Daten
Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:02
Aktualisiert
18.06.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Sitzungsvorlage Nr.:
128/2018
Federführender Bereich
Beteiligte Bereiche
Kultur, Sport und Städtepartnerschaften
Vorlage für
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betrifft:
(ggf. Anlagen bezeichnen)
Zuschüsse an Vereine für vereinseigene Anlagen
a) Antrag des Fischervereins Urfeld von 1946 e.V. vom 29.05.2018
b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. vom 06.06.2018
c) Antrag des ASV Würmchesbader 1973 e.V. Wesseling vom 07.06.2018
Namenszeichen des federführenden Bereichs
Sachbearbeiter/in
Leiter
Namenszeichen Beteiligte Bereiche
Datum
08.06.2018
Namenszeichen
I/10
Bearbeitungsvermerk
Fachdezernent
Kämmerer
Bürgermeister
STADT WESSELING
Vorlagen-Nr.: 128/2018
Der Bürgermeister
Sachbearbeiter/in:
Datum:
Astrid Mühle
08.06.2018
X
öffentlich
nichtöffentlich
Beratungsfolge:
Ausschuss für Sport und Freizeit
Betreff:
Zuschüsse an Vereine für vereinseigene Anlagen
a) Antrag des Fischervereins Urfeld von 1946 e.V. vom 29.05.2018
b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. vom 06.06.2018
c) Antrag des ASV Würmchesbader 1973 e.V. Wesseling vom 07.06.2018
Beschlussentwurf:
Nach Beratungsergebnis.
Sachdarstellung:
1. Problem
Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 21.03.2018 beschlossen, dass künftig allen
Vereinen, die mindestens 25 Mitglieder haben und vereinseigene Sportstätten in Wesseling zur Ausübung
ihres Sportes nutzen, ein jährlicher Zuschuss in Höhe von pauschal 500 € für die Pflege- und Unterhaltung
ihrer Anlagen gewährt werden soll. Für insgesamt 8 Vereine wurde die Bereitstellung von 4.000 € beschlossen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Hauptausschusses am 10.04.2018 wurde dieser Ansatz für
Sondermaßnahmen dieser Vereine bei der Unterhaltung und Pflege ihrer Sportanlagen nochmals um
1.000,00 € erhöht, so dass im Haushalt 2018 insgesamt 5.000 € zur Verfügung stehen.
2. Lösung
Der Verwaltung liegen derzeit folgende Anträge vor; diese sind in der Anlage beigefügt:
a) Antrag des Fischervereins Urfeld von 1946 e.V. vom 29.05.2018
b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. vom 06.06.2018
c) Antrag des ASV Würmchesbader 1973 e.V. Wesseling vom 07.06.2018
Die Verwaltung bittet den Ausschuss hinsichtlich der weiteren Verfahrensweise um Ermächtigung, zukünftig
Anträge für vereinseigene Anlagen, bei denen die Förderkriterien erfüllt sind, unter der Voraussetzung, dass
im Haushalt entsprechende Mittel bereitgestellt werden, ohne vorherige Beschlussfassung durch den Ausschuss entscheiden zu können. Über die Verwendung der zusätzlich bereitgestellten 1.000,00 € für Sondermaßnahmen der Unterhaltung und Pflege der vereinseigenen Sportanlagen bedarf es weiterhin einer Entscheidung des Ausschusses für Sport und Freizeit.
3. Alternativen
Werden nicht genannt.
4. Finanzielle Auswirkungen
Im Produktbereich Sportförderung stehen bei dem Produktsachkonto 42-421-00-5318019 – Zuschüsse an
Vereine für vereinseigene Anlagen – noch Mittel in Höhe von 4.500 € zur Verfügung. Bereits einen Zuschuss
in Höhe von 500 € erhalten hat der ASV „Früh Auf“ Wesseling 1960 e.V. auf der Grundlage des Beschlusses
des Sportausschusses vom 21.03.2018.