Daten
Kommune
Wesseling
Größe
124 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:02
Aktualisiert
18.06.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
117/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Bebauungsplan Nr. 2/130 "Notüberlauf Wiesenweg"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
07.06.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 117/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Judith Hawig
07.06.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 2/130 "Notüberlauf Wiesenweg"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Beschlussentwurf:
Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 2/130 „Notüberlauf Wiesenweg“ wird
zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1
BauGB beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung (nebst Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 23.05.2017 die Aufstellung
des Bebauungsplans Nr. 2/130 „Notüberlauf Wiesenweg“ beschlossen (Vorlage Nr. 87/2017). Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur 68. Änderung des Flächennutzungsplans.
Bei dem Notüberlauf handelt es sich um mehrere, einander nachgeschaltete Becken im Bereich von Thelen’s Wiese, die bei einer Überstauung der Mischkanalisation der angrenzenden Rodenkirchener Straße
gezielt geflutet werden können. Durch den Notüberlauf sollen ungesteuerte Überflutungen von Straßen und
Gebäuden innerhalb der Keldenicher Ortslage, die in den letzten Jahren aufgrund vermehrt auftretender
Starkregenereignisse zugenommen haben, vermieden werden. Ausgelegt ist der Notüberlauf auf ein statistisch alle 5 Jahre auftretendes Niederschlagsereignis.
Die Vorplanung zum Notüberlauf wurde den Wesselinger Bürgerinnen und Bürgern am 31.08.2017 im Rahmen einer Informationsveranstaltung vorgestellt. Es ist deutlich geworden, dass das Vorhaben in der Öffentlichkeit grundsätzlich befürwortet wird, viele der Anwesenden sich jedoch eine extensivere Ausführung des
Notüberlaufs wünschen. In den vergangenen Monaten hat daher einer Überarbeitung des Konzeptes durch
die Büros die3 landschaftsarchitekten/ must und die Stadt bzw. Stadtwerke/ EBW stattgefunden.
2. Lösung
Entwurfskonzept Notüberlauf
Der nun vorliegende Entwurf geht weiterhin von einer multifunktionalen Nutzbarkeit der Anlage aus, allerdings wurde der für die Öffentlichkeit zugängliche Bereich des Notüberlaufs deutlich reduziert. Lediglich das
1. Becken, das zur Aufnahme des stärker verschmutzten sogenannten „first flush“ zum Teil als Betonbecken
ausgeführt werden muss, kann von der Öffentlichkeit betreten werden. Es wird vorgeschlagen, Spielfeldmarkierungen in dem Becken aufzubringen, um die Anlage außerhalb eines seltenen Einstauereignisses z.B. als
Fußball- oder Basketballfeld nutzen zu können. Auch die Errichtung eines einfachen Fitnessparcours oder
die Anlage einer Boulebahn sind vorstellbar. Die Frage, welche Belagsarten geeignet sind, um auch gelegentlichen Überschwemmungen durch Mischwasser dauerhaft standzuhalten, wird derzeit durch die Verwaltung geprüft. Im Eingangsbereich zum 1. Becken sollen Sitzstufen in das Gelände integriert werden, die
einen guten Überblick über die Spiel-und Freizeitflächen ermöglichen. Zur Sicherstellung, dass die Becken
des Notüberlaufs im Falle eines Mischwassereinstaus nicht betreten werden, soll die Fläche mit einem stabilen Sicherungszaun nebst Toranlage am Knotenpunkt Keldenicher Straße/ Rodenkirchener Straße eingezäunt werden. Die genaue Ausgestaltung der Toranlage im städtebaulich prägenden Eingangsbereich in den
Notüberlauf wird im Fortgang des Verfahrens konkretisiert. Eine weitere, weniger massive Einfriedung
schützt die „Grünbecken“ 2-4 vor einem Betreten durch Besucher des 1. Beckens. Damit insbesondere von
dem Sicherungszaun keine zu dominante Wirkung ausgeht, soll dieser zu den umliegenden Straßen durch
Strauchpflanzungen eingegrünt und um einige Meter zurückgesetzt in der tiefer gelegenen Wiese positioniert
werden.
Die „Grünbecken“, die durch einen Überlauf mit dem Betonbecken verbunden sind, werden nicht versiegelt.
Es ist anzunehmen, dass das mit Niederschlag vermischte Mischwasser bis zum Eintritt in diesen Bereich
des Notüberlaufs so stark verdünnt ist, dass bei der Versickerung über die belebte Bodenzone eine ausreichende Reinigung erreicht wird. Aller Voraussicht nach kann die derzeit auf Thelen‘s Wiese ausgeübte Pferdeweidehaltung in dem Bereich künftig fortgeführt werden. Lediglich für das 4. Becken sind Einschränkungen zu erwarten. Zur ökologischen Aufwertung der Fläche, insbesondere für den Artenschutz, soll im Bereich des 4. Beckens sowie seiner Randbereiche eine Wildwiese ausgesät werden. Durch eine angepasste
Mahd kann ein artenreiches Biotop entstehen, das vor allem Bienen und Hummeln, deren Lebensräume sich
stetig verkleinern, als Nahrungshabitat dienen kann. Weitere Unterstützung sollen die Insekten hier durch die
Aufstellung von „Insektenhotels“ erhalten.
Neben den Ideen zum Insektenschutz enthält das aktualisierte Entwurfskonzept Maßnahmen für Fledermäuse. So ist vorgesehen, den Nahe der Keldenicher Straße gelegenen Bunker durch entsprechende Bohrungen für Fledermäuse zu öffnen. An der Decke des Bunkers sollen Holzleisten angebracht werden, um Hangplätze für die Säuger einzurichten. Sofern der Bunker frostsicher ist, kann er auch als Überwinterungsquartier genutzt werden.
Dem Bunker kommt ferner eine neue Funktion als Aussichtsplattform zu. Das Dach der Anlage soll über
einen Steg mit der Keldenicher Straße verbunden werden und somit als Stütze für einen Aussichtspunkt auf
die Wiese und den Notüberlauf dienen. Auf dem Steg können Schautafeln angebracht werden, um Besucher
über die Funktion und Notwendigkeit des Notüberlaufs sowie die beschriebenen Artenschutzmaßnahmen zu
Informieren.
Bebauungsplan (Vorentwurf)
Die rechtliche Umsetzung des oben beschriebenen Konzeptes erfolgt durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/130 „Notüberlauf Wiesenweg“. Die Unterlagen wurden durch das Büro H+B Stadtplanung erarbeitet.
Der Vorentwurf des Bebauungsplans setzt den Bereich der Notüberlaufbecken als „Flächen für Versorgungsanlagen“ mit der Zweckbestimmung „Abwasser“ fest. Die Fläche ist in die Teilflächen F1, F2 und F3
untergliedert, für die in den textlichen Festsetzungen zum B-Plan weitere Regelungen definiert werden. So
wird für die Fläche F1 ein maximaler Versieglungsgrad von 30 % festgesetzt. 70 % dieser Fläche sowie die
Gesamtfläche von F2 sind als Rasen anzulegen. Die Teilfläche F3 beinhaltet das 4. Becken und sichert über
eine entsprechende textliche Festsetzung die Anlage einer artenreichen Mähwiese. Um dem Gedanken der
Multifunktionalität Rechnung zu tragen wird darüber hinaus textlich festgelegt, dass (nur) auf der mit F1 bezeichneten Fläche auch Anlagen und Einrichtungen für Spiel, Sport, Freizeit und Erholung zulässig sind.
Der übrige Bereich von Thelen’s Wiese soll als öffentliche Grünfläche festgesetzt werden, für die in Teilbereichen Maßnahmen zum Ausgleich der notwendigen Eingriffe vorgesehen sind. Eine detallierte Bilanzierung
der Eingriffe und des erforderlichen Ausgleichs, auch unter Zugrundelegung der geplanten Artenschutzmaßnahmen, erfolgt im weiteren Planverfahren.
Der Geltungsbereich des Vorentwurfs zum Bebauungsplan enthält neben der Wiesenfläche die Keldenicher
Straße und den Knotenpunkt Keldenicher Straße/ Rodenkirchener Straße. Im Bereich der nordwestlichen
Seite der Keldenicher Straße sieht der B-Plan eine leichte Verbreiterung der Verkehrsfläche vor, wodurch die
Anlage von straßenbegleitenden Längsparkplätzen ermöglicht wird. Für den genannten Knotenpunkt wird
derzeit untersucht, ob dieser als Kreisverkehr ausgebaut werden kann. Die im Vorentwurf festgesetzte „öffentliche Verkehrsfläche“ bietet ausreichend Raum für die Anlage eines solchen Kreisverkehrs. Sollte im
Zusammenhang mit der Konzeptionierung des Kreisels das Erfordernis zur Anlage eines Radwegs auf der
Südseite der Rodenkirchener Straße gesehen werden, so kann dessen Planung und Realisierung nach Auskunft des Rhein-Erft-Kreises ohne eine zugehörige Festsetzung im B-Plan erfolgen. Die Straßenparzelle der
Rodenkirchener Straße ist breit genug, um hier (außerhalb des Plangeltungsbereichs) einen südlichen Radweg anzulegen. Ggf. kommen die derzeit laufenden Analysen auch zu dem Ergebnis, dass die Verkehrsabwicklung des Knotenpunkts Keldenicher Straße/ Rodenkirchener Straße ohne bauliche Maßnahmen, sondern durch eine Optimierung der Ampelsteuerung verbessert werden kann. Das Ergebnis der Untersuchung
wird im weiteren Bauleitplanverfahren berücksichtigt.
Bei einem Vergleich der Abgrenzung des Geltungsbereichs des Bebauungsplanvorentwurfs mit dem Geltungsbereich zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses wird deutlich, dass dieser geringfügig verkleinert
worden ist. So ist der Wiesenweg nach dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan aus dem Geltungsbereich des B-Plans herausgenommen worden. Ein etwaiger künftiger Ausbau der Straße bedarf zunächst
einer weiteren Konkretisierung und Planung außerhalb des Bebauungsplanverfahrens Nr. 2/130. Auch der
für den Kfz-Verkehr gesperrte Verbindungsweg zwischen der Rodenkirchener Straße und dem Wiesenweg
ist nicht mehr Bestandteil des Plangebiets. Grund hierfür ist, dass für den Weg mittel- bis langfristig keine
Maßnahmen vorgesehen sind, die einer planerischen Festsetzung im Bebauungsplan bedürfen.
Weiteres Vorgehen
Der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung leitet die erste formelle Stufe der
Beteiligung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens ein. Es ist vorgesehen, der Bürgerschaft das überarbeitete Konzept zum Notüberlauf sowie die Bebauungsplanunterlagen in einer Informationsveranstaltung
vorzustellen. Darüber hinaus werden die Unterlagen für die Dauer eines Monats im Rathaus ausgelegt. Die
Öffentlichkeit kann sich über die Planung informieren und Anregungen äußern. Um auch die betroffenen
Behörden umfassend zu informieren, ist die Durchführung eines Scoping-Termins vorgesehen. Wie bei der
Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Behörden ferner die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Stellung zu
der Planung zu nehmen.
3. Alternativen
Das Bauleitplanverfahren bildet die Grundlage zur rechtssicheren Realisierung des Notüberlaufs. Der Notüberlauf selbst stellt eine dringende Maßnahme dar, um die Gefahren durch starkregenbedingte Überflutungen in Keldenich wirksam zu reduzieren. Alternativen mit vergleichbarer Wirkung sind nicht bekannt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Planung des Notüberlaufs, die Erstellung der Bebauungsplanunterlagen sowie für erforderliche Gutachten werden von den Entsorgungsbetrieben getragen. Entsprechende Mittel sind in den Wirtschaftsplan eingestellt worden.
Anlagen
- Überarbeitetes Entwurfskonzept Notüberlauf
- Geltungsbereich
- Planzeichnung (Vorentwurf, verkleinert)
- textliche Festsetzungen (Vorentwurf)
- Begründung (Vorentwurf)
- Umweltbericht (Vorentwurf)
Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar der Planzeichnung zum Bebauungsplan im Originalmaßstab.