Feldlerche
unterzubringen. Der heutige Acker soll in eine Mähwiese umgewandelt werden, in dem immer
wieder feuchtebeeinflusste Bereiche für Amphibien und offene Bodenbereiche für die Feldlerche
eingebracht werden.
Mit der Entwicklung dieses Baugebietes wurde der Anspruch eines vielfältigen und lebendigen
neuen Stadtviertels geschaffen. Dabei wird ein lebendiger Stadtteil neben dem Angebot von
qualitätvollem Grünraum wesentlich von seinen öffentlichen Nutzungen geprägt. Und in diesem
Zusammenhang spielt auch der Einzelhandel eine Rolle. Der große Platz um die Urbanen Gebiete
MU-1 bis MU-5 wird den zentralen Punkt des neuen Stadtteils bilden. Neben gastronomischen
Angeboten will man hier insbesondere Dienstleistungen ansiedeln. Aber auch die Nahversorgung
muss für einen eigenständig geplanten Stadtteil gewährleistet sein. In den Baugebieten MU-1 und
MU-2 soll daher nahversorgungsrelevanter Einzelhandel möglich sein. Mit der Festsetzung einer
maximalen Verkaufsfläche von 800 m² (je Nutzungseinheit) ist man, mit Blick auf die
nahegelegene Innenstadt, jedoch bewusst unter dem Schwellenwert des großflächigen
Einzelhandels geblieben. Und auch die weiteren Inhalte des Einzelhandelskonzeptes von 2011
fanden Berücksichtigung in den Festsetzungen. So wurden im gesamten Plangebiet die
zentrenrelevante Sortimente als Kernsortimente grundsätzlich ausgeschlossen. Lediglich als
Randsortimente sollen diese hier angeboten werden können. Mit einer Ansiedlung tausender
neuer Mitbürgerinnen und Mitbürger und einer zugleich zielgerichteten Steuerung des
Einzelhandels kann dieser neue Stadtteil auch somit ganz mittelbar zur Sicherung und zur
Weiterentwicklung der Bedburger Innenstadt beitragen.
Aus technischen Gründen ist es leider nicht möglich dieser Vorlage einen größeren Übersichtsplan
als einen schwarzweißen DIN-A4-Ausdruck beizufügen. Da der Rechtsplan so nicht lesbar ist, wird
den Sitzungsteilnehmern der Plan separat per Mail zugeschickt. Darüber hinaus wird ein Plan in
Originalgröße in der Sitzung ausgehangen.
Neben dem hier angefügten zeichnerischen Teil, der textlichen Festsetzungen, der Begründung
und der Abwägung liegen dem Bebauungsplan folgende Fachgutachten zu Grunde, die Teil der
auszulegenden Unterlagen sind:
-
Artenschutzprüfung - Büro für Landschaftsökologie Dr. Claus Mückschel, 12.06.2018
Brandschutztechnische Stellungnahme – Görtzen Ingenieure, 07.06.2018
Entwässerungskonzept - atd GmbH, 24.05.2018
Geotechnischer Bericht - Dr. Jung + Lang, 28.08.2017
Umweltbericht - ksg/ Dittrich, 11.06.2018
Schalltechnisches Prognosegutachten – Graner + Partner, 28.03.2018
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-
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Verkehrsgutachten - IGS, 30.05.2018
die für dieses Bebauungsplanverfahren relevanten DIN-Vorschriften
Diese Unterlagen können während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181
Bedburg, Raum 204 eingesehen oder per Mail unter j.tempelmann@bedburg.de angefordert
werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Die bedarfsgerechte Bereitstellung von Bauland oder Wohnraum im Geschosswohnungsbau,
welches auch für Familien mit Kindern geeignet ist, trägt zur Stabilisierung der sozialen Strukturen
im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung im Stadtgebiet Bedburg bei und befördert das
Wachstum der Stadt. Die gezielte Ansprache wohnungssuchender junger Familien ist zudem dazu
angetan, die Alterung der Bedburger Stadtgesellschaft zumindest zu bremsen und zu einer
ausgewogenen Altersstruktur beizutragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein X Der Antragssteller hat die Planungskosten zu übernehmen.
Ja
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
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----------------------------------Jens Tempelmann
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
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