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Beschlussvorlage (68. Änderung des Flächennutzungsplans "Notüberlauf Wiesenweg" hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
112 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:02
Aktualisiert
18.06.18, 13:02
Beschlussvorlage (68. Änderung des Flächennutzungsplans "Notüberlauf Wiesenweg"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) Beschlussvorlage (68. Änderung des Flächennutzungsplans "Notüberlauf Wiesenweg"
hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden) Beschlussvorlage (68. Änderung des Flächennutzungsplans "Notüberlauf Wiesenweg"
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 118/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) 68. Änderung des Flächennutzungsplans "Notüberlauf Wiesenweg" hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 07.06.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 118/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Judith Hawig 07.06.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: 68. Änderung des Flächennutzungsplans "Notüberlauf Wiesenweg" hier: Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden Beschlussentwurf: Der in der Sitzung vorliegende Vorentwurf der 68 Änderung des Wesselinger Flächennutzungsplans für den Bereich „Notüberlauf Wiesenweg“ wird zum Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung (nebst Umweltbericht) wird zur Kenntnis genommen. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz hat in seiner Sitzung am 23.05.2017 die 68. Änderung des Flächennutzungsplans „Notüberlauf Wiesenweg“ beschlossen (Vorlage Nr. 87/2017). Die FNPÄnderung erfolgt gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 2/130. Bei dem Notüberlauf handelt es sich um mehrere, einander nachgeschaltete Becken im Bereich von Thelen’s Wiese, die bei einer Überstauung der Mischkanalisation der angrenzenden Rodenkirchener Straße gezielt geflutet werden können. Durch den Notüberlauf sollen ungesteuerte Überflutungen von Straßen und Gebäuden innerhalb der Keldenicher Ortslage, die in den letzten Jahren aufgrund vermehrt auftretender Starkregenereignisse zugenommen haben, vermieden werden. Ausgelegt ist der Notüberlauf auf ein statistisch alle 5 Jahre auftretendes Niederschlagsereignis. Details zur Ausgestaltung des Notüberlaufs sind der Vorlage Nr. 117/2018 zum Bebauungsplan Nr. 2/130 zu entnehmen. 2. Lösung FNP-Änderung (Vorentwurf) Während der Bebauungsplan die konkrete planungsrechtliche Umsetzung des Notüberlaufs zum Gegenstand hat, wird durch die Änderung des Flächennutzungsplans die Vereinbarkeit der Planung mit den Zielen für die übergeordnete, gesamtstädtische Planungsebene sichergestellt. Die Unterlagen für die FNPÄnderung wurden durch das Büro H+B Stadtplanung erarbeitet. Der zur Zeit gültige Flächennutzungsplan der Stadt Wesseling stellt den Bereich von Thelen’s Wiese zu ca. 3/4 als „Wohnbaufläche“ dar. Lediglich ein schmaler Streifen entlang der Rodenkichener Straße ist als „Grünfläche“ ausgewiesen. Darüber hinaus enthält die derzeitige Plandarstellung die Umgrenzung eines geschützten Landschaftsbestandsteils (Nr. 2.4- 52 „Dickopsbach mit Obstwiese“) der im Landschaftsplan 8 des Rhein-Erft-Kreises festgesetzt ist und nachrichtlich in den FNP übernommen wurde. Die bestehenden Darstellungen des Flächennutzungsplans stehen zumindest im Bereich der „Wohnbaufläche“ der vorgesehenen Realisierung des Notüberlaufs entgegen. Um eine rechtmäßige Grundlage für das Vorhaben und den aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungsplan zu erhalten, ist vorgesehen, den südöstlichen Bereich von Thelen’s Wiese als „Versorgungsfläche mit hohem Grünanteil, Zweckbestimmung: Abwasser“ darzustellen. Im nordwestlichen Teil sollen die vorhandenen Darstellungen durch die Ausweisung einer „Grünfläche“ ersetzt werden, die einen langfristigen Erhalt der Wiesenfläche und des dort vorhandenen Teichs sicherstellt. Der geschützte Landschaftsbestandteil soll nachrichtlich in den Plan übernommen werden, wobei sich aufgrund der erforderlichen Größe des Notüberlaufs eine geringfügige Verkleinerung des Schutzgebietes ergibt. Weiteres Vorgehen Der Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung leitet die erste formelle Stufe der Beteiligung im Rahmen des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens ein. Da die Bauleitplanung, wie eingangs erwähnt, im Parallelverfahren erfolgt, werden die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zur FNPÄnderung und zur B-Plan-Aufstellung gemeinsam durchgeführt. Es ist vorgesehen, der Bürgerschaft das überarbeitete Konzept zum Notüberlauf sowie die Planunterlagen zum FNP und zum Bebauungsplan in einer Informationsveranstaltung vorzustellen. Darüber hinaus werden die Unterlagen für die Dauer eines Monats im Rathaus ausgelegt. Die Öffentlichkeit kann sich über die Planung informieren und Anregungen äußern. Um auch die betroffenen Behörden umfassend zu informieren, ist die Durchführung eines ScopingTermins vorgesehen. Wie bei der Öffentlichkeitsbeteiligung erhalten die Behörden ferner die Möglichkeit, innerhalb eines Monats Stellung zu der Planung zu nehmen. 3. Alternativen Das Bauleitplanverfahren bildet die Grundlage zur rechtssicheren Realisierung des Notüberlaufs. Der Notüberlauf selbst stellt eine dringende Maßnahme dar, um die Gefahren durch starkregenbedingte Überflutungen in Keldenich wirksam zu reduzieren. Alternativen mit vergleichbarer Wirkung sind nicht bekannt. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Planung des Notüberlaufs, die Erstellung der Unterlagen für die Bauleitplanung sowie für erforderliche Gutachten werden von den Entsorgungsbetrieben getragen. Entsprechende Mittel sind in den Wirtschaftsplan eingestellt worden. Anlagen - Geltungsbereich - Planzeichnung (Vorentwurf, verkleinert) - Begründung (Vorentwurf) - Umweltbericht (Vorentwurf) Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar der Planzeichnung im Originalmaßstab.