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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 34 / Kaster – Ressourcenschutzsiedlung Kaster und 52. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ressourcenschutzsiedlung Kaster Hier: Aufstellungsbeschlüsse)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
199 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 34 / Kaster – Ressourcenschutzsiedlung Kaster und
52. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ressourcenschutzsiedlung Kaster 
Hier: Aufstellungsbeschlüsse) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 34 / Kaster – Ressourcenschutzsiedlung Kaster und
52. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ressourcenschutzsiedlung Kaster 
Hier: Aufstellungsbeschlüsse) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 34 / Kaster – Ressourcenschutzsiedlung Kaster und
52. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ressourcenschutzsiedlung Kaster 
Hier: Aufstellungsbeschlüsse)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9157/2015 3. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Stadtentwicklungsausschuss 25.08.2015 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel 15.09.2015 Zur Kenntnis genommen Ausschuss für Umwelt und Strukturwandel 15.03.2016 Zur Kenntnis genommen Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 34 / Kaster – Ressourcenschutzsiedlung Kaster und 52. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ressourcenschutzsiedlung Kaster Hier: Aufstellungsbeschlüsse Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss fasst a) den Aufstellungsbeschluss zur 52. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bedburg gemäß § 2 Abs. 1 BauGB b) sowie den Aufstellungsbeschluss für den „Bebauungsplan Nr. 34 / Kaster – Ressourcenschutzsiedlung Kaster“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB c) und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB, in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), für den Bebauungsplan Nr. 34 / Kaster und die 52. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren. STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Vor rund drei Jahren trat die RWE Power AG erstmals an die Stadtverwaltung heran das Grundstück an der Schießbahn zwischen Gustav-Heinemann-Straße, Hans-Böckler-Straße und dem Sportplatz am Tiergarten zusammen mit dem Bauunternehmen Frauenrath aus Heinsberg als Klimaschutzsiedlung zu entwickeln. Die Firma Frauenrath hat vergleichbare Projekte bereits erfolgreich umsetzen können. Die Projektüberlegungen zur Entwicklung dieser Fläche wurden in der vergangenen Zeit immer wieder fortentwickelt. Die RWE Power AG und die Firma Frauenrath legten nun zusammen mit der Agentur Faktor X der Entwicklungsgesellschaft Indeland GmbH ein neuerliches Konzept vor, dass eine Bebauung bis an den alten Bahndamm im Osten vorsieht. Damit wird auch der Sportplatz des SC Kaster 93 e. V. überplant. Es wurde jedoch bereits abgestimmt, dass der Verein künftig die Sportflächen des SC Borussia Kaster Königshoven nutzen wird. Die in die Jahre gekommene Sportfläche ist daher entbehrlich. Die Tennisanlage des Tennisclub Kaster e. V. bleibt jedoch weiterhin in Betrieb. Die hier zu erwartenden Schallimmissionen wurden bei der Planung bereits berücksichtigt. Im Ergebnis der Untersuchung ist nicht zu erwarten, dass aufgrund der Lärmimmission Beeinträchtigungen in der Entwicklung einer Wohnbebauung entstehen könnten. Eine ausführliche Beschreibung der Planungsziele sowie der städtebaulichen Konzeption können dem angefügten Erläuterungsbericht entnommen werden. Darüber hinaus wurde von der Agentur Faktor X auch eine Kurzbeschreibung des Ressourcenund Klimaschutzsiedlung verfasst, welche dieser Sitzungsvorlage ebenfalls anbei gefügt ist. Das Plangebiet umfasst rund 5,7 ha. Die Stadt Bedburg hält davon 2,7 ha im Eigentum. Die verbleibenden 3 ha sind im Eigentum der RWE Power AG. Zur planungsrechtlichen Umsetzung eines anzustrebenden Bebauungsplanverfahrens ist es notwendig den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Im Flächennutzungsplan sind für das Plangebiet derzeit Grünflächen, landwirtschaftliche Flächen, Waldflächen, eine Parkplatzfläche und eine Sportfläche dargestellt. Zur Ausweisung einer Wohnbaufläche gab es bereits im August 2015 ein Abstimmungsgespräch mit der Bezirksregierung Köln. Dort konnte festgehalten werden, dass die Stadt Bedburg für eine derartige Neuausweisung andere Wohnbauflächenerweiterungen im Flächennutzungsplan aufgeben muss. Eine geeignete Tauschfläche, die überdies auch eine vergleichbare Qualität aufweisen müsse, gilt es daher im weiteren Verfahren zu identifizieren. Das Büro Raumplan aus Aachen wird in der Sitzung das städtebauliche Konzept präsentieren. Das Konzept der Ressourcenschutzsiedlung wird durch die Agentur Faktor X vorgestellt. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Ein zusätzliches Angebot an altersgerechtem Wohnraum stärkt den Standort Kaster nachhaltig als Wohnstandort und trägt damit zur Stabilisierung und Fortentwicklung des Ortsteils bei. Die Nachhaltigkeit ist zudem das erklärte Ziel dieses Projektes, mit dem man neue Wege in der ressourcenschonenden Siedlungsentwicklung gehen will. Beschlussvorlage WP9-157/2015 3. Ergänzung Seite 2 STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 3 Finanzielle Auswirkungen: Nein x Die Planungskosten trägt der Planungsträger Ja Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, den 13.06.2018 ----------------------------------(Jens Tempelmann) ----------------------------------(Torsten Stamm) ----------------------------------(Sascha Solbach) Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-157/2015 3. Ergänzung Seite 3