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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft hier: Satzungsempfehlung)

Daten

Kommune
Bedburg
Größe
194 kB
Datum
28.06.2018
Erstellt
14.06.18, 18:07
Aktualisiert
25.09.18, 18:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft
hier: Satzungsempfehlung) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft
hier: Satzungsempfehlung)

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Inhalt der Datei

Zu TOP:__________ Drucksache: WP9-56/2017 4. Ergänzung Fachdienst 5 - Stadtplanung, Bauordnung, Wirtschaftsförderung Sitzungsteil Az.: öffentlich Beratungsfolge: Sitzungstermin: Abstimmungsergebnis: Stadtentwicklungsausschuss 02.05.2017 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 28.09.2017 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 10.04.2018 Einstimmig, 0 Enthaltung(en) Stadtentwicklungsausschuss 08.05.2018 Stadtentwicklungsausschuss 28.06.2018 Betreff: Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft hier: Satzungsempfehlung Beschlussvorschlag: Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Bedburg a) die im Rahmen der Offenlage nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen entsprechend der Abwägungsliste nach § 2 Abs. 3 BauGB zu bewerten und b) den „Bebauungsplan Nr. 43 / Bedburg, 7. Änderung - Gebiet im RLB-Gelände / Mobau Erft“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung zu beschließen. . STADT BEDBURG Sitzungsvorlage Seite: 2 Begründung: Das Baustoffzentrum in der Adolf-Silverberg-Straße 22 hat seine Lager- und Betriebsflächen auf das (westlich) hinterliegende Grundstück in der Adolf-Silverberg-Straße 41 erweitert. Die beiden Grundstücke sollen zusammengelegt werden. Dazwischen liegt jedoch eine öffentliche Verkehrsfläche. Diese wird mit einer Grundstückszusammenlegung der beiden Gewerbeflächen jedoch nicht weiter benötigt. Aus diesem Grunde beschloss der Stadtentwicklungsausschuss am 2. Mai 2017 die Aufstellung zur 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43/ Bedburg mit dem einzigen Ziel, die öffentliche Verkehrsfläche zu einer gewerblichen Baufläche zu ändern. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen (§ 3 Abs. 2 BauGB) sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) fand in der Zeit vom 2. Mai bis 5. Juni 2018 statt. Es gingen keine Hinweise ein, die zu einer Änderung des Bebauungsplanentwurfes führten. Die weiteren Inhalte der Bebauungsplanänderung können den angefügten Unterlagen des zeichnerischen Teils und der Begründung entnommen werden. Der Umweltbericht und die für diese Änderung relevanten DIN-Vorschriften sind ebenfalls Teil der Bebauungsplanänderung und können während der Öffnungszeiten im Rathaus Kaster, Am Rathaus 1, 50181 Bedburg, Raum 204 eingesehen oder per Mail unter j.tempelmann@bedburg.de angefordert werden. Mögliche Auswirkungen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel und der Nachhaltigkeit: Durch geringfügige bauleitplanerische Maßnahmen kann der Betrieb langfristig an den Standort Bedburg gebunden werden. Die Arbeitsplätze vor Ort werden langfristig gesichert und führen zu einer reduziert erforderlichen Mobilität der Mitarbeiter. Finanzielle Auswirkungen: Nein Ja X Die anfallenden Planungskosten des Bauleitplanverfahrens sind über den laufenden Haushalt finanziert. Bei gesamthaushaltsrechtlicher Relevanz im laufenden oder in späteren Haushaltsjahren Mitzeichnung oder Stellungnahme des Kämmerers: Bedburg, 13.06.2018 ----------------------------------Jens Tempelmann ----------------------------------Torsten Stamm ----------------------------------Sascha Solbach Sachbearbeiter Fachdienstleiter Bürgermeister Beschlussvorlage WP9-56/2017 4. Ergänzung Seite 2