Daten
Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:02
Aktualisiert
18.06.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
125/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Stadtplanung
Vorlage für
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
hier: Stellungnahme der Stadt Wesseling zum Entwurf der Änderung des LEP NRW
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter/in
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
07.06.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 125/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Ursula Schneider
07.06.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz
Betreff:
Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
hier: Stellungnahme der Stadt Wesseling zum Entwurf der Änderung des LEP NRW
Beschlussentwurf:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die Stellungnahme der Stadt Wesseling
vom 7.6.2018 zum Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen.
Sachdarstellung
1. Problem
Verfahren/Rechtswirkung
Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist am 8.2.2017 in Kraft getreten; mit dem
Inkrafttreten sind die im LEP NRW enthaltenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu beachten bzw.
zu berücksichtigen.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 17.4.2018 Änderungen des Landesentwicklungsplanes
(LEP NRW) gebilligt und das zu seiner Änderung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen. Das zuständige Wirtschaftsministerium (Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie) hat die
Träger öffentlicher Belange, u.a. die Kommunen, mit Schreiben vom 26.4.2018 an dem Änderungsverfahren
des LEP NRW (Entwurf April 2018) beteiligt. Die in ihren Belangen berührten Träger öffentlicher Belange
sind gebeten, ihre Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des LEP NRW bis zum 15.7.2018 an das
Wirtschaftsministerium zu senden.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Änderung des LEP NRW ist mit der Bekanntmachung im Ministerialblatt NRW vom 17.4.2018 eingeleitet worden. Die Öffentlichkeit hat ebenfalls Gelegenheit, Stellungnahmen
zum Entwurf der Änderung des LEP NRW in der Zeit vom 7.5.2018 bis 15.7.2018 abzugeben. Die Beteiligungsunterlagen liegen während dieser Zeit bei der Landesplanungsbehörde (Wirtschaftsministerium) sowie
bei den Bezirksregierungen (Regionalplanungsbehörden) zur Einsichtnahme aus. Zudem können die Beteiligungsunterlagen auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter www.landesplanung.nrw abgerufen
werden.
Der LEP NRW legt für einen mittelfristigen Zeitraum (15-20 Jahre) die räumliche und strukturelle Gesamtentwicklung des Landes NRW durch raumordnerische Ziele und Grundsätze fest (als zusammenfassender,
überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan). Dazu enthält der LEP-Entwurf zeichnerische und
textliche Vorgaben als Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die in den nachfolgenden Planungsebenen
der Regionalplanung, Fachplanung (z.B. Landschaftsplan auf Kreisebene) und der kommunalen Bauleitplanung zu konkretisieren und umzusetzen sind.
Bei allen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Zulassungsentscheidungen öffentlicher Stellen
sind die im LEP festgelegten Ziele der Raumordnung zu beachten und die im LEP formulierten Grundsätze
der Raumordnung zu berücksichtigen. Entsprechend § 1 (4) Baugesetzbuch ist die kommunale Bauleitplanung an die im LEP enthaltenen Ziele der Raumordnung anzupassen. Dies bedeutet, dass die im LEP formulierten Ziele der Raumordnung für die kommunale Bauleitplanung verbindlich und keiner Abwägung in
nachfolgenden Planverfahren zugänglich sind. Lediglich die im LEP formulierten Grundsätze der Raumordnung sind im Rahmen der Bauleitplanung einer Abwägungsentscheidung zugänglich, so dass im Einzelfall
entsprechend der Bedeutung und Gewichtung sonstiger Planungsbelange davon abgewichen werden kann.
Zielsetzung/Inhaltlicher Rahmen der Änderung des LEP NRW
Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird der seit dem 8.2.2017 geltende LEP punktuell geändert. Anlass
für die beabsichtigten Änderungen sind die veränderten politischen Zielsetzungen der Landesregierung.
Die Kurzdarstellung der Inhalte und wichtigsten Ziele der geplanten Änderung des LEP NRW (Entwurf April
2018) sind den beigefügten Anlagen (Auszüge aus dem Umweltbericht und der Synopse der Änderungen)
zu entnehmen. Die vollständigen Unterlagen können auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter
www.landesplanung.nrw abgerufen werden.
Die Stadt Wesseling (Bereich Stadtplanung) hat den Entwurf der Änderung des LEP NRW geprüft und eine
Stellungnahme der Stadt Wesseling als Trägerin öffentlicher Belange verfasst; die Stellungnahme ist dieser
Vorlage beigefügt. Es werden lediglich zur geänderten Fassung des Zieles 9.2-1 „Räumliche Festlegungen
für oberflächennahe nichtenergetische Rohstoffe“ Bedenken und Anregungen vorgetragen (vgl. Stellungnahme vom 7.6.2018).
2. Lösung
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des LEP NRW (Entwurf Stand April 2018) wird die
Stadt Wesseling um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.
Die Stadt Wesseling begrüßt im wesentlichen die aktuellen Änderungen des LEP NRW; in Anbetracht der
räumlichen und inhaltlichen Betroffenheit ihrer Belange werden jedoch zur geänderten Fassung des Zieles
9.2-1 „Räumliche Festlegungen für oberflächennahe nichtenergetische Rohstoffe“ Bedenken und Anregungen vorgetragen (vgl. Stellungnahme vom 7.6.2018).
Es wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die Stellungnahme der
Stadt Wesseling vom 7.6.2018 zum Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen beschließt. Nach Beschlussfassung wird die Stellungnahme fristgerecht vor dem 15.7.2018 an das
Wirtschaftsministerium NRW übersandt.
3. Alternativen
Keine
4. Kosten
Keine
Anlagen:
- Stellungnahme der Stadt Wesseling vom 7.6.2018
- Kurzdarstellung der Inhalte und wichtigsten Ziele der geplanten Änderung des LEP NRW
(Auszug aus dem Umweltbericht zur Änderung des LEP NRW, Stand April 2018)
- Synopse zu den geplanten Änderungen des LEP NRW (Auszug zur Begründung/Verfahren
und zur Änderung des Zieles 9.2-1)