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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/132 "Lindenstraße" Hier: Vorstellung von Bebauungsvarianten)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
115 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:02
Aktualisiert
18.06.18, 13:02
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/132 "Lindenstraße"
Hier: Vorstellung von Bebauungsvarianten) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/132 "Lindenstraße"
Hier: Vorstellung von Bebauungsvarianten) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 3/132 "Lindenstraße"
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Hier: Vorstellung von Bebauungsvarianten)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 122/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Bebauungsplan Nr. 3/132 "Lindenstraße" Hier: Vorstellung von Bebauungsvarianten Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 07.06.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 122/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Svetlana Braun 07.06.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Bebauungsplan Nr. 3/132 "Lindenstraße" Hier: Vorstellung von Bebauungsvarianten Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz nimmt die vorliegenden Bebauungsvarianten zur Kenntnis und beschließt, die städtebauliche Variante 4 als Grundlage für die Weiterführung des Planverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 3/132 „Lindenstraße“ heranzuziehen. Sachdarstellung: Die Stadt Wesseling plant bereits seit längerem die Entwicklung von Wohn- und Gewerbebauflächen zur Arrondierung des nördlichen Stadtrandes im Ortsteil Berzdorf. Mit dem seit dem 25.06.1997 rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 3/40 „Berzdorfer Feld“ wurde, neben einer Neuordnung der gewerblichen Flächen im Nordwesten des Stadtteils, u.a. eine Erweiterung der Wohnbebauung nördlich der Lindenstraße avisiert. Dieses Planungsziel konnte jedoch bisher nicht umgesetzt werden. Mit einem modifizierten städtebaulichen Konzept soll nun die Entwicklung dieser Flächen wieder vorangetrieben werden. Das Plangebiet umfasst die bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen nördlich der Lindenstraße und westlich der bestehenden Wohnbebauung entlang der Straße Am Nordbahnhof. Im Norden grenzt das Plangebiet unmittelbar an das Stadtgebiet von Köln, auf dem die überwiegend vom Güterverkehr genutzte sog. Nordbahntrasse verläuft. Im Westen schließen sich landwirtschaftliche Flächen an, die künftig als Gewerbegebiet entwickelt werden sollen. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1,7 ha. Die VISTA Reihenhaus GmbH & Co. KG als zukünftige Eigentümerin der o. g. Flächen hat am 25.04.2017 einen Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gestellt. Am 16.05.2018 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die 69. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/132 „Lindenstraße“ beschlossen. 1. Problem In der Zwischenzeit wurden weitere städtebauliche Lösungen gesucht und neue Varianten erarbeitet. Im Ergebnis werden dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz vier Varianten vorgestellt. Beschreibung der Planvarianten: Alle vier Varianten sehen die Realisierung von Einfamilienhäusern als Reihen- bzw. Doppelhäuser und teilweise Geschosswohnungsbau vor. Dadurch werden die bestehenden Bebauungsstrukturen im Osten aufgenommen und im Plangebiet weiter fortgeführt. Im Norden zur Nordtrasse hin ist eine Lärmschutzanlage (Wall/Wand) geplant. Die Dimensionierung der Lärmschutzmaßnahmen wird im weiteren Verfahren im Rahmen eines Schallschutzgutachtens untersucht. Das Quartier wird durch eine neu zu errichtende Straße erschlossen, die an die Lindenstraße angebunden wird. Im Norden ist eine Wendeanlage geplant, die auch für Müllfahrzeuge entsprechend dimensioniert ist. Die Lindenstraße wird im Bereich des Plangebietes um ca. 2 m erweitert, bzw. der bestehende Querschnitt östlich des Plangebietes aufgenommen. Mittig im Plangebiet ist eine Spielfläche geplant. Die Unterschiede der vier Varianten werden nachfolgend kurz zusammengefasst: Variante 1: Die Variante 1 sieht die Realisierung von 6 Doppel- und 50 Reihenhäusern vor. Die im Südwesten liegenden 12 Reihenhäuser sind als öffentlich geförderter Wohnungsbau geplant. Der Spielplatz hat eine Größe von ca. 210 qm. Variante 2: Die Variante 2 ist vergleichbar mit Variante 1, sieht jedoch im Gegensatz zur Variante 1 die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 19 Wohneinheiten im Nordwesten vor. Die Anzahl der Reihenhäuser reduziert sich dadurch auf insgesamt 48. Variante 3: Die Variante 3 ist identisch mit Variante 2, soll jedoch vollständig freifinanziert ausgeführt werden (ohne öffentliche Förderung). Variante 4: Die 4. Variante schlägt eine alternative Lösung zur Straßenführung und Anordnung der Stellplätze vor. Es sind insgesamt 47 Reihenhäuser und ein Mehrfamilienhaus mit 19 Wohneinheiten geplant. 5 Reihenhäuser werden öffentlich gefördert ausgeführt. Die Spielfläche weist eine Größe von ca. 435 qm auf. Weitere Unterschiede zwischen den einzelnen Varianten sind dem Plankonzept (Blatt 1-2) zu entnehmen. 2. Lösung Die Verwaltung empfiehlt Variante 4 als Grundlage für die Fortführung des Planverfahrens heranzuziehen. Das Konzept sieht neben den 47 Reihenhäusern auch die Errichtung eines Mehrfamilienhauses im Eingangsbereich vor. Die Lage des Mehrfamilienhauses im Eingangsbereich knüpft an die vorhandenen Baustrukturen in der Umgebung des Plangebietes an. Des Weiteren überzeugt Variante 4 durch ihre Verkehrsführung, die Anordnung der Stellplätze und die Größe der öffentlichen Spielfläche. 3. Alternativen Der Projektentwickler wird gebeten, weitere Varianten zu entwickeln. 4. Finanzielle Auswirkungen Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie die Erstellung erforderlicher Gutachten werden durch den Vorhabenträger getragen. Anlagen: - Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 3/132 „Lindenstraße“ - Plankonzept Berzdorfer Feld, Blatt 1 - Plankonzept Berzdorfer Feld, Blatt 2 Anmerkung: Die Fraktionen erhalten jeweils ein Exemplar des Plankonzeptes (Blatt 1-2) im Originalmaßstab.