Daten
Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Zu TOP:__________
Drucksache: WP9-56/2017
4. Ergänzung
Fachdienst 5 - Stadtplanung,
Bauordnung, Wirtschaftsförderung
Sitzungsteil
Az.:
öffentlich
Beratungsfolge:
Sitzungstermin:
Abstimmungsergebnis:
Stadtentwicklungsausschuss
02.05.2017
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
28.09.2017
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
10.04.2018
Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Stadtentwicklungsausschuss
08.05.2018
Stadtentwicklungsausschuss
28.06.2018
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft
hier: Satzungsempfehlung
Beschlussvorschlag:
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg
a)
die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3
BauGB zu bewerten und
b)
den „Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände /
Mobau Erft“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom
3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung zu beschließen.
.
STADT BEDBURG
Sitzungsvorlage
Seite: 2
Begründung:
Das Baustoffzentrum in der Adolf-Silverberg-Straße 22 hat seine Lager- und Betriebsflächen auf
das (westlich) hinterliegende Grundstück in der Adolf-Silverberg-Straße 41 erweitert. Die beiden
Grundstücke sollen zusammengelegt werden. Dazwischen liegt jedoch eine öffentliche
Verkehrsfläche. Diese wird mit einer Grundstückszusammenlegung der beiden Gewerbeflächen
jedoch nicht weiter benötigt. Aus diesem Grunde beschloss der Stadtentwicklungsausschuss am
2. Mai 2017 die Aufstellung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/ Bedburg mit dem
einzigen Ziel, die öffentliche Verkehrsfläche zu einer gewerblichen Baufläche zu ändern.
Die öffentliche Auslegung der Unterlagen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 2. Mai bis 5.
Juni 2018 statt. Es gingen keine Hinweise ein, die zu einer Änderung des
Bebauungsplanentwurfes führten.
Die weiteren Inhalte der Bebauungsplanänderung können den angefügten Unterlagen des
zeichnerischen Teils und der Begründung entnommen werden. Der Umweltbericht und die für
diese Änderung relevanten DIN-Vorschriften sind ebenfalls Teil der Bebauungsplanänderung und
können während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, Raum
204 eingesehen oder per Mail unter j.tempelmann@bedburg.de angefordert werden.
Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der
Nachhaltigkeit:
Durch geringfügige bauleitplanerische Maßnahmen kann der Betrieb langfristig an den Standort Bedburg gebunden werden. Die
Arbeitsplätze vor Ort werden langfristig gesichert und führen zu einer reduziert erforderlichen Mobilität der Mitarbeiter.
Finanzielle Auswirkungen:
Nein
Ja
X
Die anfallenden Planungskosten des Bauleitplanverfahrens sind über den laufenden
Haushalt finanziert.
Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren
Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers:
Bedburg, 13.06.2018
----------------------------------Jens Tempelmann
----------------------------------Torsten Stamm
----------------------------------Sascha Solbach
Sachbearbeiter
Fachdienstleiter
Bürgermeister
Beschlussvorlage WP9-56/2017 4. Ergänzung
Seite 2