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Beschlussvorlage (Zuschüsse zur Jugendarbeit 2018)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:02
Aktualisiert
18.06.18, 13:02
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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 127/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschüsse zur Jugendarbeit 2018 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.06.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 127/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiterin: Datum: Astrid Mühle 08.06.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Zuschüsse zur Jugendarbeit 2018 Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Bis 2008 wurden den Wesselinger Sportvereinen Zuschüsse für ihre Jugendarbeit gewährt; diese beliefen sich in der Regel auf rund 4,00 € pro jugendlichem Vereinsmitglied. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation in den Folgejahren erfolgte keine Förderung mehr. In der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 21.03.2018 wurde einvernehmlich beschlossen, diese Praxis wieder aufleben zu lassen und dem Hauptausschuss empfohlen, entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2018 bereitzustellen. 2. Lösung Ziffer 5 der Sportförderrichtlinien der Stadt Wesseling -Zuschüsse zur Jugendarbeit- lautet wie folgt: Die Stadt Wesseling gewährt den Sportvereinen einen Zuschuss für die Jugendarbeit, ohne dass hierfür ein Antrag gestellt werden muss. Der Zuschuss richtet sich nach der Zahl der jugendlichen Mitglieder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Für die Berechnung wird die jeweils letzte Mitgliedermeldung an den Landes-sportbund zugrunde gelegt. In begründeten Ausnahmefällen kann der Mitgliedernachweis auch unmittelbar beim Bereich für Kultur, Sport und Städtepartnerschaften geführt werden. Die Höhe des für jeden Jugendlichen zur Auszahlung kommenden Betrages wird jährlich durch den Ausschuss für Sport und Freizeit festgesetzt. Der Jugendzuschuss ist ausschließlich für die Jugendarbeit des Vereins bestimmt. Aufgrund der Meldung des Kreissportbundes sowie direkter Anfragen bei den Vereinen, die nicht dem Kreissportbund gemeldet sind, verzeichnen die Wesselinger Sportvereine derzeit 1.685 jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre. Ausgehend von einer Förderung von 4,00 € pro jugendlichem Mitglied beliefe sich die Höhe der Zuschüsse zur Jugendarbeit in 2018 auf insgesamt 6.740,00 €. Aus der anliegenden Auflistung ist ersichtlich, welchen Förderbetrag die jeweiligen Vereine erhalten würden. Die Verwaltung bittet um Entscheidung, ob in 2018 pro jugendlichem Mitglied ein Förderbetrag von 4,00 € gewährt werden soll. 3. Alternativen Werden keine benannt. 4. Finanzielle Auswirkungen Im Produktbereich Sportförderung stehen bei dem Produktsachkonto 42-421-00-5318000 – Zuschüsse – Mittel in Höhe von insgesamt 30.000 € zur Verfügung.