Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:02
Aktualisiert
18.06.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
127/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschüsse zur Jugendarbeit 2018
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
08.06.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 127/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiterin:
Datum:
Astrid Mühle
08.06.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Zuschüsse zur Jugendarbeit 2018
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Bis 2008 wurden den Wesselinger Sportvereinen Zuschüsse für ihre Jugendarbeit gewährt; diese beliefen
sich in der Regel auf rund 4,00 € pro jugendlichem Vereinsmitglied. Aufgrund der angespannten Haushaltssituation in den Folgejahren erfolgte keine Förderung mehr.
In der Sitzung des Ausschusses für Sport und Freizeit am 21.03.2018 wurde einvernehmlich beschlossen,
diese Praxis wieder aufleben zu lassen und dem Hauptausschuss empfohlen, entsprechende Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2018 bereitzustellen.
2. Lösung
Ziffer 5 der Sportförderrichtlinien der Stadt Wesseling -Zuschüsse zur Jugendarbeit- lautet wie folgt:
Die Stadt Wesseling gewährt den Sportvereinen einen Zuschuss für die Jugendarbeit, ohne dass hierfür
ein Antrag gestellt werden muss.
Der Zuschuss richtet sich nach der Zahl der jugendlichen Mitglieder bis zum vollendeten
18. Lebensjahr. Für die Berechnung wird die jeweils letzte Mitgliedermeldung an den Landes-sportbund
zugrunde gelegt.
In begründeten Ausnahmefällen kann der Mitgliedernachweis auch unmittelbar beim Bereich für Kultur,
Sport und Städtepartnerschaften geführt werden.
Die Höhe des für jeden Jugendlichen zur Auszahlung kommenden Betrages wird jährlich durch den
Ausschuss für Sport und Freizeit festgesetzt.
Der Jugendzuschuss ist ausschließlich für die Jugendarbeit des Vereins bestimmt.
Aufgrund der Meldung des Kreissportbundes sowie direkter Anfragen bei den Vereinen, die nicht dem Kreissportbund gemeldet sind, verzeichnen die Wesselinger Sportvereine derzeit 1.685 jugendliche Mitglieder bis
18 Jahre.
Ausgehend von einer Förderung von 4,00 € pro jugendlichem Mitglied beliefe sich die Höhe der Zuschüsse
zur Jugendarbeit in 2018 auf insgesamt 6.740,00 €. Aus der anliegenden Auflistung ist ersichtlich, welchen
Förderbetrag die jeweiligen Vereine erhalten würden.
Die Verwaltung bittet um Entscheidung, ob in 2018 pro jugendlichem Mitglied ein Förderbetrag von 4,00 €
gewährt werden soll.
3. Alternativen
Werden keine benannt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Produktbereich Sportförderung stehen bei dem Produktsachkonto 42-421-00-5318000 – Zuschüsse –
Mittel in Höhe von insgesamt 30.000 € zur Verfügung.