Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hier: Stellungnahme der Stadt Wesseling zum Entwurf der Änderung des LEP NRW)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
116 kB
Datum
03.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:02
Aktualisiert
18.06.18, 13:02
Beschlussvorlage (Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange		
hier: Stellungnahme der Stadt Wesseling zum Entwurf der Änderung des LEP NRW) Beschlussvorlage (Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange		
hier: Stellungnahme der Stadt Wesseling zum Entwurf der Änderung des LEP NRW) Beschlussvorlage (Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange		
hier: Stellungnahme der Stadt Wesseling zum Entwurf der Änderung des LEP NRW) Beschlussvorlage (Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW)
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange		
hier: Stellungnahme der Stadt Wesseling zum Entwurf der Änderung des LEP NRW)

öffnen download melden Dateigröße: 116 kB

Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 125/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Stadtplanung Vorlage für Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hier: Stellungnahme der Stadt Wesseling zum Entwurf der Änderung des LEP NRW Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter/in Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 07.06.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 125/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Ursula Schneider 07.06.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz Betreff: Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hier: Stellungnahme der Stadt Wesseling zum Entwurf der Änderung des LEP NRW Beschlussentwurf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz beschließt die Stellungnahme der Stadt Wesseling vom 7.6.2018 zum Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen. Sachdarstellung 1. Problem Verfahren/Rechtswirkung Der Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) ist am 8.2.2017 in Kraft getreten; mit dem Inkrafttreten sind die im LEP NRW enthaltenen Ziele und Grundsätze der Raumordnung zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 17.4.2018 Änderungen des Landesentwicklungsplanes (LEP NRW) gebilligt und das zu seiner Änderung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen. Das zuständige Wirtschaftsministerium (Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie) hat die Träger öffentlicher Belange, u.a. die Kommunen, mit Schreiben vom 26.4.2018 an dem Änderungsverfahren des LEP NRW (Entwurf April 2018) beteiligt. Die in ihren Belangen berührten Träger öffentlicher Belange sind gebeten, ihre Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des LEP NRW bis zum 15.7.2018 an das Wirtschaftsministerium zu senden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Änderung des LEP NRW ist mit der Bekanntmachung im Ministerialblatt NRW vom 17.4.2018 eingeleitet worden. Die Öffentlichkeit hat ebenfalls Gelegenheit, Stellungnahmen zum Entwurf der Änderung des LEP NRW in der Zeit vom 7.5.2018 bis 15.7.2018 abzugeben. Die Beteiligungsunterlagen liegen während dieser Zeit bei der Landesplanungsbehörde (Wirtschaftsministerium) sowie bei den Bezirksregierungen (Regionalplanungsbehörden) zur Einsichtnahme aus. Zudem können die Beteiligungsunterlagen auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter www.landesplanung.nrw abgerufen werden. Der LEP NRW legt für einen mittelfristigen Zeitraum (15-20 Jahre) die räumliche und strukturelle Gesamtentwicklung des Landes NRW durch raumordnerische Ziele und Grundsätze fest (als zusammenfassender, überörtlicher und fachübergreifender Raumordnungsplan). Dazu enthält der LEP-Entwurf zeichnerische und textliche Vorgaben als Ziele und Grundsätze der Raumordnung, die in den nachfolgenden Planungsebenen der Regionalplanung, Fachplanung (z.B. Landschaftsplan auf Kreisebene) und der kommunalen Bauleitplanung zu konkretisieren und umzusetzen sind. Bei allen raumbedeutsamen Planungen, Maßnahmen und Zulassungsentscheidungen öffentlicher Stellen sind die im LEP festgelegten Ziele der Raumordnung zu beachten und die im LEP formulierten Grundsätze der Raumordnung zu berücksichtigen. Entsprechend § 1 (4) Baugesetzbuch ist die kommunale Bauleitplanung an die im LEP enthaltenen Ziele der Raumordnung anzupassen. Dies bedeutet, dass die im LEP formulierten Ziele der Raumordnung für die kommunale Bauleitplanung verbindlich und keiner Abwägung in nachfolgenden Planverfahren zugänglich sind. Lediglich die im LEP formulierten Grundsätze der Raumordnung sind im Rahmen der Bauleitplanung einer Abwägungsentscheidung zugänglich, so dass im Einzelfall entsprechend der Bedeutung und Gewichtung sonstiger Planungsbelange davon abgewichen werden kann. Zielsetzung/Inhaltlicher Rahmen der Änderung des LEP NRW Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird der seit dem 8.2.2017 geltende LEP punktuell geändert. Anlass für die beabsichtigten Änderungen sind die veränderten politischen Zielsetzungen der Landesregierung. Die Kurzdarstellung der Inhalte und wichtigsten Ziele der geplanten Änderung des LEP NRW (Entwurf April 2018) sind den beigefügten Anlagen (Auszüge aus dem Umweltbericht und der Synopse der Änderungen) zu entnehmen. Die vollständigen Unterlagen können auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums unter www.landesplanung.nrw abgerufen werden. Die Stadt Wesseling (Bereich Stadtplanung) hat den Entwurf der Änderung des LEP NRW geprüft und eine Stellungnahme der Stadt Wesseling als Trägerin öffentlicher Belange verfasst; die Stellungnahme ist dieser Vorlage beigefügt. Es werden lediglich zur geänderten Fassung des Zieles 9.2-1 „Räumliche Festlegungen für oberflächennahe nichtenergetische Rohstoffe“ Bedenken und Anregungen vorgetragen (vgl. Stellungnahme vom 7.6.2018). 2. Lösung Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur Änderung des LEP NRW (Entwurf Stand April 2018) wird die Stadt Wesseling um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Stadt Wesseling begrüßt im wesentlichen die aktuellen Änderungen des LEP NRW; in Anbetracht der räumlichen und inhaltlichen Betroffenheit ihrer Belange werden jedoch zur geänderten Fassung des Zieles 9.2-1 „Räumliche Festlegungen für oberflächennahe nichtenergetische Rohstoffe“ Bedenken und Anregungen vorgetragen (vgl. Stellungnahme vom 7.6.2018). Es wird vorgeschlagen, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz die Stellungnahme der Stadt Wesseling vom 7.6.2018 zum Entwurf der Änderung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen beschließt. Nach Beschlussfassung wird die Stellungnahme fristgerecht vor dem 15.7.2018 an das Wirtschaftsministerium NRW übersandt. 3. Alternativen Keine 4. Kosten Keine Anlagen: - Stellungnahme der Stadt Wesseling vom 7.6.2018 - Kurzdarstellung der Inhalte und wichtigsten Ziele der geplanten Änderung des LEP NRW (Auszug aus dem Umweltbericht zur Änderung des LEP NRW, Stand April 2018) - Synopse zu den geplanten Änderungen des LEP NRW (Auszug zur Begründung/Verfahren und zur Änderung des Zieles 9.2-1)