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Beschlussvorlage (Zuschüsse an Vereine für vereinseigene Anlagen a) Antrag des Fischervereins Urfeld von 1946 e.V. vom 29.05.2018 b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. vom 06.06.2018 c) Antrag des ASV Würmchesbader 1973 e.V. Wesseling vom 07.06.2018)

Daten

Kommune
Wesseling
Größe
104 kB
Datum
04.07.2018
Erstellt
18.06.18, 13:02
Aktualisiert
18.06.18, 13:02
Beschlussvorlage (Zuschüsse an Vereine für vereinseigene Anlagen
a) Antrag des Fischervereins Urfeld von 1946 e.V. vom 29.05.2018
b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. vom 06.06.2018
c) Antrag des ASV Würmchesbader 1973 e.V. Wesseling vom 07.06.2018) Beschlussvorlage (Zuschüsse an Vereine für vereinseigene Anlagen
a) Antrag des Fischervereins Urfeld von 1946 e.V. vom 29.05.2018
b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. vom 06.06.2018
c) Antrag des ASV Würmchesbader 1973 e.V. Wesseling vom 07.06.2018) Beschlussvorlage (Zuschüsse an Vereine für vereinseigene Anlagen
a) Antrag des Fischervereins Urfeld von 1946 e.V. vom 29.05.2018
b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. vom 06.06.2018
c) Antrag des ASV Würmchesbader 1973 e.V. Wesseling vom 07.06.2018)

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Inhalt der Datei

Sitzungsvorlage Nr.: 128/2018 Federführender Bereich Beteiligte Bereiche Kultur, Sport und Städtepartnerschaften Vorlage für Ausschuss für Sport und Freizeit Betrifft: (ggf. Anlagen bezeichnen) Zuschüsse an Vereine für vereinseigene Anlagen a) Antrag des Fischervereins Urfeld von 1946 e.V. vom 29.05.2018 b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. vom 06.06.2018 c) Antrag des ASV Würmchesbader 1973 e.V. Wesseling vom 07.06.2018 Namenszeichen des federführenden Bereichs Sachbearbeiter/in Leiter Namenszeichen Beteiligte Bereiche Datum 08.06.2018 Namenszeichen I/10 Bearbeitungsvermerk Fachdezernent Kämmerer Bürgermeister STADT WESSELING Vorlagen-Nr.: 128/2018 Der Bürgermeister Sachbearbeiter/in: Datum: Astrid Mühle 08.06.2018 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge: Ausschuss für Sport und Freizeit Betreff: Zuschüsse an Vereine für vereinseigene Anlagen a) Antrag des Fischervereins Urfeld von 1946 e.V. vom 29.05.2018 b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. vom 06.06.2018 c) Antrag des ASV Würmchesbader 1973 e.V. Wesseling vom 07.06.2018 Beschlussentwurf: Nach Beratungsergebnis. Sachdarstellung: 1. Problem Der Ausschuss für Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 21.03.2018 beschlossen, dass künftig allen Vereinen, die mindestens 25 Mitglieder haben und vereinseigene Sportstätten in Wesseling zur Ausübung ihres Sportes nutzen, ein jährlicher Zuschuss in Höhe von pauschal 500 € für die Pflege- und Unterhaltung ihrer Anlagen gewährt werden soll. Für insgesamt 8 Vereine wurde die Bereitstellung von 4.000 € beschlossen. Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Hauptausschusses am 10.04.2018 wurde dieser Ansatz für Sondermaßnahmen dieser Vereine bei der Unterhaltung und Pflege ihrer Sportanlagen nochmals um 1.000,00 € erhöht, so dass im Haushalt 2018 insgesamt 5.000 € zur Verfügung stehen. 2. Lösung Der Verwaltung liegen derzeit folgende Anträge vor; diese sind in der Anlage beigefügt: a) Antrag des Fischervereins Urfeld von 1946 e.V. vom 29.05.2018 b) Antrag der Schützenkameradschaft Berzdorf von 1872 e.V. vom 06.06.2018 c) Antrag des ASV Würmchesbader 1973 e.V. Wesseling vom 07.06.2018 Die Verwaltung bittet den Ausschuss hinsichtlich der weiteren Verfahrensweise um Ermächtigung, zukünftig Anträge für vereinseigene Anlagen, bei denen die Förderkriterien erfüllt sind, unter der Voraussetzung, dass im Haushalt entsprechende Mittel bereitgestellt werden, ohne vorherige Beschlussfassung durch den Ausschuss entscheiden zu können. Über die Verwendung der zusätzlich bereitgestellten 1.000,00 € für Sondermaßnahmen der Unterhaltung und Pflege der vereinseigenen Sportanlagen bedarf es weiterhin einer Entscheidung des Ausschusses für Sport und Freizeit. 3. Alternativen Werden nicht genannt. 4. Finanzielle Auswirkungen Im Produktbereich Sportförderung stehen bei dem Produktsachkonto 42-421-00-5318019 – Zuschüsse an Vereine für vereinseigene Anlagen – noch Mittel in Höhe von 4.500 € zur Verfügung. Bereits einen Zuschuss in Höhe von 500 € erhalten hat der ASV „Früh Auf“ Wesseling 1960 e.V. auf der Grundlage des Beschlusses des Sportausschusses vom 21.03.2018.